"Starke Familien Gesetz" - Kinderzuschlag/But etc.

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  • Gestern habe ich eine Übersicht bekommen die besagt, dass Kindeseinkommen erst ab einem Einkommen von 412 Euro dazu führt, dass kein Kiz Anspruch mehr besteht.

    Bei einem Kind liege ich drüber, bei zweien drunter. Meinst du, das lohnt sich trotzdem dann einen Antrag zu stellen?

  • Bestimmt. Dann haben die Kinder Anrecht auf BuT-Leistungen. Und die werden zeitgleich sogar erhöht.

    Das immerhin kommt mir auch zugute. :)

    Julia und Tochter (11/04), Tochter (04/08), Sohn (06/17) und Tochter (12/20)

    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.


  • Wenn ich BuT schon für das ganze Jahr bezahlt habe und die Musikschule schon abgerechnet hat, krieg ich dann die Differenz eigentlich noch nachgereicht?


    Gleiches für die Schule. Ich hab schon einen Bescheid für August. Der richtet sich aber noch nach der alten Höhe...


    Geht das dann automatisch?

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    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

  • Ich nehme an, ja.

    Die schicken uns ja auch automatisch einen Bescheid, wenn im neuen Jahr die Leistungen erhöht wurden. BuT muss ich gar nicht mehr beantragen, das läuft trotzdem.

    Ich schreibs mir gleich Mal in den Kalender für August.

    Julia und Tochter (11/04), Tochter (04/08), Sohn (06/17) und Tochter (12/20)

    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert.


  • Gestern habe ich eine Übersicht bekommen die besagt, dass Kindeseinkommen erst ab einem Einkommen von 412 Euro dazu führt, dass kein Kiz Anspruch mehr besteht.

    Bei einem Kind liege ich drüber, bei zweien drunter. Meinst du, das lohnt sich trotzdem dann einen Antrag zu stellen?

    Ich weiß grad nicht ob Du selber auch Einkommen hast. Das Mindesteinkommen für Alleinerziehende beträgt weiterhin 600 Euro brutto um Monat.

    Und wenn die Hürde genommen ist, würde ich es auf jeden Fall versuchen. Gerüchten zufolge sollen die Anträge auch einfacher werden. Hab aber noch nichts gesehen.


    Poulaki in welchem Bereich bist Du?

  • Frau_Schröder Ich arbeite bei einem LK beim Sozialamt. Wir bearbeiten sämtliche BuT-Sachen (also alle Fälle nach SGBII, WOG, KiZu, SGBXII, ASyl, HLU, BaföG)

    "Erstens, ich wollte dich nicht wegschicken, sondern töten. Zweitens, weißt Du, wie man Kaffee kocht?" Simon, TWD

  • darf ich hier nochmal was fragen? Mein Mutterschaftsgeld wird Ende Dezember voraussichtlich auslaufen, ich vermute, dass wir ab Januar evtl. Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen könnten (weil mein Elterngeld halt geringer sein wird). Was ich bis jetzt nicht verstehe: kann ich mir aussuchen, was ich beantrage oder muss ich eins von beiden vorrangig beantragen?

    Vielen Dank

  • Du kannst, manchmal musst Du sogar z. B. Wenn der Kinderzuschlag alleine nicht ausreicht um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, beides beantragen.


    Aber ich muss leider dazu sagen, dass sich ja nun die Berechnungsgrundlagen geändert haben. Es wird seit dem 1.7. immer ein Bemessungszeitraum von 6 Monaten festgelegt (Beispiel: Du beantragt im Januar 2020 den Kiz, dann läuft der Bemessungszeitraum von Juli 2019 bis Dezember 2019). Bei der Berechnung für den Kiz wird dann das Einkommen heran gezogen, dass in diesem Zeitraum erzielt wurde, egal ob es bei Antragstellung noch vorhanden ist oder nicht ☹️

    Das könnte natürlich bedeuten, dass ihr trotz des Wegfall des Elterngeldes weiterhin (?) gedeckten Bedarf habt.

