Krankenversicherung Beamte - gibt es Gründe, nicht privat versichert zu sein?

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  • hmm, das verstehe ich nicht, wir sind alle gesetzlich versichert, mein Mann verdient sehr gut, wir müssen nur manchmal die Angaben zu den Kindern aktualisieren bzw. versichern, dass sie unsere sind, zur Schule gehen etc. Nach Einkommen wurde da noch nie gefragt? Ich bin allerdings nicht familienversichert, da voll berufstätig. Und auch ich wurde noch nie von der Krankenversicherung nach meinem Einkommen gefragt.


    Es gibt doch keine Gehaltsgrenze für die GKV, ich kenne auch einen wirklich reichen Anwalt, der gesetzlich versichert ist.....

    Zudem muss man in der gesetzlichen einmal im Jahr alles offenlegen, also Steuerbescheid abgeben, dann wird alles neu berechnet, denn es gibt Einkommensgrenzen die die Familienversicherung. Auch der Beitrag wird neu berechnet. Und man muss wirklich alles Einkommen angeben, also auch Miete oder Zinsen.

    Ich kenne beides, freiwillig gesetzlich versichert und privat mit Beihilfe. Freiwillig gesetzlich ist vieeeeel weniger Aufwand, auch wenn man die Einnahmen jährlich angeben muss. Privat würde ich mich nur versichern, wenn der Beamtenstatus und die Beihilfe dafür sprechen.

    Ab einem Jahreseinkommen von ca 65000+ ist die Versicherungspflichgrenze erreicht und es steht es dem AN zu, sich privat zu versichern. Da wechselt man dann in den Status "freiwillig gesetzlich versichert" und meines Wissens nach müssen ab da auch Kapitaleinkünfte angegeben werden.

  • Ich bin freiwillig versichert, die Kinder bei mir. Ich muss jedes Jahr Angaben zu meinem Einkommen machen. Wegen Familienversicherung und Beitragshöhe.

    Nein, pauschal werden diese Nachweise nicht verlangt, denke nur für freiwillig Versicherte und wenn sie Kinder mitversichert haben.

    Die Kinder sind über meinen Mann versichert und er seit Ewigkeiten freiwillig in der GKV. Und nach Einkommen wurde er noch nie gefragt.....


    Vielleicht ist das der Fall, wenn der Partner in der PKV ist? Denn bei uns spielt die Einkommenshöhe ja auch gar keine Rolle, da ich auch gesetzlich versichert bin. Selbst, wenn mein Mann wahnsinnig viel verdienen würde, würde sich an der Mitversicherung der Kinder ja nichts ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Mann ist auch freiwillig gesetzlich versichert und einmal im Jahr kommt ein Fragenbogen zur Familienversicherung.


    Als junger, gesunder Single hört sich die aktuelle Ersparnis vielleicht verlockend an, ich glaube aber vielfach lohnt es sich übers ganze Leben betrachtet nicht mal.

  • Ich bin freiwillig versichert, die Kinder bei mir. Ich muss jedes Jahr Angaben zu meinem Einkommen machen. Wegen Familienversicherung und Beitragshöhe.

    Nein, pauschal werden diese Nachweise nicht verlangt, denke nur für freiwillig Versicherte und wenn sie Kinder mitversichert haben.

    Die Kinder sind über meinen Mann versichert und er seit Ewigkeiten freiwillig in der GKV. Und nach Einkommen wurde er noch nie gefragt.....


    Vielleicht ist das der Fall, wenn der Partner in der PKV ist? Denn bei uns spielt die Einkommenshöhe ja auch gar keine Rolle, da ich auch gesetzlich versichert bin. Selbst, wenn mein Mann wahnsinnig viel verdienen würde, würde sich an der Mitversicherung der Kinder ja nichts ändern.

    Mein Kenntnisstand: Die Kinder müssen in die PKV wenn der PKV Versicherte das höhere Einkommen hat. Bei uns konnten die Kinder nicht mehr in der GKV bleiben als mein Mann in die PKV gewechselt ist und das höhere Einkommen hatte.


