Kündigung meinerseits nach Elternzeit - Sperrzeit ALG1?

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  • Hallo ihr lieben,


    ich bin mit meiner Rechereche nicht weiter gekommen.

    Kurz zu den Fakten:

    - ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 32 Std +

    - Arbeitsweg 20 km mit dem Auto

    - Arbeitszeit bisher 8:30 Uhr bis max. 15:30 Uhr wegen der Betreuungszeit der Kinder

    - mein Mann arbeitet zeitlich sehr unterschiedlich und ist spätestens 6 Uhr morgens aus dem Haus

    - Bringen und Holen der Kinder zur Kita und so muss ich immer übernehmen

    - am 15.11.19 hab ich ET für mein 4. KIND

    - ich muss einen neuen Tagesmutterplatz für den kleinen suchen, da meine jetzige in Babypause geht


    Ich will wegen der Arbeitsbedingungen und wegen des Weges nicht mehr zu meinem alten AG zurück.

    Nun war mein Plan, dass ich an meinen Elterngeldbezug eine zeitlang ALG 1 anhänge, bis ich eine neue Stelle hab. Jetzt kommt das "Aber": wenn ich selbst kündige, erhalte ich eine Sparrzeit von bis zu 3 Monaten. Das können wir uns einfach nicht leisten.

    Im Netz hab ich nur Infos dazu gefunden, dass die Sperrzeit nicht eintritt, wenn man vorher in Vollzeit gearbeitet hat und das auf Grund der Kinderbetreuung nicht mehr möglich ist und man in Teilzeit wechseln will. Aber zu vorheriger Teilzeitbeschäftigung finde ich nichts.


    Hat jemand damit Erfahrung bzw. eine Idee, wie ich das überbrücken kann?

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

  • Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft ^^


    Ich habe damals meinen AG um einen Auflösungsvertrag gebeten, um die ALG1 Sperre zu umgehen. Wäre das eine Möglichkeit?

  • ich hatte einen 20 h-Teilzeitvertrag, den ich wegen der nicht veränderbaren Arbeitszeiten zum Ende der Elternzeit nicht fortsetzen konnte. In meinem Fall verteilten sich die 20 h auf 2, 5 Tage (also 2 volle), parallel kam mein erster Sohn in die Schule und hatte nur noch bis 14 Uhr Betreuung.


    Letztendlich habe ich meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Ich habe offen gesagt dass ich die verlangten Arbeitszeiten nicht werde abdecken können. Mein AG wollte mich offenbar auch nicht dringend wiederhaben, und kam mir kein Stück entgegen. Der Aufhebungsvertrag war schließlich die logische Folge.


    Ich bin direkt danach ins Alg1, ohne Sperrzeit. In den umfangreichen Formularen dazu habe ich das Arbeitszeitproblem dargelegt (da gibts Felder, wo man Begründungen angeben kann). Ich hatte keinerlei Probleme damot. Telefonisch bekam ich von einer sehr netten Sachbearbeiterin die Auskunft, dass sie das ständig hätten: Arbeitszeiten, die mit Familienleben kollidieren, aufgrund dessen Aufhebungsverträge, das sei leider normal, sie kennen das. Das war auf der einen Seite sehr fruastrierend (so gesellschaftspolitisch), auf der anderen Seite beruhigend. Und wie gesagt gabs bei mir nicht mal Rückfragen.



    Davon ab würde ich aber sehen ob es noch eine anderr Möglichkeit als die Kündigung gibt. Unbezahlte Freistellung, Beschäftigungsverbot...mit existierendem AV in die EZ zu gehen ist deutlich toller ala ohne.

  • Auch ein Aufhebungsvertrag schützt nicht zuverlässig vor einer Sperre. Hier ein interessanter Artikel, wonach der Aufhebungsvertrag nur dann ok ist, wenn er eine betriebsbedingte Kündigung ersetzt.

  • Sachen gibts... bei mir hat das Arbeitsamt damals nach dem Aufhebungsvertrag anstandslos gezahlt (es waren allerdings nur zwei Monate zu überbrücken)

  • Es geht um die Zeit nach der Elternzeit des neuen Babys. Im Moment bin ich im Beschäftigungsverbot bei meinem AG.

    Aber nach der Elternzeit wird es halt sehr schwierig mit den Arbeitszeiten. Zumal ich leider jetzt schon planen muss, wie lang ich Elterngeld nehme und Elternzeit beantrage.

    Dass mein AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt, wag ich zu bezweifeln. ErzieherInnen lässt man ungern gehen und es gibt auch hier im Wohnort andere Kitas des Trägers, wo ich u. U. eingesetzt werden kann.

    Das ändert aber nicht das Problem, dass ich von dem AG weg will.

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

  • Meines Wissens: Auflösungsvertrag wird je nach SB gehandelt wie eine Kündigung des AN, weil er eine Freiwilligkeit von deiner Seite beinhaltet.

    Bei ALG 2 führt das sicher zu Sanktionen, bei ALG1 meine ich zu erinnern, dass die SB Handlungsspielraum haben.

    Bestimmt meldet sich noch jemand, der vom Fach ist.


    Was definitiv sanktionsfrei möglich ist, ist eine Reduzierung auf 20h/ Woche weil du bis zum 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht verpflichtet werden kannst, mehr als 50% zu arbeiten. Wenn die Stundenreduzierung dann zu einer Kündigung von Seiten des AG führt spielt dir das ja in die Hände.