    Ihr könnt allerdings jeden Monat wieder einen Antrag stellen, der Bemessungszeitraum wird ja immer wieder neu festgetzt und das dann erzielte Einkommen auf 6 Monate aufgeteilt, irgendwann passt das dann.


    Aber trotzdem ist das grad für so Fälle wie eurem eine Katastrophe so rechnen zu müssen.


    Wohngeld hat die Berechnungsgrundlage nicht geändert. Die rechnen weiterhin mit dem tatsächlichen Einkommen.

  • Danke für die schnelle Antwort, das ist ja seltsam geregelt. Aber gut zu wissen.

    Ich werde das evtl einfach mal beantragen. Selbst wenn wir nur ein bisschen bekommen, könnten wir dann ja BuT beantragen.

  • Ich würde direkt beides beantragen.

    Wenn euer Einkommen zu niedrig ist für Wohngeld/Kinderzuschlag, wird man euch an die Arbeitslosengeld-2 Stelle verweisen. Dann hat man aber immerhin die Frist gewahrt. Ablehnen können die Sachbearbeiter ja immer, aber Fristen sind wichtig.


    Was nicht geht ist Alg2 und Wohngeld zusammen. Das schließt sich aus. Auch Alg2 und Kinderzuschlag geht nicht zusammen.

    Wohngeld und Kinderzuschlag aber schon. Und da es 2 unterschiedliche Stellen sind, muss man sich leider die doppelte Mühe machen.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • Ich hänge mich mal an.

    Einkommen bedeutet aus Erwerbstätigkeit? Also wenn ich in Elternzeit bin und nur Unterhaltsvorschuss und Kindergeld beziehe kann ich kiz nicht beantragen?


    Lg Erised

  • Nein nicht nur Erwerbseinkommen Erised

    Aber nur UHV und Kindergeld funktioniert nicht da dieses dem Kindeseinkommen zugerechnet wird und Du somit unter der Mideseinkommensgrenze liegst.


    ALG 2 und Kiz wird in Zukunft aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen unter bestimmten Voraussetzungen wohl gehen, aber da muss ich mich noch einlesen. Es wird auch ein kleines Wahlrecht geben unter denen man auf ALG 2 verzichten kann um Kiz zu beziehen. So ein bisschen gab es das ja schon wenn man auf den Mehrbedarf z. B. wegen Alleinerziehend verzichtet hat, aber zukünftig wird das noch ausgeweitet.

    Allerdings hab ich mich da noch nicht eingearbeitet.


    Es tut sich da grad ganz viel, viel Gutes, aber leider leider auch so einiges das sich nicht zum positiven verändert hat und das einfach total unlogisch ist. Ich hoffe da wird nochmal kräftig nachgearbeitet.

  • So ein bisschen gab es das ja schon wenn man auf den Mehrbedarf z. B. wegen Alleinerziehend verzichtet hat...


    Frau_Schröder

    Kannst Du mir die Auswirkungen des Verzicht erklären? Das verstehe ich nicht.


    Ich beziehe Lastenzuschuß und dadurch auch BuT. Eigenheim mit vermieteter Einliegerwohnung.

    Durch Midijob und Mieteinnahmen habe ich auf jeden Fall die 600€ Einkommen. Antrag auf Kiz habe ich gestellt... Bin gespannt, was die errechnen. #angst

  • Habe Leistungen soziale Teilhabe bewilligt bekommen. Muss ich da jetzt wirklich jeden Monat einen Kontoauszug hinschicken, um die Zahlung an den Sportverein nachzuweisen? In dem Schreiben liest es sich so...

    Oder kann ich das auch sammeln und mehrere Monate auf einmal erstatten lassen?

    Ich hatte im Juni beantragt und habe jetzt das Geld für Juni + Juli bekommen. Aber noch nicht das für August und September...

    "Eigentlich weiß man nur, wenn man wenig weiß. Mit dem Wissen wächst der Zweifel." (Goethe)

    Einmal editiert, zuletzt von bärin ()