Unterschied zwischen Minijob und altem Teilzeitvertrag

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  • Ist das so eine "Minijobs werden hauptsächlich von Frauen gemacht, Frauen müssen keine Familie ernähren, Frauen sollen weniger Geld verdienen, Minijobs sollten schlechter bezahlt werden als normale Angestellte" - Sache?

    In meinem Kopf werden Minijobs hauptsächlich von Studenten und Schülern usw. gemacht und/oder sind Aushilfsjobs. Also wirklich die Arbeit, die bei Festangestellten zu viel Zeit fressen würde, für ihrer Arbeit.


    Ist aber in der Realität nicht immer so.

  • Unsere Minijobber arbeiten 2 Tage im Monat minus ihrem Urlaub, also im Schnitt eher weniger. In den Monaten mit Sonderzahlung noch weniger, sonst kommen Sie über die Einkommensgrenze. Sie waren vorher Vollzeit da. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ihr Stundenlohn gleich geblieben ist.

    Das ist in der Pflege im Krankenhaus.

  • Es gibt ja Menschen die verdienen 45 Euro und mehr die Stunde.


    Das heißt ein Minijobber muss (und darf ja dann auch nur) 10 Stunden (oder weniger) im Monat arbeiten und bekommt 450 Euro?

    Nehmen wir mal an, die TS gehört zu der Gruppe, die in ihrem bisherigen Teilzeitvertrag 45 € die Stunde verdient hat.

    Jetzt reduziert sie die Stunden. Warum sollte sie jetzt plötzlich mit einem geringeren Stundenlohn zufrieden sein?

    Sie reduziert nur die Stunden, sie wechselt nicht die Stelle.

    Wie das Lohnbüro die Abrechnung erstellt, ob auf Lohnsteuerkarte oder als Minijob, das ist für die Festlegung des Stundenlohns unerheblich.


    Also, ja, jemand mit 45/h müsste im Minijob nur 10 Stunden/Monat arbeiten, um die 450€ voll zu haben. Allerdings sind in meiner Welt Menschen mit diesen Lohn in der Führungsebene angesiedelt und werden ehr keinen Minijob mit dieser Stellenbeschreibung angeboten bekommen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Weil es einen Unterschied macht, ob das Netto oder Brutto ausgezahlt wird.


    Ja für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


    Und dabei geht es nicht um unterschiedliche Lohnsteuerklassen und die Schwankung des Nettolohnes deswegen.


    Mich würde aber noch immer interessieren wo steht, dass Gehaltsverhandlungen und damit unterschiedliche Gehälter verboten sind.

    Und wo steht, dass ein Minijobber den gleichen Bruttolohn bekommt, wie ein Festangestellter.

  • Ich Freund von mir hat letztes Jahr seinen Job gekündigt. Er ist so ca in der 45€/Std Liga angesiedelt. Seine Firma war dankbar, dass er noch als Minijobber dort weiter arbeitet, und bekommt selbstverständlich noch den gleichen Bruttolohn. Sonst hätte er sich das gespart. Und ja, er arbeitet tatsächlich nur ca 10 Std/Monat dort.



    Das mit dem gleichen Bruttolohn ist doch ziemlich eindeutig, wenn dort Gleichbehandlung steht.



    Und Jot Dhyan schrieb ja nicht, dass man nicht verhandeln darf, sondern dass es verboten ist, den Angestellten zu verbieten, sich über ihr Gehalt auszutauschen ( sehr interessante Info übrigens. Den neun AG hat tatsächlich so einen Passus in den neuen Verträgen)

  • Wenn aber alle das gleiche verdienen müssten, dann würde es ja reichen, dass einer Verhandelt und die anderen bekommen das eben auch.

    Und das wurde ja gesagt. Es müssen alle das gleiche verdienen. Auch der Minijobber.


    Es wird dadurch aber eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Festangestellten.

  • ich denke, die Gleichbehandlung geht ums Grundgehalt.

    Wenn jemand verhandelt, gibt es evtl mehr.

    Wenn sich drüber unterhalten wird, können andere auch verhandeln.

    So verstehe ich das.


    Und warum werden festangestellte schlechter gestellt?

    Die haben ja den noch die Rentenvorteile

  • Es gibt ja Menschen die verdienen 45 Euro und mehr die Stunde.


    Das heißt ein Minijobber muss (und darf ja dann auch nur) 10 Stunden (oder weniger) im Monat arbeiten und bekommt 450 Euro?

    Ja klar, auch das geht als Minijob. Hat meine Mutter die ersten 2 Jahre nach ihrem Rentenbeginn gemacht. Wieviele Stunden es genau waren, weiß ich nicht, mehr als 10 definitiv nicht.

  • Minijobber sind letztendlich einfach nur Teilzeitangestellte, die andere Begrifflichkeit ergibt sich nur durch die andere Versteuerung und Sozialversicherung.

    Gleicher Lohn ist immer in Bruttowerten erfaßt, der Nettowert ist ja nach Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Entgeltumwandlung, Kinderzuschläge, wasauchimmer.

    Ungerecht ist das nicht.

    Und klar, ein AN in hoher Position der 45 Euro die Stunde bekommt, müßte dafür nur 10 Stunden im Monat arbeiten. Sofern er weiterhin dieselbe Tätigkeit macht.

    Wird er zum Kopieren und Akten ablegen beschäftigt, wäre es mit Sicherheit entsprechend weniger. Aber nur aufgrund der Tätigkeit, nicht aufgrund der Zeitanteile.

    http://www.arbeit-gerecht.de/a…echt/rechte-beim-minijob/

  • Weil es einen Unterschied macht, ob das Netto oder Brutto ausgezahlt wird.


    Ja für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


    Und dabei geht es nicht um unterschiedliche Lohnsteuerklassen und die Schwankung des Nettolohnes deswegen.

    Aber die Steuerklassen sind ein gutes Beispiel, da sagt der AG ja auch nicht: Herr XYZ hat Steuerklasse 3, dem kann ich weniger Gehalt zahlen als Frau ABC, da er ja sowieso mehr rauskriegt. Das eine ist Arbeitsrecht und das andere Steuerrecht, egal ob Minijob oder Lohnsteuerklassen. Der Arbeitsgeber muss sich am Arbeitsrecht orientiweren, nicht am Steuerrecht.

  • Danke für den Link, Jaelle! Sowas habe ich gesucht. Ich werde berichten, was beim Gespräch rausgekommen ist.

    When you’re a kid, they tell you it’s all… Grow up, get a job, get
    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
    world is so much stranger than that. It’s so much darker. And so much
    madder. And so much better.

  • Flummi, ja, so dachte ich auch in etwa. Netto ist ja bei allen anders, je nach persönlicher Lage.

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    married, get a house, have a kid, and that’s it. But the truth is, the
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    madder. And so much better.

  • Ich denke es gibt zwei Möglichkeiten das zu sehen:


    1. Du machst die selbe Arbeit, also sollte der AG dasselbe (also gleiches Bruttogehalt und gleiche Zuschläge) zahlen


    2. Du (in deiner individuellen Situation), solltest mindestens die gleiche Summe erhalten, wie sich aus deinem vorherigen Nettogehalt ergäbe, wenn man es prozuental runterechnet (inkl. Zuschläge).


    Diese beiden Beträge würde ich als meinen persönlichen Verhandlungskorridor betrachten.

  • Naru: Nur noch mal, weil ich annehme, Du meintest u.a. mich noch mit dem "Auslachen" und "Verhandeln" und "was denn jetzt?".

    Ich schrieb rein von mir! Von meiner Sichtweise.

    Und Verhandeln kann man doch immer - wenn Du den Job nicht unbedingt brauchst, der AG Dich aber gerne haben möchte, dann stell einfach Bedingungen.

  • Weil es einen Unterschied macht, ob das Netto oder Brutto ausgezahlt wird.


    Ja für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber.


    Und dabei geht es nicht um unterschiedliche Lohnsteuerklassen und die Schwankung des Nettolohnes deswegen.

    Aber die Steuerklassen sind ein gutes Beispiel, da sagt der AG ja auch nicht: Herr XYZ hat Steuerklasse 3, dem kann ich weniger Gehalt zahlen als Frau ABC, da er ja sowieso mehr rauskriegt. Das eine ist Arbeitsrecht und das andere Steuerrecht, egal ob Minijob oder Lohnsteuerklassen. Der Arbeitsgeber muss sich am Arbeitsrecht orientiweren, nicht am Steuerrecht.

    Nein ist es für mich nicht. Denn ein Minijobber zahlt ja ganz viele Dinge eben nicht, die ein Festangestellter zahlen muss.

    Steuerklasse ist eben etwas anderes.


    Krankenkassenbeiträge usw. meine ich.


    Jot Dhyan was ust denn in Firmen, in denen jeder ein anderes Gehalt bekommt?Nach welchem wird denn der Minijobber dann bezahlt?

  • Von mir hervorgehoben: Aber es geht ja hier um die Rechtslage und nicht um persönlichen Meinungsaustausch, oder hab ich da was falsch verstanden?

  • Ja, darum geht es.


    Ich hab aber noch nirgendwo gelesen, wie das genau gehen soll.


    Bei Tarifverträgen gibt es Grundlagen.

    Wer ohne Tarifverträge arbeitet, hat diese Grundlagen nicht.

  • Da ich immer nur nach Tarif bezahlt wurde, kann ich da nicht wirklich was zu sagen. Aber das interessiert mich jetzt wirklich: Liegen die Gehälter von AN innerhalb desselben AG, die bei gleicher Qualifikation gleiche Arbeit leisten, wirklich dermaßen auseinander, dass es ein Riesenproblem ist, da einen Richtwert zu finden?


    In erster Linie geht es doch darum, den Minijobbern nicht deutlich weniger zu zahlen, das kann doch so schwer nicht sein?

  • Nein ist es für mich nicht. Denn ein Minijobber zahlt ja ganz viele Dinge eben nicht, die ein Festangestellter zahlen muss.

    Steuerklasse ist eben etwas anderes.


    Krankenkassenbeiträge usw. meine ich.

    Das ist mir gerade noch eingefallen: Unter Umständen müssen sich Monijobber auch freiwillig krankenversichern und das ist nicht billig.

  • Ich hatte Mal einen Minijob zu dem selben Stundenlohn (brutto) wie vorher in der selben Firma mit normalem Teilzeitvertrag - ich habe ja auch genau die gleiche Arbeit gemacht, nur halt weniger Stunden. Da der Stundenlohn relativ gut war, waren das dann entsprechend wenige Stunden, die ich für die damals 400 € arbeiten musste. Ich würde es daher selbstverständlich finden, jetzt in diesem Fall auch einen Brutto-Stundenlohn zu erhalten, der dem vorherigen entspricht. Es sei denn, es wäre jetzt eine ganz andere Aufgabe, die viel weniger Qualifikationen erfordern würde. Wenn es aber um genau die gleiche Aufgabe wie vorher geht, würde ich da nochmal verhandeln. Du hast ja auch nichts zu verlieren, die wollen dich und du brauchst den Job nicht unbedingt.

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)