Putzhilfe und Umsatzsteuer

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  • Unsere Putzfrau hat bisher als Kleinunternehmerin nach § 19 Umstzsteuergesetz keine Mehrwertsteuer abgeführt. Nun hat das Finanzamt dies wohl angemahnt und sie will rückwirkend für 1,5 Jahre (1/18 bis 7/19) Umsatzsteuer nachfordern. Können Sie mir sagen, wie sich das für uns steuerlich auswirkt? Können wir diese höheren Kosten auch absetzen und können wir die schon eingereichte Steuererklärung für 2018 korrigieren? Wir setzen sie als haushaltsnahe Diensleistung nach § 35 a EStG ab.

  • Liebe Fragestellerin/ lieber Fragesteller,


    diese Anfrage liegt vollständig außerhalb des in dieser Beratungsstelle behandelten Familienrechts, nämlich im Steuerrecht.


    Sie könnten Sie aber sicher relativ kostengünstig über eine der Online-Anwaltsplattformen (Suche z.B. nach "Rechtsberatung online") schriftlich klären lassen.


    Beste Grüße


    Bettina Simon