Kindergeburtstag mit Haftungsausschluss??

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, wenn ich das Gefühl habe einen Geburtstag für 12 (!) Jährige nur noch machen zu können, in dem ich von vornherein nicht nur Haftung, sondern auch Aufsicht ausschliesse, dann würde ich es einfach lassen. Was soll das?


    Wie soll es denn weiter gehen? Hochzeiteinladung mit Haftungsauschluss?


    "Leider sind viele eltern inzwischen sehr schnell mit anzeigen" denkst du das wirklich? Viele? Ich kenne im RL genau niemanden. Ich kenne bis auf die Forumsgeschichten hier auch niemanden duch Hörensagen und auch wenn ich die Mengen an Userinnen ansehe, dann sind diese Geschichten doch eher Ausnahmen.

  • Daoran, ich gebe dir recht... leider allerdings bin ich in den letzten Wochen dreimal nachts um zwei angerufen worden, und mir tatsächlich mit Anzeige gedroht wurde, weil

    Einmal der Junge vorher bei und war und nicht nach Hause kam.

    Einmal sich die Jungs bei uns getroffen haben und dann auf Kärwa gegangen sind und dann volltrunken aufgegriffen wurde. Und beim dritten Mal abgängiger Kerl niemals hier aufgetaucht ist. Die sind 16... und hier im Haus bekommen sie von uns definitiv keinen Alkohol...

    Mein Sohn war jedesmal pünktlich zuhause und nicht alkoholisiert.

    Deswegen bin ich inzwischen leider sehr vorsichtig

  • Ja, mein Gefühl ist auch das es eher mehr schnell als langsam geht angezeigt zu werden.

    Ich habe ja nun keine kleinen Kinder mehr, aber Tiere und inzwischen habe ich innerhalb des letzten Jahres zweimal eine Anzeige gehabt. Eine wegen nichts, die andere wegen Eigenverschulden der Anzeigestellerin. Die wegen Nichts hat mir "nur" viel Aufregung und Ärger gebracht , die wegen Eigenverschulden der Anzeigerin hat meine Versicherung gleich übernommen weil sowieso geringfügig. Mich hat es trotzdem sehr geärgert, denn man ist ja auch schnell mal draußen aus so eine Versicherung..

    Und auch hier im Forum wird ja sehr schnell dazu geraten die Behörden einzuschalten..eigentlich noch schneller als geraten wird miteinander zu reden.

    Ich finde das echt gruselig, das lässt mich ratlos zurück, weil man so machtlos ist.

    Ich bin froh keine Kinderveranstaltungen mehr halten zu müssen..

    Grüße Jufena


    Alles Große und Edle ist einfacher Art
    (Gottfried Keller)

    Einmal editiert, zuletzt von Jufena ()

    • Offizieller Beitrag

    Bei Hunden kenne ich es auch.


    Aber Jufena : du schreibst "Ich bin froh keine Kinderveranstaltungen mehr halten zu müssen.." und das "müssen" ist doch keines.

    Es gibt keinen Zwang zu Kindergeburtstagsveranstaltungen und man kann, wenn man denn möchte so ein Fest machen, durchaus über die Rahmenbedingungen bestimmern, gerade bei 12 Jährigen. Man kann die Kinderanzahl begrenzen, man kann sich die Lokalität aussuchen, man kann Hilfspersonen miteinbeziehen und die meisten Dinge, die an so einem Kindergeburtstag passieren können, werden duch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.


    Wenn ich nun tatsächlich davon überzeugt bin, dass die Menschen gleich anzeigen (und das sind ja die Erwachsenen, nicht die Kinder!) Dann müsste ich doch grundsätzlich auch bei Hochzeiten, Geburtstagen, ja, bei einem Besuch mit Nachtessen zuerst einen Wisch mit Haftungssauschluss unterschreiben lassen.


    Und selbst dann ist man doch nicht gefeit davon, dass manche Mitmenschen einfach nicht nett sind.


    Und: ob Hundehalter oder Mensch mit Kinder: eine gute Haftpflichtversicherung ist bestimmt immer klug.

  • Völlig ot, aber wir haben grad einen Fall mit der hundehaftpflicht, da dachte ich wir sind abgesichert, und nun lt Versicherung doch ned: unser Hund verletzt Katze, und es übernimmt die Versicherung nicht, da „es das Lebensrisiko der freilaufenden Katze und dessen Besitzer wäre“


    Ich glaub man kann sich nicht genug absichern um trotzdem noch Kosten selber zu tragen zu müssen.

  • Es geht um eine TA Rechnung.

    Der Versicherungsvertreter meinte zudem das es um Verhältnissmäsigkeit ginge da es um eine alte, ziemlich kranke Katze geht.

    Wäre der Hund in den Garten der katzenbesitzer gelangt würde die Versicherung zahlen, aber auf unserem Grundstück/Straße nicht.

    Der Versicherungsvertreter meinte auch wenn man mit dem Auto eine Katze anfährt zahlt das keine Versicherung.

    So war mir das nie bewusst. Bin mir auch nicht sicher ob das wirklich so sein kann.

    Der Hund meiner Schwester hat mehrfach andere Hunde gebissen, das war nie ein Problem, aber Hund gegen Katze scheinbar schon

  • Weil der Hund frei auf eurem Grundstück läuft und das ja möglich sein muss. Das klingt doch logisch und wäre für mich auch nicht über die Versicherung gedeckt.


    Aber gleichzeitig, ich überlege die ganze Zeit daran rum, ich würde mein Kind nicht zu so einem Geburtstag lassen. Ich erwarte ein gewissen Maß an Verantwortungsbewusstsein bei den Eltern die einen Geburtstag ausrichten. Bspw. aufpassen, dass nicht einer gemobbt wird, im Freibad permanent untergetaucht oder ect.


    Unfälle sind da gar nicht mein Gedanke. Es kann immer einer stürzen ect. ... aber die Gruppe einwenig! im Blick haben. Nicht permanent ect. .. denn hier wird eine Feier veranstaltet. Anders als ein "geht doch einfach ins Freibad" ...


    Aber so ein Schrieb, da hätte ich einfach echt den Gedanken, dass sich jemand da komplett aus der Verantwortung ziehen will. Und das geht nicht.



    Jufena ich hab im letzten Hundethread auch für eine Meldung ans OA plädiert. Und das ist keine Anzeige und da passiert erstmal auch nix. Man weiß aber nicht, ob der Hund nicht schon öfter auffällig war. Und dann passiert etwas. Ich erinnere mich ganz furchtbar an einen Hund, der in der "Nähe" jemand tot biss und vorher schon auffällig war. Aber niemand hats dem OA gemeldet. Weil "ist ja nie was ernstes passiert und überhaupt..."


    Nur damit mein Gedankengang dabei klar wird. Anwalt und so wäre nicht mein Weg...

  • Noch mehr ot:

    Was passiert wenn der Hund die Katze über die Straße jagt und ein Auto kommt und ein Unfall passiert? Schäden an den Tieren und am Auto...

  • dobe dafür ist die Haftpflicht da. Du musst den Hund eigt. so sichern, dass er eben nicht über die Straße rennen kann... Da wäre ich als Katzenbesitzer auch sehr angepisst (wenn der Hund frei auf der Straße läuft und dann meine Katze jagt und die panisch irgendwo hin rennt)

  • Ja allerdings, ich finde dieses katzen jagen eh blöd. Also ich bin raus wenn ein fremder Hund in ein Auto rennt, weil meine Katze gegenüber läuft? Gut

  • Ja! Aber sowas von! Der Hund muss so gesichert sein, dass der nicht wegkann ... Dafür gibts ja die Haftpflicht. Weil man das natürlich nicht 100% sichern kann... aber der Autofahrer hat da keine Schuld.

  • Ich komm irgendwie nicht zum ausführlich antworten. In Kurzfassung war das Kind heute beim Geburtstag, ohne Zettel, ich hatte ihn dann im Stress tatsächlich vergessen, aber da es eh geregnet hat, waren sie eh im Hallenbad. Auf dem Zettel war das Freibad extra erwähnt, also wäre es ja eh nichtig gewesen.

    Es mag sein, dass mehr geklagt wird, ich lese das. Aber in meiner Welt ist das irgendwie noch nicht angekommen, erst recht nicht im Kinder Kosmos, wo sich bei uns alle sehr wohlgesonnen sind.

    Die Eltern kenne ich leider noch nicht, die Kinder sind erst seit kurzem enger befreundet.


    Ansonsten seh ich es eigentlich wie Daroan. Wenn ich einen Schwimmbadgeburtstag mache, dann eben mit wenig Kindern oder auch einfach gar nicht. Für mich wäre das mit einer Kindergruppe zu unübersichtlich und gefährlich. Meine Kinder kann ich einschätzen, aber fremde halt gar nicht.

    Ich hab meinen Sohn aber gehen lassen, weil er sehr besonnen ist und auch alleine ins Bad darf.


    Beschwert hat sich übrigens keiner, dass er keinen Zettel dabei hatte. Bei Gelegenheit sprech ich es vielleicht mal an, was sie auch dabei gedacht haben.

  • Aber Jufena : du schreibst "Ich bin froh keine Kinderveranstaltungen mehr halten zu müssen.." und das "müssen" ist doch keines.

    Es gibt keinen Zwang zu Kindergeburtstagsveranstaltungen und man kann, wenn man denn möchte so ein Fest machen, durchaus über die Rahmenbedingungen bestimmern, gerade bei 12 Jährigen. Man kann die Kinderanzahl begrenzen, man kann sich die Lokalität aussuchen, man kann Hilfspersonen miteinbeziehen und die meisten Dinge, die an so einem Kindergeburtstag passieren können, werden duch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.


    Bei meinem erzählten Fall ging es ja nicht darum ob die Haftpflichtversicherung zählt, sondern das die Eltern eine Aufsichtspflichtverletzungs Anzeige an der Backe hatten. Kommt bei einer Erzieherin nicht gut.

    Ich finde es wirklich schwierig, ich wäre nie auf den Gedanken gekommen Eltern anzuzeigen weil sich mein Kind auf einem Geburtstag verletzt hat, aber das scheint so nicht mehr zu sein.

    Ich erlebe hier in meinem Erleben das gerne, schnell und eilig Angezeigt wird oder Forderungen gestellt werden. Und man ist diesem Gebaren ja hilflos ausgeliefert auch wenn man gut versichert ist. Denn gut versichert zu sein heißt ja nicht das man es auch bleibt nach einem Schaden.

    Grüße Jufena


    Alles Große und Edle ist einfacher Art
    (Gottfried Keller)

    Einmal editiert, zuletzt von Jufena ()

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, wie gesagt, ich kenne im RL niemanden und habe von niemanden gehört, der nach einem Kindergeburtstag eine Anzeige an der Backe hatte. (Im Gegensatz zu Hundehaltern, ich denke, da wäre es prävetiv besser sich keinen Hund anzuschaffen)


    Aber wenn du meinst, dass das ein sehr reales Szenario ist, dann wäre das ja keineswegs auf Geburtstagsfeier beschränkt. Dann wäre es ja notwendig, bei jedem Kinderbesuch einen Haftungssauschluss unterschreiben zu lassen. Bei jeder Familienfeier mit Kinderm. Hochzeitsfeiern mit Kindern nur noch mit Haftungssauschluss oder halt ohne Kinder.


    Und am besten nur Kinder, die vertraglich garantiert keine Allergien oder andere Hadicaps haben.


