Hallo,
ich klicke mich schon seit Stunden durchs Internet und finde keine Antwort auf die Frage, ob die Vertragsverlängerung mit Unterschrift des Arbeitgebers spätestens ab dem Zeitpunkt der weiteren Arbeitsaufnahme beim Arbeitnehmer vorliegen muss, oder ob es reicht, dass ich (die Arbeitnehmerin) die Verlängerung unterschrieben habe und zur Gegenzeichnung zum Arbeitgeber (rechtzeitig) verschickt habe.
Ich gehe mal davon aus, dass die Befristung trotzdem gilt, auch wenn ich heute bei Arbeitsaufnahme der Verlängerung die Unterschrift des Arbeitgebers noch nicht habe.
Oder wäre jetzt die Befristung ungültig? Aber man könnte es ja eh nicht beweisen, wann einen die Vertragsverlängerung per Post erreicht hat...
Nur meine rechtzeitige Unterschrift war entscheidend für die Weiterbefristung, oder?
Wobei der Arbeitgeber ja vielleicht auch rechtzeitig unterschrieben hat, nur die Verlängerung nicht rechtzeitig zur Post gebracht hat....