Wir haben vertauschte Rollen. Meine Frau ist Hauptverdienerin,
ich trage freiberuflich einen kleinen Teil zum Einkommen bei,
und betreue unseren Sohn seit seinem 1. Geburtstag.
Jetzt ist er 7 und geht in die 2.Klasse.
Meine Frau ist vor zwei Jahren ins Gästezimmer gezogen.
Unser Sohn - damals 5 - fragte uns, ob er von seinem schönen
Hochbett im Kinderzimmer in die leere Hälfte des
Ehe(doppel-)betts umziehen dürfe. Er durfte und schläft dort bis
heute. Allerdings kuscheln wir nur kurz beim Zubettbringen,
erst ich, dann meine Frau bis er schläft. Nachts meidet er direkte
Nähe, weil ihm das zu warm wird. Er hat natürlich seine eigene Decke.
Jetzt steht die Trennung an. Der Verfahrensbeitstand
(eigene Anwältin für meinen Sohn) hielt mir dieses Schlafverhalten
als "widernatürlich" und "sehr bedenklich" vor.
Sie ist übrigens Rechtsanwältin, keine Ärztin oder Psychologin.
Die Psychotherapeutin von Max konnte diese Einschätzung
überhaupt nicht teilen. Es sei normal und angeboren, wenn ein
Kind, das Spannungen in der Familie spürt, die Nähe und
Sicherheit der Hauptbezugsperson suche. Und wenn diese
Spannungen ständig steigen, würde er wohl auch nicht so
schnell wieder ins Kinderzimmer wechseln. Auch das sei
normal.
Als es darum ging, wer die Hauptbezugsperson ist, erzählte
ich, dass meine Frau ohne Probleme für unseren Sohn den ganzen
Februar auf Ayurvedakur in Sri Lanka sein konnte. Als ich
aber im März drei Tage zu einer Fachmesse in Hamburg
war, mußte meine Frau in der ersten Nacht zum Sohn rüber, weil er
aufgewacht war und weinte ... "ich vermisse den Papi so sehr".
Für den Verfahrensbeistand war das wieder ein Zeichen, wie
"unnatürlich" sich das Verhältnis zwischen Max und mir
entwickelt hätte. Die Richterin schloss sich den Bedenken
sofort an.
Darf ein 7jähriger wirklich nicht seinen Papi vermissen, der
ihn seit sechs Jahren betreut?
Ich bin echt ziemlich verunsichert. Heute früh habe ich meinen
Sohn gefragt, warum er eigentlich im Ehebett schläft. Antwort
"ich kuschel so gerne". Er kuschelt wirklich gerne, eigentlich
häufiger mit meiner Frau, die das auch sehr genießt.
Wir wohnen östlich von München. Meine Frau ist 30 km weit weg
gezogen, in die Nähe ihres Arbeitsplatzes im Westen Münchens.
Jetzt warte ich erst einmal auf Reaktionen zu dem Schlaf-Problem,
dann erzähle ich was für haarsträubende Ergebnisse die
vorläufige Umgangsregelung erbracht hat.
Es wäre schön, wenn ich zu den Schlafgewohnheiten
meines Sohnes eine fachlich fundierte Antwort
bekomme, die ich mir entweder zu Herzen nehmen oder die ich
an den Verfahrensbeistand und die Richterin weiterleiten kann.
P.S. Wenn mein Sohn jetzt die Mama in ihrer Wohnung besucht,
schläft er nicht in seinem Zimmer sondern im Zimmer der Mama!