bärin : also bei uns reicht es, erstmal einen Kontoauszug einzureichen und wir erstatten dann, je nach dem, wie der Antragsteller zahlt (monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich), halt nach Leistungszeitraum. Beim nächsten Leistungszeitraum reichst uns dann wieder nen aktuellen Kontoauszug rein. Sonst wird man ja meschugge. Aber ich weiss nicht, wie andere Behörden das machen..
"Starke Familien Gesetz" - Kinderzuschlag/But etc.
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Dh bei BuT kann ich den Sport der Kinder direkt mit dem Sozialamt abrechnen?
Die machen das gar nicht direkt mit dem Anbieter?
Wie genau läuft das?
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Dh bei BuT kann ich den Sport der Kinder direkt mit dem Sozialamt abrechnen?
Die machen das gar nicht direkt mit dem Anbieter?
Wie genau läuft das?
kaonashi : Wir haben das schon immer so gemacht, dass die Eltern sich aussuchen konnten, ob wir direkt mit dem Anbieter abrechnen sollen, oder ob wir ihnen das Geld erstatten. Wir lassen uns die Mitgliedsbescheinigung einreichen und wenn du selber zahlst, Kontoauszüge/Zahlungsnachweise. Und dann erstatten wir für den Leistungszeitraum, wie ich oben schrieb.
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Dh bei BuT kann ich den Sport der Kinder direkt mit dem Sozialamt abrechnen?
Die machen das gar nicht direkt mit dem Anbieter?
Wie genau läuft das?
kaonashi : Wir haben das schon immer so gemacht, dass die Eltern sich aussuchen konnten, ob wir direkt mit dem Anbieter abrechnen sollen, oder ob wir ihnen das Geld erstatten. Wir lassen uns die Mitgliedsbescheinigung einreichen und wenn du selber zahlst, Kontoauszüge/Zahlungsnachweise. Und dann erstatten wir für den Leistungszeitraum, wie ich oben schrieb.
Ah das wäre ja cool.
Ich zahle das bisher selber weil ich dieses direkte Abrechnen nicht wollte.
Aber dann müsste ich wahrscheinlich Tatsächlich monatlich kontoauszüge einreichen
Ich frag mal nach
Und noch ne Frage.
Gibt es für Berufsschüler keinen BuT Anspruch mehr? Also ist der beendet mit Ende der Schulpflicht?
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Frau_Schröder : es eilt überhaupt nicht, vielen Dank, dass du überhaupt die ganzen Fragen beantwortest, das hilft mir wirklich sehr. Viele Grüße
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kaonashi : der Bildungsbereich gilt bis 25 Jahre, solange die Kinder eine Schule besuchen (es darf nur keine Ausbildung sein, bei der die Kinder ein Auszubildenengehalt bekommen), - solange haben sie auch Anspruch auf Klassenfahrten/Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung. Teilhabe ist nur bis 18 (also alles was mit Sportvereine, Musikunterricht, Freizeiten etc. zu tun hat)
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kaonashi : der Bildungsbereich gilt bis 25 Jahre, solange die Kinder eine Schule besuchen (es darf nur keine Ausbildung sein, bei der die Kinder ein Auszubildenengehalt bekommen), - solange haben sie auch Anspruch auf Klassenfahrten/Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung. Teilhabe ist nur bis 18 (also alles was mit Sportvereine, Musikunterricht, Freizeiten etc. zu tun hat)
Ach super. Danke!
Irgendwie habe ich für meine beiden andere Schulkinder das Geld für Schulmaterial bekommen, aber für die Große plötzlich nicht mehr. Deshalb war ich davon ausgegangen, dass sie raus ist.