    Ansonsten zu dem ganzen Thema ob man als GKV schlechter an Termine herankommt: Nach meinem Eindruck ist das regional höchst unterschiedlich. Wir leben hier in einer Gegend wo ich naherzu bei jedem Arzt problemlos innerhalb der nächsten 4 Wochen einen Termin bekomme wenn ich ein Problem habe. Bei ganz akuten Sachen oft auch sehr kurzfristig. Auch Physiotherapie, Osteopathie etc habe ich immer recht kurzfristig bekommen wenn was war. Nur fpr die Ergotherapie für meinen PKV versicherten Sohn mussten wir man mehrere Monate warten, was aber auch mit daran lag dass wir zeitlich recht eingeschränkt sind. Ich weiss, dass das in meiner Zeit in MV ganz anders war und auch heute dort für meine Mutter ganz anders aussieht. Ich kann mir vorstellen, dass es in solch schwierigen Gegenden wirklich öfter mal von Vorteil ist in der PKV zu sein - da ist vermutlich auch die Dichte an PKV Versicherten deutlich geringer.


    Ich verstehe ehrlich gesagt absolut nicht, warum das regional so unterschiedlich ist. Ich habe nicht den Eindruck, dass es nur daran liegen kann dass in bestimmten Gegenden keiner mehr als niedergelassener Arzt praktizieren will.

  • Meines Wissens nach kann man Kinder nicht zwingend in die PKV bringen. Die werden sich nämlich auch sperren, wenn ein Kind zu einem späteren Zeitpunkt als der Geburt aufgenommen werden soll und eine schwere Vorerkrankung hat. In dem Fall wäre die Option, das kind freiwillig gesetzlich zu versichern.

  • Ok, das kann sein - aber über kostenlose Familienversichung in der GKV der geringer verdienenden Partners geht dann nicht mehr.

    Ich bin mir grade nicht sicher, wie es gemeint ist.

    Aber mein Sohn war bei mir familienversichert, als mein Mann frisch verbeamtet war, beihilfeberechtigt. Er lag mit seinen Bezügen aber unterhalb der JAEG. Ich habe nur Teilzeit gearbeitet habe definitiv weniger verdient als er. Solange er aber nicht über der JAEG lag, war das egal. Und ja, das wurde mir von beiden KKs bestätigt.


    Ich bin nun 2 Jahre freiwillig gesetzlich versichert gewesen (selbständig, geringfügig, Beitrag wurde auf Grundlage der Bezüge meines Mannes berechnet, und ja, regelmäßiges nackig machen gehört dazu), und bin nun bald wieder gesetzlich pflichtversichert. Aus der gesetzlichen wollte ich nie raus, weil nämlich MEIN Anrecht auf Beihilfe sich nur auf den Status meines Mannes begründet. Wäre ich raus aus der gesetzlichen und mein Mann würde sich von mir scheiden lassen, säße ich ziemlich in der Patsche. Mein Mann hätte dann weiter die Beihilfe, und ich... nichts. Auch wenn das ein rein theoretisches Gedankenspiel ist, war mir das dann doch zu heiß (ich wusst ja nicht, inwiefern ich nochmal angestellt arbeiten würde).


    Während des Refs aber finde ich die Bezüge zu gering, um wirklich über eine freiwillig gesetzliche nachzudenken. Falls man nicht direkt danach ins Dauer-Beamtenverhältnis wechselt, kann man danach ja nochmal neu überlegen.


    Eine Bekannte von mir wurde übrigens von sämtlichen PKV abgelehnt, als sie ins Ref gegangen ist. Sie MUSSTE sich freiwillig gesetzlich versichern, wegen einer Netzhautablösung in der Anamnese.

  • Ich bin Beamtin und ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Schlicht und ergreifend deshalb, weil ich eine Zweiklassenmedizin verabscheuungswürdig finde und es niemals mit meinem Gewissen hätte vereinbaren können. (Die Verbeamtung ist mir auch schwergefallen aber das ist ein anderes Thema.) Für dieses "ich will einfach nicht!" zahle ich deutlich höhere Beiträge als meine privatversicherten Kolleg*innen. Ich stufe das als Ablasszahlungen für die Verbeamtung ein und kann damit leben.

    Das finde ich ja mal echt klasse! Ich könnte jedesmal würgen, wenn ich erlebe, dass Unterschiede zwischen privat und gesetzlich Versicherten gemacht werden. Und nicht mal immer zum Vorteil der privat Versicherten(so nach dem Motto: da sollte man noch diese und jene Untersuchung machen um sicher zu gehen...). Ich finde auch, das gehört abgeschafft.

    das möchte ich mal dick unterschreiben.

  • Hier ist die gesamte Familie privat versichert.


    Die beihilfesätze wurden für Therapien angehoben, die Beihilfe zahlt ohne Murren meine Flachstrickkompressionshosen (je 699€) und auch alle Kompressionshosen nach meiner Liposuktion. Auch alle meine Wiederhersterstellungsoperationen zahlen sie im Rahmen ihres Anteils (70%, Gesamtkosten ca 30.000€).


    Und die Kasse? Die nölt immer rum ? die Lipo wollen sie nicht zahlen, nur eine Bauchdeckenstraffung statt Bodylift etc. Mühselig das ganze.

    Unsere Boygroup: Flitzekind 09/2011, Flitzebaby 02/2013 und Robinson Freitag 08/2014 #herz

  • Dankeschön Aylani (und VivaLaVida ). Ich empfinde das für mich einfach als den richtigen Weg. Und für mein Gefühl verdient man mit einer verbeamteten Vollzeitlehrer*innenstelle im Monat auch soviel Geld, dass es echt nicht auf 200€ mehr oder weniger für die Krankenversicherung ankommt. Aber das ist meine ganz private Meinung. #zwinker

    Sóley ,wenn deine Freundin noch irgendwelche Fragen hat, kann sie gerne Kontakt zu mir aufnehmen und du schreibst mir ne PN. Und du darst mich auch gerne zitieren.

  • Während des Refs aber finde ich die Bezüge zu gering, um wirklich über eine freiwillig gesetzliche nachzudenken. Falls man nicht direkt danach ins Dauer-Beamtenverhältnis wechselt, kann man danach ja nochmal neu überlegen.


    Eine Bekannte von mir wurde übrigens von sämtlichen PKV abgelehnt, als sie ins Ref gegangen ist. Sie MUSSTE sich freiwillig gesetzlich versichern, wegen einer Netzhautablösung in der Anamnese.

    Man muss schauen, wann das Ref endet und wie es danach aussieht.


    Ich wurde am 31.7. fertig (mit PKV), am 11.8. ging es weiter. Für die 10 Tage musste(!) ich in die Familienversicherung. Hätte danach auch die Chance gehabt in der GKV selbstversichert zu bleiben.

    Eine Kollegin wurde am 31.1. fertig, (mit PKV) am 1.2. gings weiter, d.h. die hatte nach dem Ref keine Wahl mehr, zurück in die GKV zu gehen..

    Eine weitere Kollegin wurde am 31.7. fertig, am 9.8. gings weiter. Sie war während des Refs freiwillig in der GKV und trotz "Stellenwechsel" (Wechsel des Dienstherren und 8 Tage Lücke) musste sie in der GKV regulär mit 2-Monatsfrist kündigen, kam also erst zum 1.10. raus....


    Ich wurde von 2 GKV abgelehnt, die dritte nahm mich mit Risikozuschlag - wegen zu niedriger Eisenwerte (Eisenmangelanämie)! Eine "Erkrankung" die sich aus biologischen Gründen früher oder später erledigt, außerdem nichts, was körperliche Schäden o.ä. hinterlässt. Mein Versicherungsmakler hats auch nicht ganz verstanden, dass da so ein Bohei gemacht wurde.

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Mein Kenntnisstand: Die Kinder müssen in die PKV wenn der PKV Versicherte das höhere Einkommen hat. Bei uns konnten die Kinder nicht mehr in der GKV bleiben als mein Mann in die PKV gewechselt ist und das höhere Einkommen hatte.

    Bei uns ging es. War aber ein zäher Kampf. Die Konstellation war aber: Mann selbstständig und privat versichert, ich angestellt und GKV und die Kinder bei mir mitversichert. Mit der Heirat hätten die Kinder aber eigentlich in die Private wechseln müssen. Was ich partout nicht wollte und nicht will (aus diversen Gründen - aber v.a. weil mein Mann unzufrieden ist seit Jahren in der PKV, es aber einfach keinen Weg zurück gibt). Schlussendlich hat meine GKV dann die Kinder als freiwillig gesetzlich versichert abzeptiert. Einkommensnachweis muss ich nicht erbringen, es wird nur jährlich ein Fragebogen geschickt, ob sich irgendwas geändert hat bei den Kindern. Und wie gesagt: "eigentlich" sträubte sich die GKV erst, aber ich habe viel telefoniert, Honig ums Maul geschmiert (wobei ich wirklich immer sehr, sehr zufrieden war bei dieser GKV) und dann ging es nach einigen Wochen doch. Wir sind aber auch sehr selten krank, auch die Kinder, keine Ahnung, ob das Einfluss auf die Entscheidung hatte...

  • flocke wie komisch. Bei uns war nach der Heirat eben auch nicht mehr die Familienversicherung über meine GKV möglich, es war aber überhaupt kein Akt, das Kind freiwillig gesetzlich zu versichern. Formular ausfüllen, Einkommensnachweis von meinem Mann (PKV und selbständig) dazu, fertig.


    Die PKV meines Mannes hätte unseren Sohn innerhalb einer Frist nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung genommen. Und wahrscheinlich wäre es auch günstiger, die Kinder privat zu versichern. Mag ich aber nicht...


    Etwas off-topic: Gestern haben wir erst darüber geredet, dass unser Zahnarzt mir als Kassenpatientin 85 € für die professionelle Zahnreinigung berechnet, meinem Mann hingegen 200 € #blink (und mein Mann reicht seine Arztrechnungen nicht ein, weil er dann am Ende des Jahres einen Teil seiner PKV-Beiträge rückerstattet bekommt).

  • Ich versteh das nicht. Ich muss einmal jährlich den Steuerbescheid vorlegen, zweimal jährlich Bescheinigungen ausfüllen. Kommt eine Gehaltserhöhung muss ich zwischendurch Gehaltsbescheinigungen hinschicken. Alle Einnahmen werden berücksichtigt, theoretisch müsste ich sogar Geldprämien durch das Bonus Programm der Kasse angeben, wenn ich teilnehmen würde. Alle Einnahmen die wir haben müssen der Kasse bekannt sein.

    Übersteigt das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze, werden die Kinder automatisch einzeln freiwillig versichert und ich müsste die Beiträge dann nachzahlen. Und das ist nicht wenig.

  • Etwas off-topic: Gestern haben wir erst darüber geredet, dass unser Zahnarzt mir als Kassenpatientin 85 € für die professionelle Zahnreinigung berechnet, meinem Mann hingegen 200 € #blink (und mein Mann reicht seine Arztrechnungen nicht ein, weil er dann am Ende des Jahres einen Teil seiner PKV-Beiträge rückerstattet bekommt).

    Dann finde ich das dreist vom Zahnarzt. Bei unserem haben wir beide das gleiche gezahlt. Die Kinder sogar noch ein bisschen weniger.

  • Ich versteh das nicht. Ich muss einmal jährlich den Steuerbescheid vorlegen, zweimal jährlich Bescheinigungen ausfüllen. Kommt eine Gehaltserhöhung muss ich zwischendurch Gehaltsbescheinigungen hinschicken. Alle Einnahmen werden berücksichtigt, theoretisch müsste ich sogar Geldprämien durch das Bonus Programm der Kasse angeben, wenn ich teilnehmen würde. Alle Einnahmen die wir haben müssen der Kasse bekannt sein.

    Übersteigt das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze, werden die Kinder automatisch einzeln freiwillig versichert und ich müsste die Beiträge dann nachzahlen. Und das ist nicht wenig.

    Das fett makierte dürfte der Knackpunkt sein. Die Gehaltsprüfung muss nach meinem Verständnis immer dann gemacht werden wenn die Frage ist ob entweder (1) weiter kostenfrei in der Familienversicherung der GKV oder (2) PKV oder freiwillig GKV mit Einzelbeiträgen für die Kinder.

  • Jette, mich interessiert das auch: Hier sind wir beide in der GKV, ich Pflicht, mein Mann freiwillig. Die Kinder sind seit Geburt über ihn in der GKV. Ein Mal im Jahr schickt die TK einen Fragebogen, da muss mein Mann angeben, dass die Kinder noch nicht erwerbstätig sind, aber noch leben etc. Gehalt wurde da noch nie! abgefragt. Alle Kinder sind unter 18.


    Jemand, der freiwillig in der GKV ist, muss deswegen doch nicht die Kinder einzeln ebenfalls in der GKV versichern, das gibt doch überhaupt keinen Sinn. Da würden die GKV sicher eine Reihe von „guten“, weil einkommensstarken Mitgliedern verlieren an die PKV, denn gerade die Familienversicherung ist ja ein großer Pluspunkt. Und diese einkommensstarken Beitragszahler sind wichtig für die GKV. Und die Einkommensgrenze zur Freiwilligkeit ist so hoch dann auch nicht, und es gibt ja auch eine Reihe von Familien, da werden die Mütter aufgrund fehlender Erwerbstätigkeit auch mitversichert, komplett unabhängig vom Einkommen des Mannes.


    Sofern sie noch nicht selbst arbeiten und nicht ein Elternteil in der PKV ist und dieses Elternteil nicht mehr als etwa 5000 Euro brutto verdient, sind Kinder, die unter 23, kostenfrei in der Familienversicherung mitversicherbar. Das Einkommen der Eltern spielt unter den genannten Voraussetzungen keine Rolle.

    Ich versteh das nicht. Ich muss einmal jährlich den Steuerbescheid vorlegen, zweimal jährlich Bescheinigungen ausfüllen. Kommt eine Gehaltserhöhung muss ich zwischendurch Gehaltsbescheinigungen hinschicken. Alle Einnahmen werden berücksichtigt, theoretisch müsste ich sogar Geldprämien durch das Bonus Programm der Kasse angeben, wenn ich teilnehmen würde. Alle Einnahmen die wir haben müssen der Kasse bekannt sein.

    Übersteigt das Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze, werden die Kinder automatisch einzeln freiwillig versichert und ich müsste die Beiträge dann nachzahlen. Und das ist nicht wenig.

    Das fett makierte dürfte der Knackpunkt sein. Die Gehaltsprüfung muss nach meinem Verständnis immer dann gemacht werden wenn die Frage ist ob entweder (1) weiter kostenfrei in der Familienversicherung der GKV oder (2) PKV oder freiwillig GKV mit Einzelbeiträgen für die Kinder.

    Einmal editiert, zuletzt von Flickan ()

  • @Flickan

    Solange beide Elternteile in der GKV sind, ist das auch egal. Interessant sind die Konstellationen, in denen ein Elternteil GKV, der andere PKV ist. Wenn das PKV Mitglied ein höheres Einkommen hat, ist eine kostenlose Versicherung beim niedriger verdienenden GKV-versicherten Elternteil ausgeschlossen. Die Kinder können dann entweder freiwillig GKV versichert werden oder eben privat. Jeweils mit eigenem Beitrag.

  • @Flickan

    Solange beide Elternteile in der GKV sind, ist das auch egal. Interessant sind die Konstellationen, in denen ein Elternteil GKV, der andere PKV ist. Wenn das PKV Mitglied ein höheres Einkommen hat, ist eine kostenlose Versicherung beim niedriger verdienenden GKV-versicherten Elternteil ausgeschlossen. Die Kinder können dann entweder freiwillig GKV versichert werden oder eben privat. Jeweils mit eigenem Beitrag.

    Das stimmt nicht. Das gilt nur für den Fall, dass das privat versicherte Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltsgrenze verdient. DANN ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen. Verdient das privat versicherte ELternteil aber weniger (z.B. nicht besonders gut verdienende Beamte ;) ), dürfen die Kinder kostenlos in der GKV familienversichert werden, auch wenn das GKV-Elternteil deutlich weniger verdient.


    Bei der Securvita gabs dazu mal ein gutes Infoblatt.