Ich habe zwar nach dem Ende der Schulzeit meiner Kinder, wo ich einen Facebookaccount wegen Vereinsdingen brauchte, inzwischen wieder drastisch bis auf einen einzigen Kontakt herunter gefahren.
Aber ich sehe regelmässig in eine bestimmte Ortsgruppe rein, weil man doch halbwegs informiert bleibt.
Nun kommt es aber gerade in dieser Gruppe immer wieder vor, dass die Gruppenregeln Anlass zum Ärger geben. Oder sehr subjektiv ausgedrückt, der Oberadmin behandelt Meinungsfreiheit nach Augenmaß. Zumindest empfinden das viele seiner Mitglieder so.
Die Gruppenregeln besagen dazu:
Verstöße gegen die Gruppenregeln und gegen geltendes Recht sind nicht mit Meinungsfreiheit zu rechtfertigen (Diese Gruppenregeln gelten im Sinne des absoluten Rechts und stehen über dem subjektiven Recht der Meinungsfreiheit)
Mögt ihr mir mal sagen, ob das so rechtens ist? Ist Meinungsfreiheit ein subjektives Recht, dass man einfach so per Gruppenregeln außer Kraft setzen kann? Oder gibt es da Bestimmungen, die mir unbekannt sind?
Aus diesen Gründen habe ich die Gruppe schon vor Monaten verlassen. Ich kann zwar nach wie vor lesen, aber nicht mehr selbst etwas posten. Eine Bekannte ist dieser Tage aus der Gruppe geflogen, weil sie mit einem Augenzwinkern, aber ansonsten durchaus sachlich und ohne Beleidigungen darauf hinwies, dass ein Moderator darauf hinwies, dass sein Diskussionsverhalten - sich über andere hämisch amüsieren auch gegen die Gruppenregeln wäre. Schwupps, war sie draußen.
Aber das ist Kinderkram. Mir geht es mehr darum, ob diese Gruppenregel mit der subjektiven Meinungsäußerung rechtlich so ok ist.
Gruß