Betreuungslücke zwischen Krippe und Kiga (Juni Kind)

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  • Liebe Raben,


    meine Tochter wird im nächste Juni drei Jahre alt. Sie ist regulär für einen Kindergarten Platz abgemeldet, ohne Wunsch, wobei wir gerne in der Einrichtung bleiben wollen, in der sie jetzt in die Krippe geht.


    Gestern sagte mir die Leitung, die in engem Kontakt mit der städtischen Verwaltung steht, dass ich im Frühling eine Absage bekommen werde, es gibt nirgendwo einen Platz. Das betrifft für die Einrichtung noch mindestens zwei weitere Kinder. Ab September wird es dort aber einen Platz geben.


    Sie würden meine Tochter so lange wie möglich in der Krippe lassen, bis es wegen des Jugendamtes heikel wird. Das sind etwa zwei Wochen bis Juli. Im August sind sowieso drei Wochen Schließzeit, danach könnte sie in den Kiga eingewöhnt werden, was über die Krippe läuft.


    Wir haben schon damit gerechnet, dass so etwas kommt und werden die sieben bis acht Wochen überbrücken, wobei wir überlegen, ob ich noch einen Monat Elternzeit nehme (und dann noch Urlaub).


    Haben wir Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung vom Amt zu bekommen? Wir sind in Baden-Württemberg, Landkreis Ludwigsburg, die Gebühren werden von unserer Stadt festgelegt.


    Außerdem habe ich etwas Bauchweh wegen der langen Zwangspause. Die Kleine ist so wunderbar in der Krippe integriert und im ganzen Kindergarten. Wir werden jeden Tag ihren Bruder hinbringen, so kann sie Kontakt halten, aber sie muss wieder mit, was auch für den Bruder hart werden wird (er wird dann auch nicht bleiben wollen).


    Habt ihr vielleicht ein paar Gedanken zur Situation? Gerne her damit, ansonsten bedanke ich mich auch schon fürs Zulesen #blume

  • Ehrlich gesagt würde ich beim Jugendamt Druck machen, dass sie bis zum Übergang in der Krippe bleiben kann.


    Bekommt ihr jetzt eine Ablehnung für Juli und zeitgleich die Zusage für September?


    Es gibt vom Jugendamt immer die Möglichkeit zusätzliche Plätze für einen kurzen Zeitraum zu genehmigen.

    Also entweder für die Krippe, damit sie dort bleibt oder eben schon für den Kindergarten, damit sie wechseln kann.


    Ist hier beim Wechsel in die Schule ganz normal.

  • Ich kenne das nur so, dass das Kindergartenjahr an das Schuljahr gebunden ist und es die Plätze nur für ein ganzes Jahr gibt. (Umzug mal außen vor, aber das klingt bei euch jetzt nicht so).


    Bei uns wäre dann Krippe bis 31.7. und ab dem 1.8. Kindergarten (und neues Schuljahr).


    Fanden meine Kinder auch kurios, dass wir unserer Kleinen dieses Jahr mitten in den Ferien, gesagt haben, jetzt bist du offiziell ein Schulkind und kein Kindergartenkind mehr, obwohl es noch 3 Wochen oder so bis zur Einschulung waren.

  • Ich find diese Geburtstags-Regelung sowas von bekloppt. Die Plätze werden nunmahl zum Schuljahresbeginn frei wenn die großen in die Schule kommen. Hier ist das ein absolutes No-go, da sind die Krippenplätze grundsätzlcih schuljahresweise geplant und zugesichtert. Und werden auch bezahlt bis zum ersten Schuljahreswechsel nach dem dritten Geburtstag von den Fördergeldern her.


    Aber das kann jede Stadt regeln wie sie will und daher gibt es teilweise echt krude Regelungen.


    Nur - es gibt einen Rechtsanspruch für nen Betreuungsplatz. Und der endet nicht mit dem dritten Geburtstag um dann im Herbst drauf wieder zu beginnen. Ihr könnt den Platz notfalls einklagen. Bzw. - die werden froh sein um ne einfache Lösung - den Verbleib in der Krippe bis Ende Juli. Rechtsanspruch

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Hier ist das problemlos möglich. Man muss es nur anmelden.


    Also als Beispiel, wenn die Schule erst Ende August startet, dann kann man den August noch dazu buchen, obwohl eigentlich das Kindergartenjahr am 31.7. endet.


    Es wird meistens so im Mai gefragt. Bzw. man muss sich bis Mai entschieden haben.

