Drohende Trennung, Wohneigentum, Erbe: was kommt finanziell auf mich zu?

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  • Geburtsjahr: ¹982/¹980 (Mann)

    Staatsangehörigkeit: deutsch/italienisch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Beamtin/Angestellter, beide Vollzeit

    Nettoeinkommen monatlich: ich 3300/er ca. ¹900


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006/2014

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt?



    Eheschließung im Jahr: 2003

    Trennung im Jahr: 2019

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:


    Mein Mann möchte sich wohl von mir trennen. Wir haben eine Eigentumswohnung, die offiziell mir gehört. Diese Wohnung haben wir meinen Eltern vergünstigt abgekauft und mit sehr viel Arbeitsleistung meines Vaters umgebaut. Den Kaufpreis der Wohnung konnten wir durch ein vorab ausgezahltes Erbe seitens meiner Schwiegereltern aufbringen.

    Zusätzlich haben wir einen Kredit für Umbaumaßnahmen aufgenommen. Außerdem besteht noch ein weiterer privater Kredit mit recht hohen monatlichen Raten unabhängig vom Wohneigentum.

    Mein Mann behauptet nun, er dürfe einen Selbstbehalt für sich haben und mit dem Rest (= unserer Fixkosten + Kredite) habe er dann nichts mehr zu tun, das wäre alles mein Problem. Er habe sich dazu bereits anwaltlich beraten lassen.

    Er droht mir außerdem, sein Gehalt einfach vom Konto "runterzuziehen" und dann könnte ich ja sehen, wie ich etwas einklage. Mit meinem Gehalt kann ich zwar alle Fixkosten decken, habe dann allerdings nichts übrig für die Lebenshaltung.

    Meine Fragen:

    1.) Wie würden Wohnung/Erbe/Kredite auseinandergerechnet ( wir beide hatten kein Vermögen vor Beginn der Ehe)? Ich würde - wenn es irgendwie möglich ist, die Wohnung gerne behalten, da sie in meinem Elternhaus liegt.

    2.) Wie kann ich mich davor schützen, dass mein Mann einfach Tatsachen schafft und sein Gehalt auf ein anderes Konto umleitet? Für alle Kredite haben wir beide unterschrieben, Hauptkreditnehmer ist jeweils er. Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn er das Vorhaben umsetzt?

    3.) Er besteht darauf, weiterhin hier zu leben, bis er " in Ruhe" eine passende Wohnung gefunden hat. Ich befürchte, dass sich das lange hinzieht und leide sehr unter dieser Situation. Muss ich das so hinnehmen?

    4.) Müsste ich Trennungsunterhalt zahlen?


    Ich werde mit den genauen Unterlagen auf jeden Fall vor Ort zu einer Anwältin gehen (die ich mir noch suchen muss). Eine ungefähre Einschätzung, was finanziell auf mich zukommen wird, würde mir aber sehr helfen.

    Vielen Dank!

  • Liebe Fragestellerin,


    es ist gut, dass Sie vor Ort einen Beratung suchen, denn es kommt für Ihre Fragen auf die genauen Umstände an, z.B. Wert der Wohnung, Höhe der Zuwendung durch Ihre Eltern (vergünstigter Kauf = Schenkung in Höhe der Vergünstigung), durch seine Eltern, waren diese Zuwendungen nachweislich nur für das jeweilige Kind oder für beide usw.


    zu Ihren Fragen:


    1.) Wie würden Wohnung/Erbe/Kredite auseinandergerechnet ( wir beide hatten kein Vermögen vor Beginn der Ehe)? Ich würde - wenn es irgendwie möglich ist, die Wohnung gerne behalten, da sie in meinem Elternhaus liegt.


    a) Es erfolgt bei Scheidung auf Antrag der sogenannte Zugewinnausgleich, dabei wird für jeden Ehegatten das Anfangs- vom Endvermögen abgezogen und das Ergebnis ausgeglichen (Zahlungsanspruch desjenigen, der weniger Zugewinn hat), so dass beide im Ergebnis den gleichen Zugewinn haben; hierbei ist wichtig, dass Erbe und Schenkungen an einen Ehegatten alleine zu seinem Anfangsvermögen dazugerechnet werden. Ein negatives Ergebnis im Zugewinn wird auf Null gesetzt;


    b) Gegenüber der Bank bleiben beide Darlehensnehmer Schuldner, solange keine Umschuldung erfolgt oder das Darlehen getilgt ist, im Innenverhältnis besteht der Anspruch auf hälftige Tragung der Raten; wenn Sie die Wohnung alleine Nutzen wird man entweder bei Ihnen im Rahmen der Unterhaltsberechnung einen wohnwerten Vorteil rechnen oder eine Lösung durch Übernahme eines größeren Anteils an den Kreditraten suchen;


    c) wenn "die offiziell mir gehört" heißt, dass Sie alleine im Grundbuch stehen, dann kann Ihr Mann auch keinen Verkauf oder eine Übertragung an sich verlangen, sie sind dann Alleineigentümerin und entscheiden alleine, ob Sie die Wohnung behalten wollen/ können oder nicht;


    2.) Wie kann ich mich davor schützen, dass mein Mann einfach Tatsachen schafft und sein Gehalt auf ein anderes Konto umleitet? Für alle Kredite haben wir beide unterschrieben, Hauptkreditnehmer ist jeweils er. Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn er das Vorhaben umsetzt?


    Sie können sich davor nicht schützen, Sie müssten im Ernstfall seine Zahlungen einklagen; In der Praxis können Sie die Bank bitten, kurzfristig die Tilgung auszusetzen, bis das geklärt ist, das kommt gerade bei Scheidungen häufiger vor;


    3.) Er besteht darauf, weiterhin hier zu leben, bis er " in Ruhe" eine passende Wohnung gefunden hat. Ich befürchte, dass sich das lange hinzieht und leide sehr unter dieser Situation. Muss ich das so hinnehmen?


    Sie können ihm (schriftlich und damit nachweisbar) eine Frist zum Auszug setzen und danach Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen, es kommt sehr auf die genauen Umstände an, ob dieser durchgeht, oft reicht aber in der Praxis die Klarheit, dass man das durchsetzen will, um den anderen zu einem schnelleren Auszug zu bewegen;


    4.) Müsste ich Trennungsunterhalt zahlen?


    Sie haben grundsätzlich gegenseitig einen Anspruch auf Trennungunterhalt, bei der genannten Gehaltsdifferenz ist es durchaus möglich, dass Sie etwas zahlen müssen; da aber auch hohe Kreditraten getilgt werden und wohl auch Versicherungen etc. bezahlt werden müssen, sollten Sie sich das anhand der Unterlagen genau durchrechnen lassen;


    Beste Grüße


    Bettina Simon