    Unter dieser Sichtweise war es doch gerade zu fahrlässig, dass mein Sohn mit einem mir bislang unbekannten Freunde auf dem Trampolin hoppste.


    UNd was man auch unterscheiden muss, ist doch die Anzeige einer Drohung, die wirkliche Anzeige und eine Verurteilung.


    Mir wurde schon wegen lächerlichen Sachen Anzeigen angedroht (das Zusammenfalten einer dünnen Plastikfolie im Garten), ich wurde schon angezeigt (Umweltverschmutzung als ich einige Äste im Hof verbrannte - folgenlos, wegen dem motorlosen Piaggion Ape im Garten - folgenlos)


    Also nur weil jemand wütend erklärt, er zeigen einem an, heisst das nicht, das er es tut oder das er auch recht bekommt. Hingegen entlässt einem auch so einen Haftungsauschluss auch nicht aus jeglicher Verantwortung. Das ist auch eine Fehleinschätzung.

  • Ich habe auch schon Zettel unterschrieben, wenn die Geburtstagsparty sowas wie Stand-Up Paddeln in einem See beinhaltete, aber das wollte dann eben der Anbieter und es gab ein Formular.


    Mein Kind ist wertvoll und ich will es nicht zu Leuten geben, die mir den Eindruck vermitteln, dass ihnen das Wohlbefinden meines Kindes egal ist. Und so liest sich für mich dieser Haftungsausschluss, auch wenn es von den Einladenden vielleicht nicht so gemeint war. 12-jährige gehen ohnehin schon ohne ihre Eltern ins Schwimmbad, von daher finde ich es unwahrscheinlich, dass die Gastgeber bei einem Unfall tatsächlich verklagt würden. Von daher wirklich unnötig und unhöflich.

    Einmal editiert, zuletzt von Alusra ()

  • In der Schweiz muss man eigentlich aufpassen wenn man mit Anzeige droht, das kann auch in Richtung Nötigung laufen...

  • Vllt haben die Eltern einfach schon schlechte Erfahrungen gemacht und möchten sich absichern.

    Ich finde es sehr verantwortungsvoll , wenn man vorher ganz klar deutlich macht, dass man auf eine Horde 12 jähriger im Freibad nicht aufpassen kann und nur der Begleiter bzw Ansprechpartner ist, der den Eintritt und das Essen vor Ort zahlt, das ist einfach nur ehrlich.

    Die Eltern der Kinder können sich dann selbst überlegen , ob sie ihrem Kind das zutrauen oder nicht.

    Ich find das fair und sehe auch nicht den Unterschied, wenn sie alleine dort hingehen, im Gegenteil find ich es angenehmer zu wissen, dass dort bekannte Eltern sind, die sie ansprechen können.


    Für die einen ist das Glas halbleer,
    für die anderen ist es halbvoll,
    und ich freu mich schon, wenn überhaupt etwas drin ist !!
    :D

  • O.Mi-La: Du möchtest eine Versicherung, die 100% abdeckt? Wie soll sich das denn rechnen?

    Shopping around hilft - mehrere Angebote und dann die Bedingungen lesen. Ist lästig, hilft aber.


    Re Verantwortung: Bei so einem Geburtstag hätte ich echt Bedenken, mein Kind dahin zu lassen.

    Zettel, dass ich damit einverstanden bin, dass sie Schwimmen gehen und (altersbedingt) nicht jedes Kind / jeden Jugendlichen zu 100% überwachen können, jederzeit, gerne.

    Aber ein Wisch, dass sie "jede (!)" Verantwortung ablehnen und keinerlei Aufsicht führen werden - ne, ganz sicher nicht.

    Hier im RL habe ich auch noch nicht viel von Anzeigen oder dergleichen gehört. Schon gar nicht von Rechtsfolgen, selbst wenn man mit Anzeige gedroht wurde.