Vertragsverlängerung bei befristetem Vertrag liegt bei Arbeitsantritt nicht vor

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  • Cool!!! Danke für Deine Erfahrung Jot Dhyan

    Meinst Du, ich hätte eine Chance bei meiner Ausgangslage? Vor dem 3.06. kann ich ja die Verlängerung nicht mehr zugestellt bekommen. Was meinst Du?


    Und wie wären meine nächsten Schritte?

    Ein Anwalt kostet ja sicherlich auch viel Geld.

  • Hat hier jemand Erfahrung damit, sich eine Entfristung einzuklagen?

    Und wenn ja, wie war die Stimmung dann auf der Arbeit?

    Zieht man sein Ding einfach durch, oder bringt man sich in eine Position, von der aus man sich ohnhin lieber eine neue Arbeitsstelle sucht?

    Aus dem Hochschulbereich kenne ich einige Leute, die in genauso einer Situation wie Deiner erfolgreich eine Entfristung erreicht haben, allerdings in den seltensten Fällen auf dem Klageweg. Anwaltliche Schreiben und Einschaltung des PR genügten. Die Stimmung auf der Arbeit war nicht besser oder schlechter als sonst, eigentlich sind KollegInnen ja eher froh, wenn jemand Gutes, Erfahrenes bleiben kann.


    Wie groß ist denn das Unternehmen, in dem Du arbeitest, und ist Dein Arbeitsverhältnis tarifgebunden?


    Poststempel und weitere Hinweise zum Nachweis des Zugangs der Vertragsunterlagen zu dokumentieren, ist sicher eine gute Idee. Und Du benötigst Beratung durch eine/n Fachanwält/in für Arbeitsrecht oder Gewerkschaft.

  • Andererseits scheint es auch ungewöhnlich, dass man dir einen Vertrag unterbreitet, der noch gar nicht unterschrieben ist. Dann leistet du deine Unterschrift und weißt nicht, ob die Firma den Vertrag auch wirklich annimmt? Komische Situation.

    Das fand ich auch vollkommen unverständlich. Und dann kommen die beiden Blanko-Exemplare erst am 27.05. an, vier Tage vor Ablauf meiner vorigen Befristung. Außerdem hatten sie die an den Arbeitsplatz geschickt, und ich hatte am 27.05. meinen freien Tag. Somit war ein Tag verschwendet.


    Diese unsägliche Situation, nicht zu wissen, ob man verlängert wird, weil der Monat schon so weit fortgeschritten war, hat bei mir wieder extreme Reflux-Beschwerden ausgelöst, dass ich kaum mehr sprechen konnte und jetzt wieder Tabletten nehme...

  • Wie groß ist denn das Unternehmen, in dem Du arbeitest, und ist Dein Arbeitsverhältnis tarifgebunden?

    Unsere Firma ist eine Tochtergesellschaft einer großen Firma. Wir haben nur ein paar Filialen. Kein Betriebsrat. Kein Tarif. Eher Mindestlohn.

  • Mich macht stutzig, dass du keine vom AG bereits unterschriebene Vertragsausfertigung bekommen hast. Wenn er AG den Vertrag jetzt nicht unterzeichnet, stehst du evtl. im Regen?


    Andererseits: Am ersten Tag nach Ende des befristeten Vertrags zur Arbeit erscheinen begründet u. U. auch einen unbefristeten Vertrag, wenn der AG dich nicht nach Hause schickt.

    Es ist recht üblich, dass dem Arbeitnehmer zwei nicht unterzeichnete Vertragsausfertigungen zugesendet werden, erst der Arbeitnehmer beide Exemplare unterschreibt, danach der Arbeitgeber. Eine Ausfertigung verbleibt dann direkt beim Arbeitgeber, die andere geht zurück zum Arbeitnehmer. Das würde mich nun nicht stutzig machen.


    Aber nicht unterzeichnete Vetragsausfertigungen am 27.05. per Hauspost zuzustellen, wo bekannt ist, dass die Mitarbeiterin erst am 28.05. wieder im Haus ist und der Unterzeichnungsprozess eigentlich bis zum 31.05. abgeschlossen sein muss, ist sportlich. Aus meiner Sicht deuten immer mehr Hinweise in die Richtung, dass dem Arbeitgeber Fehler unterlaufen sind, wenn er wirksam eine Befristung vereinbaren wollte.


    Wie groß ist denn das Unternehmen, in dem Du arbeitest, und ist Dein Arbeitsverhältnis tarifgebunden?

    Unsere Firma ist eine Tochtergesellschaft einer großen Firma. Wir haben nur ein paar Filialen. Kein Betriebsrat. Kein Tarif. Eher Mindestlohn.

    Also kein kleiner Betrieb mit nur 5 Leuten, und Du es klingt danach, dass Du nicht im unmittelbaren Umfeld der Personalabteilung arbeitest, die Du mit einem Entfristungsbestreben erstmal verärgern würdest.

  • Aber nicht unterzeichnete Vetragsausfertigungen am 27.05. per Hauspost zuzustellen, wo bekannt ist, dass die Mitarbeiterin erst am 28.05. wieder im Haus ist und der Unterzeichnungsprozess eigentlich bis zum 31.05. abgeschlossen sein muss, ist sportlich. Aus meiner Sicht deuten immer mehr Hinweise in die Richtung, dass dem Arbeitgeber Fehler unterlaufen sind, wenn er wirksam eine Befristung vereinbaren wollte.

    Und nicht zu vergessen, dass der 30.05. ein Feiertag war...

  • Drahtesel

    Wenn der AG kein unbefristetes Arbeitsverhältnis möchte, dann muss er verhindern, dass minami am ersten Tag überhaupt die Arbeit aufnehmen kann. Er müsste sie also bei Erscheinen sofort nach Hause schicken. Ansonsten hätte er ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet mit allen Konsequenzen auch in Versicherungsfragen.

