Vertragsverlängerung bei befristetem Vertrag liegt bei Arbeitsantritt nicht vor

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  • Hallo,

    ich klicke mich schon seit Stunden durchs Internet und finde keine Antwort auf die Frage, ob die Vertragsverlängerung mit Unterschrift des Arbeitgebers spätestens ab dem Zeitpunkt der weiteren Arbeitsaufnahme beim Arbeitnehmer vorliegen muss, oder ob es reicht, dass ich (die Arbeitnehmerin) die Verlängerung unterschrieben habe und zur Gegenzeichnung zum Arbeitgeber (rechtzeitig) verschickt habe.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Befristung trotzdem gilt, auch wenn ich heute bei Arbeitsaufnahme der Verlängerung die Unterschrift des Arbeitgebers noch nicht habe.

    Oder wäre jetzt die Befristung ungültig? Aber man könnte es ja eh nicht beweisen, wann einen die Vertragsverlängerung per Post erreicht hat...


    Nur meine rechtzeitige Unterschrift war entscheidend für die Weiterbefristung, oder?

    Wobei der Arbeitgeber ja vielleicht auch rechtzeitig unterschrieben hat, nur die Verlängerung nicht rechtzeitig zur Post gebracht hat....

  • Wichtig wäre vor allen Dingen gewesen, dass du dich drei Monate vor Ablauf der Befristung bei der Arbeitsagentur gemeldet hast.


    Darauf muss der AG hinweisen!


    Wenn der AG dich - auch ohne Vertrag - nicht nach Hause schickt, gilt der Vertrag als mündlich geschlossen, der Nachweis wird halt schwierig.


    So mein Kenntnisstand.


    Aber wenn die grundsätzliche Bereitschaft da ist, dich weiter zu beschäftigen, würde ich mir da keine allzu großen Sorgen machen.


    Bei uns zieht sich die Vertragsrückgabe auch manchmal ohne bösen Willen.

  • Ach so, ich habe keine Angst vor Arbeitslosigkeit (jedenfalls nicht bis zum Ende der gegenwärtigen Befristung),

    ich frage mich, ob die Befristung rechtens ist, wenn die Vertragsverlängerung nicht vor Antritt der Weiterbeschäftigung schriftlich mit Unterschrift beider Parteien beim Arbeitnehmer vorliegt.

    Oder ist es ausreichend, dass ich theoretisch weiß, dass in den nächsten Tagen die Vertragsverlängerung mit Unterschrift des Arbeitgebers bei mir im Briefkasten landet.

    Ich frage mich, ob ich mich gerade in einer Position befinde, wo ich auf Entfristung klagen könnte.#gruebel

  • Warum hast du das nicht vor der Unterschrift überlegt?

    Ihr habt mündlich die Verlängerung beschlossen incl Befristung und du hast auch den ersten Tag gearbeitet und den Vertrag unterschrieben? Somit gilt der Vertrag und auch die Befristung, außer die Befristung an sich ist nicht rechtens. Zu letzterem kennst du die Gesetze ja sicher.

  • Hmmm, wie vorher überlegt? Wenn ich nicht unterschrieben hätte, wäre ich ja gleich arbeitslos. Das wäre ja noch schlechter als befristet. Also ist die Tatsache dass ich rechtzeitig unterschrieben habe ausreichend, um mich weiter zu befristen, richtig?

    Wann der Arbeitgeber mir seine Unterschrift zurückschickt ist also unerheblich, richtig?

    Naja, hatte ich mir ja auch schon so gedacht, schade....

  • Na, sie überlegt einfach nur ob der AG einen Fehler gemacht hat und sie jetzt entfristen muss. Das müsste er nämlich wenn es keinen neuen Vertrag gäbe und sie einfach weiter beschäftigt hätte. Aber wie das in diesem Fall einzuschätzen ist - keine Ahnung.

  • Ich meine mich zu entsinnen dass in solch einem Fall tatsächlich eine Entfristung aus rechtlicher Sicht einklagbar wäre. Ich würde mir sicherheitshalber unabhängige Zeugen zur Brieföffnung suchen, wenn dieser verspätet eintrudelt. Ggf. Auf Video aufnehmen?

  • Ich finde im Internet nämlich immer nur folgendes:


    "Nicht immer ist eine Verlängerung tatsächlich auch gültig, schließlich können schnell Fehler passieren. Deshalb zur Klärung: Ein sachgrundloser befristeter Arbeitsvertrag wird verlängert, wenn beide Vertragspartner …

    • nur den Termin modifizieren, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird – die übrigen Vertragskonditionen also unberührt bleiben und
    • diese Veränderungen innerhalb der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich niedergelegt werden"


    Und ich weiß nicht genau, was mit schriftlich niedergelegt gemeint ist. Dass ich bevor ich die Arbeit weiter aufnehme den beiderseitig unterschriebenen Vertrag vorliegen habe, oder dass ich die Verlängerung bereits gesehen und bereits unterschreiben konnte, (aber ja nicht hundertprozentig sicher sein kann, ob auch mein Arbeitgeber unterschrieben hat)

  • Ach so, ich habe keine Angst vor Arbeitslosigkeit (jedenfalls nicht bis zum Ende der gegenwärtigen Befristung),

    ich frage mich, ob die Befristung rechtens ist, wenn die Vertragsverlängerung nicht vor Antritt der Weiterbeschäftigung schriftlich mit Unterschrift beider Parteien beim Arbeitnehmer vorliegt.

    Oder ist es ausreichend, dass ich theoretisch weiß, dass in den nächsten Tagen die Vertragsverlängerung mit Unterschrift des Arbeitgebers bei mir im Briefkasten landet.

    Ich frage mich, ob ich mich gerade in einer Position befinde, wo ich auf Entfristung klagen könnte.#gruebel

    Meines Erachtens hätte der Vertrag von beiden Parteien vor Beginn der weiteren Befristungsepisode unterzeichnet worden sein müssen, damit die Befristung Bestand hat. Ob ein Entfristungsklage erfolgversprechend wäre, kann ich aber nicht einschätzen. Es könnte schwer sein, den Nachweis zu erbringen, dass kein von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag vorlag, da der Vertrag wahrscheinlich mit irgendeinem Datum aus der Vergangenheit versehen ist. Ich würde möglichst schnell arbeitsrechtliche Beratung aufsuchen und, falls vorhanden, den PR/BR zu der Situation informieren.

  • Hab noch was gefunden:


    "Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

    • Die Verlängerungen des befristeten Vertrages müssen ebenfalls jeweils vor Auslaufen der jeweiligen Befristung schriftlich vorgenommen werden (also Auslaufen am 31.12., dann muss spätestens am 31.12. die Verlängerung von beiden Arbeitsvertragsparteien unterzeichnet werden. Wenn das später erfolgt (z. B. erst am 03.01.), ist die Verlängerung unwirksam und der Arbeitnehmer befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
    • Auch muss die Verlängerung des befristeten Vertrages von beiden Arbeitsvertragsparteien unterzeichnet werden.
    • Der Arbeitsvertrag darf bei der Verlängerung nicht verändert werden, denn ansonsten handelt es sich nicht um eine Verlängerung des befristeten Vertrages sondern um den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages. Wird im Zusammenhang mit der Verlängerung der Arbeitsvertrag geändert, ist also die dann vereinbarte Befristung unwirksam, wenn kein Grund für die Befristung vorliegt. Der Arbeitnehmer befindet sich dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis."




    Und wieder steht da bloß, es muss von beiden Parteien vor Auslaufen der vorigen Befristung unterschrieben sein. Das weiß ich ja von hier aus nicht, ob und wann der Arbeitgeber unterschrieben hat. Ich habe es ja nicht vorliegen. Vermutlich hat er rechtzeitig unterschrieben, aber hätte ich diese Verlängerung auch rechtzeitig vorliegen haben müssen?

    Warum wird dazu nie etwas explizit gesagt?

  • rheinländerin


    Danke für Deine Antwort. Wir haben leider keinen Betriebsrat.

    Könnte vielleicht der Poststempel entscheidend sein?

    Ich denke das wäre ein guter Hinweis. da würde ich wirklich mit Videokamera vom Briefkasten zum Öffnen draufhalten, auch den Poststempel gut sichtbar filmen, und sicherheitshalber z.B. einen Nachbarn hinzubitten.