  • Danke für eure Antworten. Klagen werden wir sicher nicht, aber (organisierter) Druck beim Jugendamt könnte möglich sein. Ist vielleicht etwas komplizierter, auch wenn Gebühren und Platzbelegung von der Stadt bestimmt werden, ist der Träger nämlichkirchlich.


    Beim Kindergarten ist es kein Problem, länger zu bleibend bis die Schule beginnt. Nur die Krippe scheint schwierig. Ich werde mich mal mit den anderen Eltern zusammen tun und schauen, was die so planen.

  • Ich kenne diese neuen verschärften Regelungen in BW leider auch und war auch davon betroffen, da mein Jüngster (märzkind) nur noch zwei Wochen nach seinem Geburtstag in der Kita bleiben durfte.

    Im Kindergarten waren ebenfalls erst ab September Plätze frei. Gelöst habe ich das, indem ich einen Antrag auf Überbelegung im Kindergarten gestellt habe und das ging zum Glück relativ einfach.

    Ich weiß jedoch nicht mehr wer den Antrag sinnvollerweise stellt, damals war ich gleichzeitig Mutter und Vorstand...

  • Hier war der Krippenvertrag von Anfang an bis Ende des Kindergartenjahres nach dem dritten Geburtstag (auch BW).


    Ich würde auch als erstes Abklären, ob nicht eine Überbelegung in einer der beiden Gruppen möglich wäre.

  • Warum soll sie denn nicht bis zum Kindergartenstart in der Krippe bleiben? Was ist denn das für eine komische Regelung? Hier beginnt das Kindergartenjahr mit dem Schuljahr und bis dahin sind die Kinder in der Krippe und dann wechseln sie in den Kindergarten, egal, ob sie im Jänner oder im August drei geworden sind. Fließende Übergänge halt dort, wo Krippe und Kiga gemeinschaftlich geführt werden.


    Auf jeden Fall Druck beim Jugendamt machen, oder wer auch immer bei euch für die Platzeinteilung zuständig ist

  • Die Krippenplätze sind teurer als die Kindergartenplätze, darum werden die von der Stadt nicht mehr weiter gefördert, so wurde das mit zumindest erklärt.


    Als Vorstand konnte ich mit den Erziehern und den anderen Eltern sprechen, was wir uns zutrauen. Anschließend habe ich einen Antrag auf Überbelegung bei der Stadt/Jugendamt (?) gestellt. Weil jede Einrichtung ist auf eine bestimmte Kinderzahl ausgelegt und kann nur mit deren Zustimmung überbelegen.

  • Mata non grata Dieses Jahr. Mein Kind ist im Juni 3 geworden (und das älteste Kind der Gruppe schon im Januar), Vertrag ging bis 31.7. Nach den Sommerferien hätte mein Kind (bzw haben die beiden anderen 3-Jährigen) dann dort in der Ü3-Gruppe anfangen können.


    Dieser Kindergarten nimmt aber neue Kinder prinzipiell nur im September, es sei denn es wird ein Platz durch Umzug o.ä. frei.

  • Warum soll sie denn nicht bis zum Kindergartenstart in der Krippe bleiben? Was ist denn das für eine komische Regelung? Hier beginnt das Kindergartenjahr mit dem Schuljahr und bis dahin sind die Kinder in der Krippe und dann wechseln sie in den Kindergarten, egal, ob sie im Jänner oder im August drei geworden sind. Fließende Übergänge halt dort, wo Krippe und Kiga gemeinschaftlich geführt werden.


    Auf jeden Fall Druck beim Jugendamt machen, oder wer auch immer bei euch für die Platzeinteilung zuständig ist


    Gründe laut Jugendämtern sind:

    - Weil bestimmte Zuschüsse nur bis zum 3. Geburtstag gezahlt werden

    - weil die U3-Plätze (betrifft nämlich Tagesmütter auch) so knapp sind, dass sie nicht durch Ü3-Kinder blockiert werden dürfen weil andernfalls sonst Fördergelder fürn U3-Ausbau zurückgefordert werden

    - weil sonst der Personalschlüssel nicht mehr stimmt (U3 hat weniger Kinder pro ERzieherin als Ü3)


    Gründe in meinen Augen:

    - Geld

    - Vergesslichkeit (den Gesetzesanspruch für Ü3 gibt es schon so lange, der ist inzwischen fast vergessen. Der U3 wird immer wieder in den Medien erwähnt, die Eltern klagen dadurch motiviert mehr, es bleibt den Jugendämtern somit als Horrorszenario "was wenn die Eltern klagen" besser in Erinnerung)

    - Geld

    - nicht gut durchdachte Gesetze die von Leuten gemacht wurden die keine Ahnung von Realität haben (dass eben nicht alle Dreijährigen sich plötzlich in Luft auflösen)

    - äh - und erwähnte ich schon Geld?

