Vertauschte Rollen - darf ein 7jähriger nicht seinen Vater vermissen?

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  • Wir haben vertauschte Rollen. Meine Frau ist Hauptverdienerin,

    ich trage freiberuflich einen kleinen Teil zum Einkommen bei,

    und betreue unseren Sohn seit seinem 1. Geburtstag.

    Jetzt ist er 7 und geht in die 2.Klasse.


    Meine Frau ist vor zwei Jahren ins Gästezimmer gezogen.

    Unser Sohn - damals 5 - fragte uns, ob er von seinem schönen

    Hochbett im Kinderzimmer in die leere Hälfte des

    Ehe(doppel-)betts umziehen dürfe. Er durfte und schläft dort bis

    heute. Allerdings kuscheln wir nur kurz beim Zubettbringen,

    erst ich, dann meine Frau bis er schläft. Nachts meidet er direkte
    Nähe, weil ihm das zu warm wird. Er hat natürlich seine eigene Decke.


    Jetzt steht die Trennung an. Der Verfahrensbeitstand

    (eigene Anwältin für meinen Sohn) hielt mir dieses Schlafverhalten

    als "widernatürlich" und "sehr bedenklich" vor.

    Sie ist übrigens Rechtsanwältin, keine Ärztin oder Psychologin.


    Die Psychotherapeutin von Max konnte diese Einschätzung

    überhaupt nicht teilen. Es sei normal und angeboren, wenn ein

    Kind, das Spannungen in der Familie spürt, die Nähe und

    Sicherheit der Hauptbezugsperson suche. Und wenn diese

    Spannungen ständig steigen, würde er wohl auch nicht so

    schnell wieder ins Kinderzimmer wechseln. Auch das sei

    normal.


    Als es darum ging, wer die Hauptbezugsperson ist, erzählte

    ich, dass meine Frau ohne Probleme für unseren Sohn den ganzen

    Februar auf Ayurvedakur in Sri Lanka sein konnte. Als ich

    aber im März drei Tage zu einer Fachmesse in Hamburg

    war, mußte meine Frau in der ersten Nacht zum Sohn rüber, weil er

    aufgewacht war und weinte ... "ich vermisse den Papi so sehr".


    Für den Verfahrensbeistand war das wieder ein Zeichen, wie

    "unnatürlich" sich das Verhältnis zwischen Max und mir

    entwickelt hätte. Die Richterin schloss sich den Bedenken

    sofort an.


    Darf ein 7jähriger wirklich nicht seinen Papi vermissen, der

    ihn seit sechs Jahren betreut?


    Ich bin echt ziemlich verunsichert. Heute früh habe ich meinen

    Sohn gefragt, warum er eigentlich im Ehebett schläft. Antwort

    "ich kuschel so gerne". Er kuschelt wirklich gerne, eigentlich

    häufiger mit meiner Frau, die das auch sehr genießt.


    Wir wohnen östlich von München. Meine Frau ist 30 km weit weg
    gezogen, in die Nähe ihres Arbeitsplatzes im Westen Münchens.
    Jetzt warte ich erst einmal auf Reaktionen zu dem Schlaf-Problem,
    dann erzähle ich was für haarsträubende Ergebnisse die
    vorläufige Umgangsregelung erbracht hat.


    Es wäre schön, wenn ich zu den Schlafgewohnheiten
    meines Sohnes eine fachlich fundierte Antwort

    bekomme, die ich mir entweder zu Herzen nehmen oder die ich
    an den Verfahrensbeistand und die Richterin weiterleiten kann.


    P.S. Wenn mein Sohn jetzt die Mama in ihrer Wohnung besucht,
    schläft er nicht in seinem Zimmer sondern im Zimmer der Mama!

  • Lieber Fragesteller,


    ich kann keine rechtliche Auskunft zu den Schlafgewohnheiten eines Kindes geben. Rechtlich geht es darum, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Lösung gefunden wird und dieser rechtliche Begriff muss in jedem Einzelfall ausgelegt werden.


    Sicher wissen Sie, dass im Rahmen dieses Forums die von Ihnen beschriebenen Schlafgewohnheiten als vollkommen normal angesehen werden, aber das wird für ein Gericht nicht maßgeblich sein. In der Fachliteratur (im Hinblick auf die Erziehung und Gesundheit von Kindern) wird das Thema kontrovers diskutiert.


    Ich würde zunächst gerne verstehen, wie es zu der Situation gekommen ist, dass ein Gericht unter Zuhilfenahme eines Gutachtens die Schlafsituation des Kindes bewertet. Zunächst muss ja ein Elternteil einen Antrag gestellt haben, damit sich das Gericht damit befasst. Sind Sie im Rahmen des Gerichtsverfahrens nicht anwaltlich vertreten? Wie kam es dazu, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist?


    Beste Grüße

    Bettina Simon