Jobwechsel in Elternzeit

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  • Uuuuah!

    Ich bin grad noch etwas aufgedreht. #huepf#dance

    Denn ich hatte heute doch tatsächlich ein Vorstellungsgespräch.

    Das mit einer 95%irgen Zusage seitens der Firma endete.


    Aber erstmal langsam von vorn.

    Ich bin aktuell in Elternzeit. Kind im Januar geboren. Elternzeit habe ich für 2 Jahre beantragt.

    Ab September (7Monate) wollte ich beim AG wieder einsteigen mit 20h/Woche. Ab Januar ggf. auf 30h/Woche erhöhen.

    Arbeitsweg: Bisher hab ich pro Strecke 20-30 Minuten mit dem Auto - stauträchtige Strecke. HomeOffice hab ich häufig spontan gemacht, wenn da totaler Stau angesagt war - also hab ich meist jeden morgen erstmal Wegzeit berechnen lassen.

    Und dazu noch mindestens alle 2 Wochen Dienstreise in andere Niederlassung (>100 km weg). Dadurch immer den ganzen Tag unterwegs.


    Nun heute das Gespräch.

    Gleiche Arbeit wie bisher. Gleiche Schwerpunkte. Gehaltswunsch und Teilzeit scheint kein Problem zu sein.

    Der grooooße(!!!) Vorteil wäre, dass die Firma direkt hier vor Ort wäre. Nicht ganz 4km! Gemütlich mit dem Fahrrad in 10-15 Minuten!


    Und nun kommen meine Bedenken:

    1. Schlechtes Gewissen dem AG gegenüber

    Ich bin ungeplant (aber nicht ungewünscht ;) ) kurz nach Arbeitsvertragsunterzeichnung schwanger geworden. Zu dem Zeitpunkt hatte ich aber bereits fast ein Jahr für den AG gearbeitet (ausgeliehen).

    Und dann auch noch in der Elternzeit "weglaufen". Fühlt sich irgendwie nach Verrat an.

    Das Verhältnis zu meinem Vorgesetzten und zu den Kollegen war immer sehr gut. Angenehmes Klima.

    Allerdings sitzen die Kollegen, mit denen ich zusammen arbeitete in der anderen Niederlassung. Also viel Telefon, wenig direkter Kontakt.



    2. Kann ich eigentlich so einfach wechseln?

    Oder gibt es - da ich Elternzeit beantragt habe - irgend einen mir bisher nicht bekannten Haken?



    3. Sicherheit, Kündigungsschutz,...

    Den Punkt hab ich mir selber eigentlich schon wieder ausgeredet. Denn letzten Endes wurde ich angeschrieben und gesucht.

    Und das schlimmste, was passieren könnte ist, dass ich ein Jahr ALG1 beziehen "müsste". Jobs gibt es aber ausreichend, nur eben mit teils schlechter Verkehrsanbindung, Pendeln. Und schlimmsten Falls (mal wieder) über 'nen Verleiher.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Du kannst in der Elternzeit ganz normal kündigen.


    Dein neuer Arbeitgeber muss die Elternzeit dann allerdings nicht bewilligen.

    Also, so wie ich das kenne, verlierst du dann quasi den Anspruch.

    So wurde es mir zumindest vor einigen Jahren erklärt.


    Zum schlechten Gewissen, hötte dein AG auch Bedenken, wenn er dich entlassen müsste?

    Ja das ist vielleicht nicht glückich, aber ich denke, dass du eher an deine Virteile denken solltest.

    Gerade mit Familie.


    Klingt doch super. Herzlichen Glückwunsch!

  • Ja, Mondschein, dass andersherum zu betrachten hilft.

    Ich vermute, es würde nicht freudestrahlend gesagt, "ihr müsst jetzt gehen".

    Aber es würde halt gemacht wenns sein muss.


    Ich tendiere nach nochmaligem drüber schlafen dazu, bei Zusage seitens der Firma die Stelle anzunehmen.

    Die kurze Wegstrecke hat waaahnsinnig großen Vorteil. Schon allein der Streß beim Autofahren der denn wegfällt. Bewegung durchs Radfahren. Gesparte Zeit. *hach* Jetzt muss es nur noch klappen.

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Du kannst bei deinem ersten Arbeitgeber einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen. Dann darfst du in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Und in eineinhalb Jahren kannst du entscheiden, bei welchem der beiden Arbeitgeber du kündigst.

  • Du kannst bei deinem ersten Arbeitgeber einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen. Dann darfst du in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Und in eineinhalb Jahren kannst du entscheiden, bei welchem der beiden Arbeitgeber du kündigst.

    Das kann der Arbeitgeber aber auch ablehnen.

    Und wenn es die gleiche Arbeit ist in einem gleichwertigen Umfang, dann wird er das vermutlich machen. Denn dann kann sie ja auch dort arbeiten.