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Hier ist es auch schuljahresweise gebunden. Wenn unter dem Jahr mehrere Kinder 3 Jahre alt werden und weniger Personal benötigen, werden entsprechend neue U3 Kinder dazu genommen, damit der Schlüssel wieder stimmt.

    So können auch unterm Jahr neue Kinder aufgenommen werden, die z.B. im Februar erst ein Jahr alt werden, die haben da ja auch meist ein Problem, wenn der Wechsel in die nächsthöhere Gruppe erst planmäßig im September ist und dann erst die Plätze freiwerden.

    Solange die Plätze so rar sind, dass die Gruppen immer komplett voll sein müssen, wird jede Methode „Verlierer“ produzieren.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Der Vertrag für die Krippenkinder geht bis einschließlich drittes Lebensjahr. Wobei direkt weiter im Vertrag steht, dass ein Bleiben in der Einrichtung (nicht klar, ob Kiga oder Krippe) möglich ist, wenn sich alle Beteiligten einig sind. Das Beantragen von Überbelegung für die Ü3 Kinder scheint mir gerade der passende Weg.


    Kinder, die bis etwa Mai drei Jahre alt werden, werden eingeplant, der Platz bleibt von September bis Mai unbesetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Besser wäre es doch das idiotische System zu kippen, dass Kinder nur im Sommer anfangen können. Das passt doch gar nicht mit dem Anspruch auf Platz zusammen.

    "C'est ici que l'aventure se mêle au vent de la mer."

    Pierre Marc Orlan


    If something won't matter in 5 years, don't waste more than 5 minutes worrying about it now.

  • Hie können Kinder theoretisch das ganze Jahr über anfangen, sobald sie ein bzw. drei Jahre alt sind. Aber der Kindergarten kann/will nicht für ein Kind, das im Juni/Juli drei Jahre alt wird das ganze Kindergarten/Schuljahr bis dahin einen Platz frei halten. Das wären zehn Monate, die ein freier Platz nicht genutzt und damit bezahlt wird. Der Platz wird dann erst frei, wenn die nächsten Kindergartenkinder nach den Ferien in die Schule kommen. Also können dreijährige Juni/Juli Kinder erst im September nach dem Geburtstag in den Kindergarten und nicht direkt mit dem Geburtstag. Der Anspruch eines Kindes, das vor Juni /Juli drei wird ist größer und diese Kinder mit "älterem" Anspruch gibt es natürlich immer.

  • Zumindest hier ist der Stichtag für die Förderung durch die Stadt irgendwann im März. An diesem Tag muss die Gruppe voll belegt sein, sonst bekommt man keine Förderung für die fehlenden Kinder und zwar für ein ganzes Jahr und da geht es um richtig viel Geld. Da im September Einschulung ist und Überbelegung eigentlich auch nicht gewünscht ist (seitens der Stadt aber auch seitens der Kindergärten, dafür gibt es nämlich nicht mehr Geld, man hat also einfach nur mehr Stress), finden die Eingewöhnungen in der Regel zwischen September und März statt.

  • Gestern sagte mir die Leitung, die in engem Kontakt mit der städtischen Verwaltung steht, dass ich im Frühling eine Absage bekommen werde, es gibt nirgendwo einen Platz. Das betrifft für die Einrichtung noch mindestens zwei weitere Kinder. Ab September wird es dort aber einen Platz geben.

    Ich falle hier gerde vom Stuhl!

    Das kann man doch arbeitenden Eltern nicht sagen!

    Was sollen die denn machen? - Kündigen für 2 Monate oder unbezahlt Urlaub nehmen.


    Ich verstehe diese ganzen Stichtagsregelungen eh nicht. In Hamburg ist es problemslos möglich...

    - jederzeit im Jahr einen Platz zu bekommen oder auch zum Termin im Jahr zu kündigen (fristgerecht natürlich)

    - nahtlos weitere Betreuung zu haben.


    Ehrlich, ich verstehe es nicht.

    Also ich meine, ich hab die Argumente hier gelesen, aber das geht doch auch einfacher ?!


    Sorry, das war jetzt nicht hilfreich, aber ich bin bei solchen Threads immer total erstaunt, was man den Eltern so zumutet und wie lebensfern und undurchdacht das ganze System mit dem Stichtagsregelungen ist.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe