Hallo,
unser Jüngster muss für 2 Tage ins Krankenhaus für eine OP. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich dafür Kind-Krank-Tage nehmen kann? Wenn das möglich ist, wie genau läuft das dann? Wer schreibt wann das Kind krank?
Danke für Eure Antworten.
Hallo,
unser Jüngster muss für 2 Tage ins Krankenhaus für eine OP. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich dafür Kind-Krank-Tage nehmen kann? Wenn das möglich ist, wie genau läuft das dann? Wer schreibt wann das Kind krank?
Danke für Eure Antworten.
Ja, das ist möglich. Dein Kind ist krank und benötigt Betreuung. AU stellt das KH aus.
Alles Gute
Die Krankenhäuser stellen einem für gewöhnlich auf Nachfrage dann einen Zettel aus, auf dem dann sowas steht wie "Kind XY war von ZY bis YZ bei uns stationär, in Begleitung der Mutter/des Vaters. Eine Beigleitung war zwingend notwendig" oder so ähnlich.
Alles Gute!
Das geht nur, wenn das KH Euch den Zettel schreibt, dass eine Aufnahme von Dir medizinisch notwendig ist. Das muss man vorher klären, manche Krankenhäuser machen das nur bei bestimmten Eingriffen oder sehr kleinen Kindern. Bei Deinem Jüngsten sollte das kein Problem sein, aber klären sollte man das vorher!
Teilweise sollen zB 8Jährige allein bleiben, das finde ich für meine Kinder undenkbar mit Schmerzen in fremder Umgebung..
Danke für eure Rückmeldungen. Dann kläre ich das vorher ab mit dem Zettel und der medizinischen Notwendigkeit meiner Aufnahme. Im Vorgespräch wurde immer davon gesprochen, dass ich mit dabei bin auch bei der Übernachtung. Und bis jetzt habe ich das Krankenhaus als sehr kindzugewandt erlebt.Mal sehen.
Es beruhigt mich jedenfalls sehr, dass wir das über kind-krank abdecken können. Durch die Elternzeit ist der Urlaub dieses Jahr recht knapp.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder unter 6 Jahren per se diese Notwendigkeit. Ihr solltet also keine Probleme haben, vom KKH die Bescheinigung zu bekommen.
Und da es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt, unterscheidet sich die Begleitung ins KKH sogar von "Kind-krank", da der Fokus bei Kind-krank auf Sicherstellung der Betreuung liegt. Dies hat zur Folge, dass die Begleittage im KKH Dir nicht von den Kind-krank-Tagen abgezogen werden und du zudem von der Kasse den vollen Lohnausgleich erhältst (und nicht nur 90%)
Grundsätzlich besteht für alle Kinder unter 6 Jahren per se diese Notwendigkeit. Ihr solltet also keine Probleme haben, vom KKH die Bescheinigung zu bekommen.
Und da es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt, unterscheidet sich die Begleitung ins KKH sogar von "Kind-krank", da der Fokus bei Kind-krank auf Sicherstellung der Betreuung liegt. Dies hat zur Folge, dass die Begleittage im KKH Dir nicht von den Kind-krank-Tagen abgezogen werden und du zudem von der Kasse den vollen Lohnausgleich erhältst (und nicht nur 90%)
Das wusste ich nicht. Das ist ja fantastisch. Danke für die Info.
Hier noch ein Link dazu
https://www.haufe.de/sozialwes…taufnahme_242_290418.html
Spannend wird es übrigens wenn das Kind über 6 ist, da wollen die meisten KKH dann keine medizinische Notwendigkeit mehr bescheinigen.
Aus eigener Erfahrung lohnt es sich jedoch sehr, dies bereits bei der Aufnahme anzusprechen und ggf. auch sehr hart zu diskutieren. Mit den richtigen Argumenten ist diese dann nämlich oft sehr wohl zu bekommen.
Gut zu wissen (auch wenn ich hoffe, dass wir das mit unseren Kindern nicht in Anspruch nehmen müssen).