Probleme mit dem Jugendamt

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  • Hallo


    Wir haben leider Probleme mit dem Jugendamt bekommen.


    Ursprünglich ging es darum, dass mein Sohn, jetzt 21 Monate, in unangemessener Kleidung draußen war.

    Konkret wohl bei 8 Grad Celsius nur im Body und ohne Schuhe im Vorgarten. Das kann auch gut stimmen, denn ich ziehe meinen Sohn nur an, wenn er das auch möchte.

    Ab einem Alter von einem halben Jahr etwa, bin ich mit ihm regelmäßig draußen im Garten gewesen, ab 8 Monate fing er an zu krabbeln, und vergrößerte seinen Aktionsradius dann recht schnell, ziemlich gleich auch krabbelte er aus meiner Sichtweite weg. Ab zehn Monaten ist er dann mit dem Lauflernwagen viel umhergelaufen, das war Ende Juni.


    Ab da etwa haben wir ihn auch vorne in den Garten gelassen, weil wir uns hauptsächlich im Arbeitszimmer aufhalten, und das eine Tür nach vorne hat, zum Garten hinter wäre es weiter weg. Als es dann im Herbst kälter wurde mit der Zeit hab ich gemerkt, dass seine Ausflüge nach draußen immer kürzer wurden, bis er zurück kam und stillen wollte oder kuscheln. Ich habe dadurch die Sicherheit gefunden, dass er merkt wann ihm kalt wird.

    Wegen eines schlimmen Unfalls haben wir dann den Winter im Krankenhaus verbracht, und sind seit Ende April wieder hier, und mein Sohn auch wieder im Vorgarten. Ich ziehe ihm durchaus was an wenn er will, oder wenn ich hoffe dass er dann länger draußen bleibt, aber ab und zu war er auch kurz mal nur im Body draußen. Ich verstehe auch immer noch nicht was daran nun so gefährlich für mein Kind ist (unüblich hierzulande schon, aber gefährlich?). Verschiedene Ärzte haben jedenfalls darin kein Problem gesehen wenn mein Sohn nicht kalt wurde.

    Jedenfalls waren dann vom Jugendamt zwei Mitarbeiter da, die dann als sie da waren auch noch eine unaufgeräumte Wohnung bemängelt haben und dass mein Sohn tagsüber nur auf einer Decke bei uns im Arbeitszimmer schläft und nicht im Bett.

    Jetzt haben wir einen recht umfangreichen Schutzplan bekommen, der meiner Meinung nach völlig überzogen ist, mit zum Beispiel dreimal täglich Lüften, obwohl wir eine Zentrale Wohnraumlüftung haben, und alle drei Stunden wickeln (mein Sohn meldet sich recht zuverlässig wenn er Stuhl in der Windel hat).


    Meine Frage jetzt: Was kann man da machen? Ist es richtig dass wir den Schutzplan ablehnen wollen, und was haben wir für Chancen wenn das vor den Richter geht? Was darf das Jugendamt überhaupt, und ist diese Vorgehensweise nicht etwas überzogen? Kann ein Richter beschließen, dass wir keinesfalls Kleinteile auf dem Boden liegen lassen dürfen, obwohl draußen jedes Kind mit Stöcken und Steinen in Berührung kommt, und der Spielplatz hier sogar mit Kies ausgelegt ist (Vorsicht Kleinteile). Außerdem haben zwei Ärzte es nicht für nötig gehalten, bei einer verschluckten Knopfbatterie zu röntgen, so gefährlich können Kleinteile also gar nicht sein.


    Darf ich wirklich nicht auf die Signale meines Kindes hören, ob es warme Kleidung anziehen möchte oder nicht? Was ist daran so schlimm meinen Sohn auf einer Decke ohne Matratze schlafen zu lassen, wenn das in Japan überall gang und gäbe ist?


    Ich gebe zu, dass das von Außen für Sie natürlich schwer zu beurteilen ist, aber ich bin keine Mutter, die sich nicht kümmert, immerhin hab ich über ein viertel Jahr mit meinem Sohn im Krankenhaus verbracht, um ihn nicht alleine lassen zu müssen...

    Für mich ist das grade nur schwer auszuhalten.


    vielen Dank schon mal fürs lesen

  • Liebe Fragestellerin,


    ich möchte Sie nicht unnötig beunruhigen, möchte aber zuallererst anraten, dass Sie eine Anwältin/ einen Anwalt mit Ihrer Vertretung in dieser Sache beauftragen.


    Offenbar konnten Sie bis jetzt das Jugendamt selbst nicht überzeugen, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Ebenso wie das Jugendamt entscheidet das angerufene Gericht in jedem Einzelfall und Sie wissen nicht, wie weit das Gericht dabei in die Tiefe geht oder wie weit es eher geneigt ist, sich dem Urteil des Jugendamtes anzuschließen.


    Wenn Sie sich dem Schutzplan widersetzen, ohne dies rechtlich klären zu lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Jugendamt weitere Maßnahmen erlässt. Wenn es Gefahr in Verzug sieht, geht dies bis zur Inobhutnahme, deshalb kann ich von einem solchen Vorgehen nur abraten.


    Neben Ihrer eigenen Einschätzung können Bestätigungen des Kinderarztes oder der Betreuungseinrichtung des Kindes helfen, evtl. auch die Aussage von Personen, die in die Betreuung Ihres Kindes in Ihrem Haushalt einbezogen sind.


    Ob die einzelnen angeordneten Maßnahmen sinnvoll oder überzogen sind wird durch eine Abwägung Ihres Vorbringens gegenüber dem Vorbringen des Jugendamtes entschieden, immer unter dem Blickwinkel, ob das Kindeswohl gefährdet ist.


    Sie müssen aber jedenfalls beachten, dass das Jugendamt unter vorgesehenen Anknüpfungspunkten gehandelt hat:


    - angemessene Schlafmöglichkeit

    - ausreichende Körperpflege

    - witterungsangemessene Kleidung

    - Sicherstellung des Schutzes vor Gefahren


    Sie können das auch unter diesem Link genauer nachlesen: https://www.ljr-hh.de/fileadmi…rvice-materialien/ISA.pdf


    Hier gibt es natürlich eine große Bandbreite, was jede Familie für sich als angemessen und kindgerecht sieht und je nach Erfahrungshintergrund der jeweils handelnden Personen bei Jugendamt und Gericht unterscheiden sich auch dort die Beurteilungen.


    Zu wenig angezogen für kalte Temperaturen ist dabei aber ein Punkt, der es gelegentlich sogar in die Medien schafft. Hier wird man eher nicht mit Verständnis rechnen können, da ein solcher eigenverantwortlicher Umgang von noch kleinen Kinder mit ihrem Kälteempfinden immer noch sehr ungewöhnlich ist.


    Wie Sie im konkreten Fall am Besten vorgehen, ob Sie den Schutzplan insgesamt angreifen oder nur einzelne Punkte hieraus, sollten Sie zusammen mit Ihrer anwaltlichen Vertretung entscheiden.


    Beste Grüße


    Bettina Simon