Kindergeburtstag mit Haftungsausschluss??

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  • Huhu!


    Heute hat mein 12-jähriger eine Einladung zum Geburtstag bekommen, sie wollen ins Freibad. Soweit so gut. Dann sehe ich, dass ganz unten ein Abschnitt ist, wie normalerweise an Elternbriefen. Dieser soll bitte mitgebracht werden.

    Dort steht, dass das Kind xy auf eigene Verantwortung im Freibad ist und die Eltern des einladenden Kindes jegliche Aufsicht und Haftung für Schäden ablehnen.

    Also echt jetzt. Meine Reaktion war ungefähr so #confused:wacko:#motz#weissnicht#bahnhof#lol#hammer

    Wie findet ihr das? Ist das heutzutage nachvollziehbar und normal? Sind die Eltern sehr klug und umsichtig und / oder selber Anwälte? Finde nur ich das total befremdlich ? Ich meine, ja, vielleicht gibt es Eltern, die denken, man könnte ein Dutzend Jugendliche im Schwimmbad überwachen und alle Schäden verhindern. Und vielleicht können manche Kinder nicht gut schwimmen und die Eltern lassen sie trotzdem mit. Möglicherweise haben die Gastgeber Eltern voll Recht und ich bin weltfremd.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das jetzt wirklich unterschreiben soll. Vielleicht erstmal eine Rechtsberatung anstreben.


    Also hör mal. Für nen Kindergeburtstag #hammer

  • Ne Horde 12jähriger würde ich nie und nimmer im Schwimmbad beaufsichtigen wollen. Und schon gleich gar nicht die Verantwortung dafür übernehmen wollen wenn die Mist machen. Also klar, natürlich würd ich (wenn ich denn so wahnsinnig wär dem Feierwunsch dort zuzustimmen) schon schauen was die treiben. Aber alle permanent im Auge behalten und rechtzeitig mitkriegen wann aus Spaßtauchen Ernst wird oder whatever - nö. Jedenfalls nicht zuverlässig genug, als dass nicht im Zweifelsfall irgend ein klagewütiges oder verzweifeltes Elternteil mich dann haftbar machen könnte wenn irgenwas passiert.


    Ich wär nie auf die Idee für so nen Zettel gekommen, aber find es eigentlich ganz gut gedacht. Sicher ist sicher.


    Was mich nur irritiert: Jede Aufsicht ablehnen? Also schreiben dass man die Kinder nicht permanent oder lückenlos überwachen kann ja - aber jegliche Aufsicht verweigern.


    ICh meine, bei uns steht an den SChwimmbädern dran dass Kinder unter 14 nur mit aufsichtsführenden Erwachsenen rein dürfen.


    Unter 14 sind die doch in vielen Sachen noch gar nicht haftbar. Also dürfte ein "komplett jegliche Aufsicht verweigern" irgendwie gar nicht gehen, oder? #gruebel

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ich finde es auch etwas irritierend, aber vielleicht auch konsequent. Man kann eine Horde 12-Jährige im Schwimmbad nicht beaufsichtigen. Das erwarte ich nicht mal von anderen Eltern, die meinen 10-Jährigen mitnehmen. Vielleicht haben die Eltern Angst, dass manche Kinder nicht richtig schwimmen können, aber mitgeschickt werden, weil die Eltern denken, dass die Gastgebereltern die Kinder ständig im Blick haben?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich wirksam ist. Wenn ein Kind ertrinkt, hat man als begleitender Erwachsener eine Verantwortung und ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich da mit solch einem Schreiben herausziehen kann.

    Ich fände das auch sehr befremdlich und ich bin normalerweise wirklich großzügig in solchen Dingen

    Viele Grüsse,
    Rocio mit Oktober07-Mädel, Oktober09-Bub und April11-Knaben

  • Vielleicht ein misslungener/unglücklicher Versuch darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Kinder frei baden lassen und nicht neben dem Beckenrand stehen. Hätte man sicherlich auch anders formulieren können.

    Bei 12-jährigen würde ich so oder so nicht davon ausgehen, dass sie beaufsichtigt werden, meine durften in dem Alter alleine ins Schwimmbad. Hier dürfen Kinder ab 11 alleine ins Hallen- oder Freibad.

  • Ich war dieses Jahr auf der anderen Seite in dieser Situation und habe vorher mit den Eltern telefonisch geklärt, ob ihre Kinder allein ins Freibad dürfen, weil ich nämlich gar nicht mitgegangen bin.. Ich hab aber vermeiden wollen, dass die Eltern davon ausgehen, dass ich mitkomme, also hab ich das im Vorfeld klar gestellt. Rechtlich weiß ich gar nicht, ob sie mir trotzdem irgendwas gekonnt hätten? Es war allerdings eine ganz kleine Truppe.

  • M.M.n. kann die Aufsichtspflicht bei einer Geburtstagsfeier mit eingeladenen Kindern nicht einfach abgegeben werden. Im Netz findet sich ein Beispiel von einem Geburtstagsminigolfspiel, bei dem ein Zahn durch einen 12jährigen ausgeschlagen wurde - die Eltern haften hier, weil sie zu weit weg standen.

    Dazu denke ich, muss die Dynamik in der Gruppe und die Größe der Gruppe berücksichtigt werden, bei der Überlegung, ob Kinder unbeaufsichtigt einen Geburtstag feiern können.

  • Wenn dein Kind gerne mit möchte, würde ich wohl bei den Eltern anrufen und mir das erklären lassen.


    Ich würde auch nicht dafür haften wollen, wenn Kinder bewusst Mist bauen.

    Allerdings finde ich schon, dass bei 12 Jährigen eine Begleitung durch Erwachsene als Ansprechpartner noch angemessen ist. Falls sich mal jemand verletzt oder es Streit gibt z.B.

    Daher würde ich genauer wissen wollen, wie die sich das do vorstellen.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • wir hatten auch neulich eine einladung, die auch einen programmpunkt in einer turnhalle hatte (örtlicher sportverein), und da kam auch einen tag vorher eine mail, dass keine haftung bestünde! hab das einfach mal so zur kenntnis genommen...

    ich würde selbst nie und nimmer mit kindern , noch dazu so vielen, zum schwimmen gehen. das wäre mir viel zu gefährlich ....

    Einmal editiert, zuletzt von ironmaiden ()

  • Auch wenn ich sowas noch nie gehört hab- ich verstehe es, aber ob das rechtlich wirksam ist???


    Lina2 wie könnte man sowas verhindern mit dem Zahn aus deinem Beispiel?

    Sowas kann ja auch passieren wenn man daneben steht.

    Ab einem gewissen Alter kann man ja nicht mehr alles beaufsichtigen.

  • Wir haben dies Jahr den 12. Geburtstag im Freibad gefeiert , ich hab eine WhatsApp Gruppe mit den Eltern aufgemacht und mir die Erlaubnis geben lassen und die Bestätigung, dass alle schwimmen können. Ich mein, die Jungs gehen ja auch alleine ins Schwimmbad , da passt ja auch keiner auf, aber man fühlt sich ja doch etwas verantwortlich. Der Geburtstag war entspannt , wir haben eine Schnitzeljagd dorthin gemacht , damit war mein Teil getan , im Freibad haben sie sich selbst vergnügt , ich hab nur ab und zu mal geschaut und ansonsten entspannt ;)

    Was anderes war es, als ich mit 8 Kindern aus dieser Klasse auf eine FFF Demo am 15.03. gegangen bin.

    Ich hab klar gesagt , dass ich die Kinder nur begleite , hab Ihnen viele Tips gegeben , aber wenn sie weg sind, sind sie weg und müssen alleine klarkommen und nach Hause finden, bei über 20.000 Leuten ist das garnicht zu händeln, zumal das Handynetz bei der Masse nicht geht. Sie haben es vorbildlich gemeistert und wir haben uns nur einmal aus den Augen verloren., aber wiedergefunden .


    Ich würde den Zettel unterschreiben.

    Ob mein Sohn nun allein im Bad ist oder beim Geburtstag macht für mich keinen Unterschied, aber wenn was sein sollte, hat er dort einen Ansprechpartner, ist doch gut!


    Für die einen ist das Glas halbleer,
    für die anderen ist es halbvoll,
    und ich freu mich schon, wenn überhaupt etwas drin ist !!
    :D

  • Ob man eine Haftung damit ausschließen kann weiß ich nicht aber ich verstehe inzwischen den Beweggrund. Vor ca. zwei Jahr war eine befreundete Frau mit mehreren Kindern wegen eines Geburtstages in einen Indoor-Spielplatz und ein Kind hat sich dabei am Kopf verletzt. Spätere Schäden nicht ganz ausgeschlossen . Irgendeine Matte war nicht richtig befestigt, oder groß genug. Die Eltern des Kindes haben den Betreiber des Spielplatzes angezeigt und dieser hat dann postwendet eine Anzeige an die Frau die mit den Kindern dort war gestellt, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Frau ist Erzieherin, da kommt so eine Anzeige doppelt nicht gut und bisher ist immer noch nicht geklärt wer Schuld bekommt und wer welche Strafe/ Konsequenzen zu erwarten hat. Ich würde überhaupt nicht mehr mit fremden Kindern sowas machen#schäm und bin froh daß ich das auch nicht muss, weil meine inzwischen groß sind. Schwimmbad ist ja nun noch mal gefährlicher.