Aber dann schicke ich mal Antrag und Schulbescheinigung hin
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Maëlys Das Elterngeld wird grundsätzlich komplett als Einkommen berücksichtigt. Wenn Du vor dem Elterngeldbezug aber gearbeitet hast, errechnet sich evtl. ein Freibetrag der abhängig ist von der Bezugsdauer des Elterngeldes und ob Du geringfügig gearbeitet hast oder sozialversicherungspflichtig.
campari Der Verzicht auf Mehrbedarf kann notwendig werden, wenn Dein Bedarf trotz Kinderzuschlag und Wohngeld (Lastenzuschuss bei Dir) weiterhin ungedeckt ist. Das bedeutet Du würdest diesen bei uns nicht wirklich ausgezahlt bekommen, er erhöht nur Deinen Bedarf damit Du nicht als Alleinerziehende mit Einkommen so schnell einen gedeckten Bedarf hast. Wenn Du aber durch diesen Bedarf zu wenig hast, trotzdem aber gern Kinderzuschlag beziehen möchtest kannst Du darauf verzichten, dass dieser Bedarf berücksichtigt wird. Eigentlich hättest Du aber einen Anspruch auf ALG II Leistungen. Diese haben ja nicht nur Nachteile sondern auch Vorteile. Z.B. kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen, Du kannst Betriebskostennachzahlungen für dein Haus dort beantragen etc. Und es kann natürlich auch sein, dass der ALG II Anspruch höher wäre als Dein Anspruch auf Kinderzuschlag + Wohngeld. Wenn der Verzicht notwendig wird bekommst Du eine Verzichtserklärung und der Berechnungsbogen auf dem Du sehen kannst wie hoch Dein Kinderzuschlag wäre und was Dir noch fehlt, so wie wie hoch der angerechnete Mehrbedarf wäre. Und dann kannst Du halt entscheiden will ich KIZ und Wohngeld oder doch lieber ALG II.
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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort Frau_Schröder . Leider verwirrt sie mich noch mehr
Ich bin doch nicht arbeitslos, wieso habe ich da Anspruch auf Arbeitslosengeld?
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Arbeitslosengeld 2
Als Aufstocker. Falls Du mit Kiz und Wohngeld zu wenig zum Leben hast.
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Ah, OK. Mit Aufstockung habe ich mich noch nie beschäftigt.
Lastenzuschuß wurde mir damals (nach der Trennung) von einer Bekannten geraten, um das Haus weiter halten und abzahlen zu können.
Nun ich warte mal ab, wie mein Antrag auf Kiz ausfällt.
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Ich drücke die Daumen. Kannst Dich ja melden wenn Du Fragen hast.
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Kiz ist bewilligt von Juli bis Januar.
Zahlen die das mit dem Kindergeld zusammen aus? Quasi dann im Oktober inkl. Der Nachzahlung?
Juli bis Januar sind doch 7 Monate?
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Die Nachzahlung wird extra kommen (außer der reguläre Auszahlungstermin fällt es auf das nächste Anweisungsdatum) der reguläre Kiz kommt dann immer mit dem Kindergeld.
In welchem Monat hast Du denn den Antrag gestellt und wann ist Dir der Bescheid zugegangen?
Das ist nämlich etwas kompliziert.
Ein Beispiel: Antragstellung im Juli 2019
Bearbeitung dauert bis Ende August 2019, der Bescheid geht Dir erst im September 2019 zu.
Somit steht Dir Kiz von Juli 2019 bis Februar 2019 zu. Das halbe Jahr beginnt nämlich erst in dem Monat in dem der Bescheid zugestellt wird.
Da das ganz neu ist klingt das für mich so als hätte der/die KollegIn das vergessen, bzw. nicht beachtet weil er den Bescheid im August 2019 geschrieben hat.
Da würde ich nochmal freundlich drauf hinweisen. Wenn Du das möchtest kann ich Dir dazu was raus suchen ?
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.... Lieber per pn...
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Wen darf ich denn mal zu einer sehr spezifischen Kinderzuschlagfrage anschreiben?
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Ab dem 1.1.2020 wird es dann die nächste Anpassung geben und auch Elterneinkommen werden in geringerem Maße angerechnet, die Höchsteinkommensgrenze fällt weg und noch einiges mehr.
Schubs.
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Laut dem Video haben wir Anspruch, Frage ist allerdings wie es bei noch nicht abgezahltem Eigenheim aus schaut, ich hab jetzt nur unseren monatlichen Abtrag ohne Zusatzkosten wie Strom, Gas, Wasser, Grundsteuer, Schornsteinfeger und co eingegeben. Weiß da jemand was genau ich da angeben muss?
Danke im Voraus,
Lori
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