Ihr lieben Raben,
ich hoffe auf Schwarmwissen, nachdem mich das allwissende Internet ratlos zurücklässt:
Prinz Kalaf hat 6 Wochen vor Termin am 7.6. das Licht der Welt erblickt. Geplant war ursprünglich der Krippenstart mit einem Jahr (errechneter Termin war Ende Juli), in den ersten 4 Krippenmonaten nutzen mein Mann und ich den Partnerschaftsbonus (jeder max. 30 Stunden/Woche). Nun haben wir noch auf der Frühchenstation entschieden, dass ich den Kleinen so lange zuhause lasse, bis er auch „wirklich“ 1 Jahr alt ist, der Krippenstart wäre weiterhin zum 1.8.2020, Kind ist dann nur fast 14 Monate alt.
Ich müsste demnach 2 Monate der Elternzeit von den Ersparnissen bestreiten, denn Basiselterngeldbezug endet schon am 6.6.2020, Partnerschaftsbonus beginnt erst am 7.8.2020. Nicht schön, weil nicht ganz billig, aber soweit okay.
Nun meinte eine Arbeitskollegin, ich solle doch mal versuchen, ALG 2 für die beiden Monate zu beantragen, damit was zum Leben da ist. Es klingt für mich nicht ganz nachvollziehbar, wieso das gehen soll, mein Arbeitsverhältnis ruht ja nur, ausgesteuert bin ich auch nicht. Der Mann geht weiterhin seinem Dienst nach, ist aber im 13. Lebensmonat von Prinz Kalaf auch in Elternzeit mit Elterngeldbezug. Weniger Geld ist also definitiv da.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich finde nirgendwo zu dieser Fragestellung eine Antwort. Es dürfte ja viele Frühcheneltern betreffen, ebenso diejenigen, die mit termingeborenem Kind länger unentgeltlich in Elternzeit bleiben wollen/müssen. Hat irgendwer davon schon mal gehört oder es gar genutzt?
Lieben Gruß
Libretto