    Grüße Jufena


    Alles Große und Edle ist einfacher Art
    (Gottfried Keller)

  • M.M.n. kann die Aufsichtspflicht bei einer Geburtstagsfeier mit eingeladenen Kindern nicht einfach abgegeben werden. Im Netz findet sich ein Beispiel von einem Geburtstagsminigolfspiel, bei dem ein Zahn durch einen 12jährigen ausgeschlagen wurde - die Eltern haften hier, weil sie zu weit weg standen.

    Dazu denke ich, muss die Dynamik in der Gruppe und die Größe der Gruppe berücksichtigt werden, bei der Überlegung, ob Kinder unbeaufsichtigt einen Geburtstag feiern können.

    Ernsthaft? Mein Sohn hat sich kürzlich bei einem Trampolin-Unfall während eines Kindergeburtstages verletzt. Das war in einem Freizeitpark. Da kann kein Elternteil der Welt auf eine Horde wilder 10jähriger aufpassen. Und was sollen die Eltern dann für einen „gefahrlosen“ Kindergeburtstag machen? Wattebäuschen pusten? Stopptanz (ach nein, das kann ja schon zu wild werden...)? Dieses ständige „Wenn mir oder meinem Kind etwas schlimmes passiert ist jemand haftbar den ich verklagen kann“ finde ich fürchterlich. Klar kann man sich beim Minigolf spielen eine Verletzung zufügen, aber das ist dann in meinem Verständnis ein Unfall. Der ist tragisch ubd bedauerlich aber das ist es dann auch schon (also für mich...).

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • O.Mi-La: Wenn der Erwachsene direkt daneben gewesen wäre und etwas passiert wäre, dann wäre die Haftpflichtversicherung für den Schaden und die (noch nicht abzusehenden) Folgeschäden aufgekommen.

    Ich denke, dass es ebenso wäre, wenn es eine sehr große Gruppe ist oder auch, wenn abzusehen ist, dass Regeln nicht eingehalten werden oder es zu massiven Konflikten kommt.

    Letztens habe ich von einem Geburtstag gehört, da war die gesamte Kitagruppe mit 25(?) Kindern eingeladen, 5-6jährige. Ich nehme an, dass hier schon die Voraussetzungen dafür fehlen, so viele unbekannte Kinder zu beaufsichtigen.

    Magst du erzählen, mama5, ob bei eurer Feier noch was nach kam?

  • Unabhängig von der rechtlichen Seite finde ich das einfach unsympathisch. Es ist ja kein offizieller Ausdruck vom Schwimmbad, oder? So wie man es z.B. im Kletterwald machen muss, damit das Kind dort klettern darf.

    Kennst du die Eltern, HederaHelix ?

    Ich glaube, ich würde auch nachfragen. Schon aus Prinzip.

  • Ich finde es gut... und gehe davon aus, dass die eltern schon schlechte Erfahrungen gemacht haben.

    Wir haben ähnliches gerade auch gemacht, für die Freunde meines Sohnes, die mit zum Zelten sind. Die sind zwar 16 aber dennoch...

  • Lina2

    Wir haben bisher nichts mehr gehört, das Mädel ging am Montag drauf, passiert war das ganze am Samstag um 4.00 Uhr, ganz normal mit auf Klassenfahrt, hat getan als wenn nix gewesen wäre,

    an der Abschlussfeier war sie ohne Eltern/Großeltern, hat aber da auch nicht gesagt und ehrlich gesagt war ich zu feige (? trifft es vielleicht am besten) um sie anzusprechen.

    Mir war es eine Lehre und ich bin so froh das es hier keine kinderpartys mehr gibt.

    Ich glaub ich würde mich mittlerweile auch so absichern wie in der genannte Einladung mit Haftungsausschluss.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin da ein bisschen altmodisch. Aber wenn ich meinem Kind erlaube eine Geburtstagsparty zu machen und erst recht noch eine Schwimmbad, dann finde ich es "schwach" mich mit so einem Aufsichts- und Haftungsausschluss rauszuziehen.


    Nennt mich spiessig, aber ich habe bei so "Geburtstagsevent" halt auch nur erlaubt soviele Kinder einzuladen, wie ich mir auch zugetraut habe zu beaufsichtigen, meist die drei besten Freunde.


    Wenn mein Sohn (der ist jetzt 13) so eine Einladung bringen würde (also "ich lade zu dich meinem Geburtstag ins Freibad ein, aber wir lehnen jede Auficht und Haftung ab") dann würde es sehr negativ auffassen und ihn fragen, ob er das nicht sein lassen möchte. Denn einfach so in ein Freibad kann er ja auch. Und dann ist das Risiko erst noch kleiner, wenn er dort nur "normal" baden geht mit seinen 2-3 besten Freunden als mit 10-12 Kindern in Partylaune.


  • Daoran, bis vor kurzem war ich auch dieser Meinung, aber nach Mama von5 s Geschichte und einem ähnlichen Vorfall hier, leider nicht mehr.

    Leider sind viele eltern inzwischen sehr schnell mit anzeigen