    Bei nachweisbaren logistischen Problemen, durch die du quasi gezwungen bist zu kündigen, sollten die SB ja einsehen, dass es nicht geht. Sie werden aber kein Einsehen haben wenn dein AG dir dann eine zeitlich passende Stelle in Wohnortnähe anbietet um dir entgegenzukommen.

  • st eine Reduzierung auf 20h/ Woche weil du bis zum 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht verpflichtet werden kannst, mehr als 50% zu arbeiten.

    Ist das tatsächlich so oder nur eine Spezialregelung im öffentlichen Dienst? Aus der freien Wirtschaft kenne ich das nicht.

  • Und wenn du direkt nach der Elternzeit bei einem neuen Arbeitgeber startest? Ist vielleicht nicht so leicht das zeitlich genau hinzubekommen, aber vielleicht hast du ja Glück, da Erzieherinnen doch gesucht werden.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • Kennst Du auch die Möglichkeit in Elternzeit Teilzeit zu arbeiten? Du könntest nach dem Elterngeldbezug Teilzeit in Elternzeit arbeiten (15 bis 30 Wochenstunden), dabei sollen AG und AN sich auf die Verteilung der Arbeitszeit einigen, d.h., du könntest deine Wunschverteilung angeben und abwarten was dein AG dazu sagt. Ablehnen können größere AG die Teilzeit in Elternzeit nur aus bestimmten Gründen.


    Eine Sperre ist möglich, es kann aber auch darauf verzichtet werden, wenn dein Grund schlüssig genug ist für die SB.


    Wobei es meines Erachtens so ist, dass du nur ALG I bekommst (bzw. nur in dem Umfang), wenn du auch arbeiten könntest, d.h.

  • st eine Reduzierung auf 20h/ Woche weil du bis zum 12. Lebensjahr des jüngsten Kindes nicht verpflichtet werden kannst, mehr als 50% zu arbeiten.

    Ist das tatsächlich so oder nur eine Spezialregelung im öffentlichen Dienst? Aus der freien Wirtschaft kenne ich das nicht.

    Jetzt ist mir nicht klar, worauf du das beziehst.


    Das ist das Regelwerk der Stellen, die Alg1 bzw Alg2 verwalten. Inwiefern das mit dem ÖD zu tun haben sollte, erschließt sich mir nicht.

    Ab dem 12. Geburtstag meines Kindes kann ich unter Saktionsandrohung gezwungen werden, unter Aufgabe meiner Teilzeitstelle zu Mindestlohn in die Fabrik zu gehen. Also theoretisch, praktisch macht das vermutlich kein SB. Aber das Regelwerk sieht derartige Möglichkeiten vor.

    Bei Kindern von 3 - 11 hast du die Pflicht dich dem Arbeitsmarkt zu 50% zur Verfügung zu stellen.

    Verstößt du gegen diese Pflicht, brauchst du eine sehr, sehr gute Begründung, um nicht mit Sperre oder Reduzierung der Gelder sanktioniert zu werden.

  • Ah danke, mit dem Hinweis auf ein Regelwerk der ALG1 und ALG2 verwaltenden Stellen wird es verständlich. Ich hatte es urspr. so verstanden, dass der AG einem Mitarbeiter mit Kind unter 12 einen Vertrag mit maximal 20 Stunden anbieten muss. Daher die Irritation.

  • ALG 1 gibt es nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und wird auch nur anteilig gezahlt je nachdem wie viele Stunden.

    Wenn du 20 Stunden angibst ist es weniger.


    Wenn du angibst keine Betreuung für die Kinder zu haben sieht es schlecht aus das wäre Vorraussetzung.

  • Mhm. Irgendwie ist das alles nicht so einfach.

    ALG 1 würde bei mir so oder so vom jetzigen 32h-Gehalt berechnet. Mehr ist eh nicht drin von der Arbeitszeit her.

    Also hab ich im Prinzip nur die Chance, schnell eine passende Tagesmutter zu finden und parallel mir nen neuen Job zu suchen. ?

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

  • Wenn du angibst keine Kinderbetreuung zu haben bekommst du gar nichts weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehtst. Das wollen die schon wissen was du an Stunden leiten kannst.

  • Es geht um die Zeit nach der Elternzeit.

    Es ist hier - wie sicher woanders auch, recht schwer zum Zeitpunkt den 1. Geburtstages einen Tagesmutterplatz zu finden. Ich hätte halt gern etwas mehr Zeit dafür ohne ins finanzielle Chaos zu schlittern.

    Beim 3. Kind hatte ich mein Eltergeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Leider kamen wir dann doch arg in Bedrängnis, so dass ich nach 16 Monaten wieder arbeiten gehen musste. Eine Tagesmutter hatte sich zum Glück gefunden, da sie neu angefangen hatte.

    Zeitlich war alles sehr straff mit den 32 Std und den 3 Kindern.

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

  • Zeitlich war alles sehr straff mit den 32 Std und den 3 Kindern.

    Ach was! Es wundert mich sowieso, wie irgendjemand das hinbekommt! #haare


    Aber mit ALG wird das schwierig, weil du das (wie oben schon jemand schrieb) nur über so viele Stunden bekommst, wie du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Da wird dann dein letztes Gehalt runter gerechnet. Und wie du schon sagst, für Erzieherinnen gibt es ja gerade mehr als genügend Stellen...


    In manchen bundesländern gibt es ja Landeserziehungsgeld, bei euch vielleicht auch? Oder vielleicht erstmal nur auf Minijob-Basis, um das Gröbste finanziell abzufangen?