  • Muss denn die Entfristung unbedingt gleich eingeklagt werden? Ich hätte gedacht, man hebt sich das auf für den Fall, dass die Befristung irgendwann nicht mehr verlängert wird, oder geht das dann nicht mehr?

  • Wäre es denn sinnvoll jetzt als Dokumentation eine Email an die Personalabteilung zu schreiben? Also "ich habe immer noch keinen Vertrag und nun schon einen Tag gearbeitet, hänge in der Luft, blabla"?

  • Wäre es denn sinnvoll jetzt als Dokumentation eine Email an die Personalabteilung zu schreiben? Also "ich habe immer noch keinen Vertrag und nun schon einen Tag gearbeitet, hänge in der Luft, blabla"?

    Bin ich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass ich ohne Vertrag gearbeitet habe?

    Immerhin habe ich im Laufe des Arbeiitstages mit meinem Chef telefoniert und ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinen Vertrag habe. Fand der überhaupt gar nicht interessant!

  • Muss denn die Entfristung unbedingt gleich eingeklagt werden? Ich hätte gedacht, man hebt sich das auf für den Fall, dass die Befristung irgendwann nicht mehr verlängert wird, oder geht das dann nicht mehr?

    Aber wenn alles so stimmt, wie es jetzt ausschaut, befinde ich mich rechtlich gesehen doch bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das muss ich doch jetzt meinem Arbeitgeber gegenüber klarstellen.

  • Meine Erfahrungen kommen von verschiedenen Arbeitgebern (Öffentlicher Dienst und freie Wirtschaft).


    Da werden die Verträge blanko verschickt, der Arbeitnehmer unterschreibt, schickt beide zurück und bekommt dann sein Exemplar.


    Das kommt aber irgendwann.

    Im ÖD manchmal erst nach Wochen. Auch in der freien Wirtschaft hatte uch es schon, dass es erst nach Arbeitsbeginn zurück kam.


    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du mit der Begründung, dir lag kein Vertrag vor durchkommst.


    Es lässt sich ja durch deine Unterschrift das Gegenteil beweisen.


    Du hattest den Vertrag vorliegen, hast ihn unterschrieben und bist daher wieder arbeiten gegangen.


    Du kannstest die Bedingungen also vor Arbeitsantritt.

  • Mondschein

    Nur ist es ja so, dass bei befristeten Verträgen sich der Arbeitgeber an genaue Regeln halten muss, wenn er nicht eine Entfristung verursachen möchte. Und mir scheint es so, dass es fehlerhaft ist, dass ich ohne vorhandenen gegengezeichneten Vertrag arbeiten war.

  • Ich schätze das anders ein.

    Im Gesetz hab ich nichts dazu gefunden. Außer dass beim fehlenden vorliegen der Schriftform der Arbeitgeber jederzeit (mit Kündigungsfrist) kündigen darf.


    Die Frage ist, ob die Schriftform fehlt, wenn du den Vertrag ja gesehen und unterschrieben hast. Dir also die Bedingung klar war und auch schriftlich vorlag.


    Ist bei eurer Hauspost ein Eingangsdatum drauf?

    Sonst kannst du es ja auch nicht beweisen, wenn es mit der Hauspost kommt.

  • Es geht nicht um Kenntnis der Vertragsbedingungen, sondern darum, dass eine Befristung wirksam vor dem Arbeitsantritt schriftlich vereinbart sein muss. Unbefristete Arbeitsverträge lassen sich auch mündlich schließen, befristete nicht. Durch die Unterschrift nur einer Vertragspartei ist kein befristeter Vertrag zustande gekommen, und wenn der AG die Arbeitnehmerin trotzdem bei sich arbeiten lässt, basiert das auf einem mündlichen Agreement.

  • Die Frage ist, ob die Schriftform fehlt, wenn du den Vertrag ja gesehen und unterschrieben hast. Dir also die Bedingung klar war und auch schriftlich vorlag.

    Tatsächlich ist das der Grund warum ich diesen Thread eröffnet habe. Weil ich nicht weiß, ob es reicht, dass nur ich unterschrieben habe, und mir bei Arbeitsantritt kein gegengezeichnetes Exemplar vorlag. Ich habe ja auch geschrieben, dass ich dazu nichts im Netz gefunden habe. Es muss schriftlich festgelegt sein, aber muss es unterschrieben bei mir angekommen sein vor Arbeitsantritt, diesen genauen Passus habe ich bis jetzt nicht gefunden.

    Ist bei eurer Hauspost ein Eingangsdatum drauf?

    Sonst kannst du es ja auch nicht beweisen, wenn es mit der Hauspost kommt.

    Die Vertragsverlängerung soll wohl an mich privat versendet werden.

  • Das steht ja im Gesetz.


    Wenn der AG seine Unterschrift drunter setzt, gibt es einen Vertrag von beiden unterzeichnet.


    Ich bezweifel, dass dieser zwingend vor Arbeitsantritt wieder zurück sein muss.

    Dazu hab ich im Gesetz eben nichts wirklich gefunden.


    Intressant wären Urteile dazu. Hab ich jetzt aber auch nicht gefunden.


    Wenn es über die private Post geht, dann hättest du ja zumindest einen Nachweis.


    Allerdings wäre für den Arbeitgeber dann ein Einschreiben wichtig.

    Sonst könnte ja jeder sagen, dass der Vertrag nie angekommen ist und die Stelle daher entfristet werden muss.


    Das bezweifel ich etwas, wenn dem AG der unterschriebene Vertrag mit Datum vorliegt.