"Starke Familien Gesetz" - Kinderzuschlag/But etc.

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Ich möchte an dieser Stelle mal auf das "Starke Familien Gesetz" aufmerksam machen.


    Bmfsfj-Link


    Ich glaube, dass diese Gesetzesänderung wirklich endlich mal etwas positives ist.


    Besonders Alleinerziehende oder Eltern mit Kindern die schon eigenes Einkommen haben können endlich wieder Kinderzuschlag beziehen, denn Kindeseinkommen wird nur noch zu 45 % angerechnet.


    Ab dem 1.1.2020 wird es dann die nächste Anpassung geben und auch Elterneinkommen werden in geringerem Maße angerechnet, die Höchsteinkommensgrenze fällt weg und noch einiges mehr.


    Also, behaltet das Thema im Auge Und stellt ab dem 1.7.2019 eure Anträge.


    Vorher macht das nicht wirklich Sinn, den zur Zeit gilt noch altes Recht und laut diesem müssen die Anträge ja leider abgelehnt werden. Auch können die Mitarbeiter Fragen noch nicht zuverlässig beantworten, die ganzen Schulungen beginnen erst.

  • Ich hab mal eine Verstandnisfrage: Warum muss man das BuT gesondert beantragen? Warum.bekommt man das nicht "automatisch", wenn man Alg2, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt? Warum muss man das separat beantragen?

  • Ich nehme an, weil es beim BuT ja so viele verschiedene Leistungen gibt. Es braucht ja nicht jeder eine Monatskarte oder kosten für eine Klassenfahrt, nicht jedes Kind ist ein Schulkind und braucht den Betrag für Schulmaterial, Ausflüge etc. Es nervt zwar, immer die Anträge ausfüllen zu lassen aber ansonsten ist es eigentlich recht unkompliziert (wenn der entsprechende Bescheid erstmal vorliegt..)

    k. (*1979) mit p. (*02/2006), k. (*09/2008), h. (*12/2010) und f. (*09/2015)

  • Das kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Es wäre auf jeden Fall praktischer. Ich nehme mal an das die Leistungen aus verschiedenen Töpfen gezahlt werden und das einfach ein Politikum ist.

  • Danke für den Hinweis. Wir fallen unter das neue Gesetz und haben vorher keinen Kinderzuschlag erhalten #applaus

    Sparst du Zeit, und wofür sparst du sie?
    Wenn es einen Film über dein Leben gäbe, würdest du ihn anschauen, würde er dich faszinieren?
    Sechs Euro für eine Stunde auf der Arbeit - was würdest du zahlen für eine Stunde an einem sonnigen Tag im Park?
    Drei Kaffee auf der Raste kosten soviel wie eine Stunde deines Lebens!
    (Früchte des Zorns - Brennen)

  • Also gilt das auch für Leistungsempfänger ohne Erwerbseinkommen? Ich fand das bislang unklar dargestellt.

    Und wie ist das mit der Fahrkarte? Wir müssen die komplett selbst bezahlen, weil uns irgendwie 200 Meter am Schulweg fehlen. Das ändert sich dann nicht, oder?

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

    age.png



    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • BuT ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Und wird auch immer mal wieder geändert. Zum Beispiel zahlten wir erst die normalen Fahrkartenkosten da uns auch Schulweg "fehlte" (die hier mit Geschwisterregelung aber auch nicht so teuer waren), dann bekamen wir die ermäßigten Fahrkarten und dann wurde auch die Zuzahlung erlassen. Ab 1.8. zahlt kein Kind mehr in Berlin für ein Schülerticket (also ganz unabhängig vom BuT Status).

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

    Einmal editiert, zuletzt von Miamaria ()

  • Danke für den Hinweis. Wir fallen unter das neue Gesetz und haben vorher keinen Kinderzuschlag erhalten #applaus

    Das freut mich.


    Ich hoffe, das viele viele Alleinerziehende und Familien davon profitieren. Daher gern weitersagen.


    Auch die Gefahr das man zurückzahlen muss wenn das Einkommen im Bewilligungsabschnitt steigt wird wohl deutlich deutlich geringer. Das ist ja auch immer eine berechtigte Angst gewesen.


    Ich freu mich bisher auf jeden Fall sehr über das Gesetz und hoffe, im Juli viele neue Anträge bearbeiten und bewilligen zu dürfen und das der Kinderzuschlag endlich die Leistung wird die sie eigentlich immer sein sollte, nämlich eine Leistung die Familien wirklich hilft und die nicht einfach nur abgemildertes ALG II ist.


    Fiawin zu BuT kann ich Dir leider nichts sagen.

  • Bisher haben wir laut Internetrechnern keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Grossteil unseres Einkommens ist eben der Unterhalt. Woran kann ich erkennen, ob sich ab Juli doch ein Antrag lohnen würde?

    Zählt eigentlich Miete bzw. Hauskredit da auch mit rein? Im Moment sind da noch null Kosten, aber das wird sich im Zuge der Scheidung ändern.

  • Nein, Wohngeld geht.

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Naja, der große Wurf ist es in meinen Augen nicht.

    Vielleicht hilft es einigen Alleinerziehenden raus aus dem ALG2, der Rest hat Pech gehabt. Ein Kindergrundeinkommen wäre wesentlich sinnvoller gewesen, aber der politische Wille, grundlegend etwas zu ändern, fehlt.

    Sorry, daß ich jetzt so pessimistisch Klinge, aber ganz unten schaut man (Mal wieder und wie immer) in die Röhre.

    Julia und Tochter (11/04), Tochter (04/08), Sohn (06/17) und Tochter (12/20)

    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.


  • Vollmond kann ich verstehen und war bei mir auch bis vor kurzem so. Ich finde es immer noch ein Unding, dass z.B. Kindrgeld voll auf ALG2 angerechnet wird es aber keine Einkommensgrenze nach oben gibt #confused


    Das mit dem Kinderzuschlag hilft auch wieder nur wenigen Leuten aber ich freue mich einfach mal, dass ich da drunter fallen und zu meinem BAföG etwas mehr Geld haben werde. Der Betreuungszuschlag beim BAföG wird ja auch nur bis 10 j. gezahlt. Danach brauchen Kinder natürlich kein Geld mehr #rolleyes

    Sparst du Zeit, und wofür sparst du sie?
    Wenn es einen Film über dein Leben gäbe, würdest du ihn anschauen, würde er dich faszinieren?
    Sechs Euro für eine Stunde auf der Arbeit - was würdest du zahlen für eine Stunde an einem sonnigen Tag im Park?
    Drei Kaffee auf der Raste kosten soviel wie eine Stunde deines Lebens!
    (Früchte des Zorns - Brennen)

  • Bisher haben wir laut Internetrechnern keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Der Grossteil unseres Einkommens ist eben der Unterhalt. Woran kann ich erkennen, ob sich ab Juli doch ein Antrag lohnen würde?

    Zählt eigentlich Miete bzw. Hauskredit da auch mit rein? Im Moment sind da noch null Kosten, aber das wird sich im Zuge der Scheidung ändern.

    Bisher sind die Internetrechner ja auch nach altem Recht.

    Ich weiß nicht wann die angepasst werden. Gestern habe ich eine Übersicht bekommen die besagt, dass Kindeseinkommen erst ab einem Einkommen von 412 Euro dazu führt, dass kein Kiz Anspruch mehr besteht. Natürlich ist der Anspruch bei hohem Kindeseinkommen entsprechend gering, aber auch ein geringer Anspruch bewirkt ja das man dann Anspruch auf BuT hat.

    Miete wird natürlich berücksichtigt und auch alle Nebenkosten außer Strom und selbst beschaffte Brennstoffe wie z. B. Heizöl.

    Bei Eigentum werden die Zinsen berücksichtigt und auch die Nebenkosten.

    Kinderzuschlag ist ja nur für Leute, die weder Wohngeld noch ALGII bekommen, richtig?

    Nein das ist nicht richtig. AlG 2 und Wohngeld schließen sich aus. Kinderzuschlag und Wohngeld dagegen ergänzen sich. Wenn ich errechnet das am Ende noch etwas Einkommen zum Anspruch fehlt, kann ich gucken ob Wohngeld das auffüllt und doch ein Anspruch besteht.


    Vollmond ja natürlich wäre die Lösung wirklich am Besten. Aber es waren wirklich nicht wenige Alleinerziehende die kein Kiz mehr bekommen haben z. B. als der UHV angehoben wurde und die Zahlung bis zum 18. Lebensjahr erfolgen konnte. Und wenn die Alleinerziehenden dann auch nichts anderes mehr bezogen gab es eben auch ein But mehr. Das gilt ja auch nicht nur für Unterhalt oder UHV sondern auch Praktikumsvergütungen, Bafög etc. Ich glaube schon das deutlich mehr Familien Kinderzuschlag zustehen wird. Ein kleiner Schritt erstmal.

    Der noch etwas größere kommt dann ja am 1.1.2020.

  • Frau_Schröder Ich weiß, der Unterhaltsvorschuss wurde zu einem weit höheren Teil angerechnet. Klar ist das eine Verbesserung, auch für diejenigen, die zwar ein klein wenig zuviel für ALG2 hatten, aber wegen des Unterhaltsvorschusses kein Wohngeld bekamen, weil der zu 100% angerechnet wird, anders als der Kinderzuschlag. Ich habe eine Freundin, die durch genau diese Lücke fällt und hoffe sehr für sie, daß sie mit Erfolg Wohngeld beantragen kann.

    Julia und Tochter (11/04), Tochter (04/08), Sohn (06/17) und Tochter (12/20)

    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.


  • Vollmond ja oder dann eben Kinderzuschlag. Wenn sie hart an der Grenze zum ALGII war, könnte der dann ja zustehen. Und wie gesagt, ab dem 1.1.2020 kommt da noch mehr. Da wird dieses Hin und Her JC und Kinderzuschlag scheinbar auch vereinfacht und man kann sich bei geringem nicht gedeckten Bedarf entscheiden ob man ALG II oder Kiz beziehen möchte etc. pp.

  • Ich fahre mit meiner Kollegin am 03.07. zur Schulung nach Berlin. Kann dann ja berichten, wenn ihr mögt.

    "Erstens, ich wollte dich nicht wegschicken, sondern töten. Zweitens, weißt Du, wie man Kaffee kocht?" Simon, TWD