Bei Firmen ohne Tarifvertrag gibt in der Regel trotzdem eine Art Gehaltsgefüge, das kann man anfordern.
Wenn es einen BR gibt, kann dieser weiterhelfen.
Ansonsten kann man sich an den branchenüblichen Tarifen orientieren. Und es gibt einen Schutz vor zu geringer Eingruppierung im Gegensatz zu tarifierten Branchen.
Lohnwucher ist hierzulande rechtlich anfechtbar. Die Fälle gewinne ich auch immer vor Gericht.
Also so ganz ausgeliefert ist man da nicht.
Aber das war ja auch nicht die ursprünglich gestellte Frage, die ist wohl ausgiebig beantwortet.