  • Abschließend frage ich mich, ob so ein Kampf um eine Entfristung nicht dazu führt, mich in eine ziemlich unbeliebte Position zu bringen. Ich kann mir grad niemanden in meiner Firma vorstellen, der sich mit auf meine Seite stellen würde. Ich glaube, die negative Stimmung, die das auslösen würde, wäre dann auch nicht gerade ein Gewinn in der alltäglichen Arbeit...


    Aber es wäre doch mein Recht?

    Was soll ich machen?#hmpf

  • Mich macht stutzig, dass du keine vom AG bereits unterschriebene Vertragsausfertigung bekommen hast. Wenn er AG den Vertrag jetzt nicht unterzeichnet, stehst du evtl. im Regen?


    Andererseits: Am ersten Tag nach Ende des befristeten Vertrags zur Arbeit erscheinen begründet u. U. auch einen unbefristeten Vertrag, wenn der AG dich nicht nach Hause schickt.

  • genau Elektra

    Darauf wollte ich ja hinaus. Dass dadurch, dass ich heute arbeiten war ohne die vom AG unterschriebene Vertragsverlängerung vorliegen zu haben, man mich jetzt möglicherweise nicht weiter befristen darf. Wenn der AG nicht ausdrücklich sagt, ich solle nicht zur Arbeit kommen, dann müsste ich möglicherweise unbefristet weiterbeschäftigt werden.

  • Hat hier jemand Erfahrung damit, sich eine Entfristung einzuklagen?

    Und wenn ja, wie war die Stimmung dann auf der Arbeit?

    Zieht man sein Ding einfach durch, oder bringt man sich in eine Position, von der aus man sich ohnhin lieber eine neue Arbeitsstelle sucht?

  • Also theoretisch kann ich die Überlegungen verstehen... praktisch enthält neben dem Aspekt des Arbeitsklimas ein unbefristeter Vertrag meist eine Kündigungsfrist von einem Monat, ob das jetzt so ein Gewinn wäre? Also klar, dann muss eine etwaige Kündigung erst ausgesprochen werden, ggf greift eine Sozialauswahl... Aber der unbefristete Vertrag muss ggf erst eingeklagt werden...

  • Vielleicht solltest du mal einen Anwalt anrufen und fragen. Den bräuchtest du ja für eine Klage eh. Der kann dann sagen, ob es ein Job für ihn ist oder nicht.


    Ich kann es mir aber ehrlich gesagt in diesem Setting nicht vorstellen. Angenommen, der unterschriebene Vertrag erreicht dich nicht rechtzeitig, weil die Post streikten/der Brief verloren geht/... Woher soll der Arbeitgeber denn wissen, dass der Brief nicht bei dir angekommen ist.


    Andererseits scheint es auch ungewöhnlich, dass man dir einen Vertrag unterbreitet, der noch gar nicht unterschrieben ist. Dann leistet du deine Unterschrift und weißt nicht, ob die Firma den Vertrag auch wirklich annimmt? Komische Situation.


    Viel Glück, MaFu

  • Ich klage regelmäßig Entfristungen ein und meistens gewinnen wir, weil die Arbeitgeber da immer wieder Fehler machen.

    Wie es danach im Betrieb ist, kommt auf den Arbeitgeber an. Die KollegInnen sind in der Regel froh, dass jemand der schon eingearbeitet ist, jetzt dauerhaft da ist, denn ständig neue Leute einzuarbeiten kostet Energie und Zeit, in der Regel bekommen die Leute keine Arbeitserleichterung, nur weil sie jemanden einlernen, eher im Gegenteil.

    Es gibt Chefs, die nehmen das sportlich und finden schnell in den Alltag und welche, die sind bockbeleidigt und sinnen auf Rache.

    Je größer der Betrieb, desto schneller ist das wieder vom Tisch, wenn man geklagt und gewonnen hat.

    Soweit meine Erfahrung.

  • genau Elektra

    Darauf wollte ich ja hinaus. Dass dadurch, dass ich heute arbeiten war ohne die vom AG unterschriebene Vertragsverlängerung vorliegen zu haben, man mich jetzt möglicherweise nicht weiter befristen darf. Wenn der AG nicht ausdrücklich sagt, ich solle nicht zur Arbeit kommen, dann müsste ich möglicherweise unbefristet weiterbeschäftigt werden.

    Das ist auch eine kritische Sache, Arbeiten ohne Vertrag. Wenn Dir heute ein Fehler passiert wäre, wie sieht die Haftung aus?