Kündigung meinerseits nach Elternzeit - Sperrzeit ALG1?

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  • Es geht um die Zeit nach der Elternzeit.

    Es ist hier - wie sicher woanders auch, recht schwer zum Zeitpunkt den 1. Geburtstages einen Tagesmutterplatz zu finden. Ich hätte halt gern etwas mehr Zeit dafür ohne ins finanzielle Chaos zu schlittern.

    Beim 3. Kind hatte ich mein Eltergeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Leider kamen wir dann doch arg in Bedrängnis, so dass ich nach 16 Monaten wieder arbeiten gehen musste. Eine Tagesmutter hatte sich zum Glück gefunden, da sie neu angefangen hatte.

    Zeitlich war alles sehr straff mit den 32 Std und den 3 Kindern.

    Wenn bei Euch die Betreuungsplätze für Einjährige knapp sind, würde ich den schwarzen Peter dem Jugendamt zuspielen. Kein Betreuungsplatz = kein ALG 1 = diesen Ausfall hättest Du gerne erstattet.

  • Es geht um die Zeit nach der Elternzeit.

    Es ist hier - wie sicher woanders auch, recht schwer zum Zeitpunkt den 1. Geburtstages einen Tagesmutterplatz zu finden. Ich hätte halt gern etwas mehr Zeit dafür ohne ins finanzielle Chaos zu schlittern.

    Beim 3. Kind hatte ich mein Eltergeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Leider kamen wir dann doch arg in Bedrängnis, so dass ich nach 16 Monaten wieder arbeiten gehen musste. Eine Tagesmutter hatte sich zum Glück gefunden, da sie neu angefangen hatte.

    Zeitlich war alles sehr straff mit den 32 Std und den 3 Kindern.

    Mich wundert weder dass das Geld nicht reicht, noch dass es mit der Zeit sehr straff wurde. 32h mit 3en ist schon sehr bemerkenswert :)


    Dann wäre es doch -vorausgesetzt es findet sich eine geeignete Betreuungsform- eine Möglichkeit, dich vom AG auf 20h oder auch 15h weiter beschäftigen zu lassen und das an einem der wohnortnahen Standorte? Wieder aufstocken wird auch in 3 Jahren noch problemlos gehen (so schnell wird sich der Markt für Erzieherinnen nicht wieder füllen) bzw ist die neue Stelle bis dahin dann ja gefunden.

    Ich würde den Schwerpunkt auf die Betreuungsplatzsuche legen- Job kannst in deinem Beruf derzeit leicht wechseln.


    Manche AG werden durch den Fachkräftemangel ja sehr offen für unkonventionelle Ideen- du könntest die Arbeitsaufnahme beim neuen AG an die Bedingung eines Krippenplatzes im selben Haus koppeln. Also Klartext: "Ich fange bei Ihnen mit 20 Std an sobald mein Kind 14 Monate alt ist, wenn es einen Krippenplatz hier im Haus bekommt."

    Nicht die ideale Lösung im selben Haus zu arbeiten, aber immerhin eine die bei AG mit Krippengruppe praktikabel ist: ich wette. du darfst sofort nach ganz oben auf die Warteliste, wenn du dafür einen fixen Arbeitsbeginn auf 20h zusagst. Findest du dann eine Tagesmutter ab dem 1.LJ wird dir keiner übel nehmen, den Platz wieder abzusagen, die Wartelisten sind voll.

  • Dass mein AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt, wag ich zu bezweifeln. ErzieherInnen lässt man ungern gehen und es gibt auch hier im Wohnort andere Kitas des Trägers, wo ich u. U. eingesetzt werden kann.

    Das ändert aber nicht das Problem, dass ich von dem AG weg will.


    1. Ich würde schauen, wie lange Ihr mit Elternzeit hinkommt.


    2. Ich würde mit dem Arbeitgeber über einen deutlich reduzierten Stundensatz und einen wohnortnahen Arbeitsplatz verhandeln.


    3. Wenn der Betreuungsplatz Dein Problem ist: Erzieherinnen werden gesucht - Arbeitgeber, die Erzieherinnen suchen, haben u.U. auch Betreuungsplätze für Kleinkinder. Ich würde während der Elternzeit schauen, welche anderen Arbeitgeber in Frage kommen.


    4. Ich würde erstmal nicht kündigen und im Moment auch keinen Aufhebungsvertrag unterscheiben.

  • Danke. Das hilft schonmsl Gedanken sortieren.

    Ichbwusstebnicht, dass ich mit den Stunden runter darf. Das würde sehr helfen.

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles