Warum kann ich von der Apotheke bestelltes (nicht Medis) auch mit Mangel nicht zurückgeben?

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  • Hi ihr, ich suche gerade das Internet ab, komme aber nicht an den Regeln für die Rückgabe von Medikamenten vorbei...

    Ich hab mir in der Apotheke vor Ort eine Medikamentenbox bestellen lassen, die leider ihren Zweck überhaupt nicht erfüllt. Das liegt nicht an meinen Ansprüchen, sondern daran, dass 4 der 7 die Schiebedeckel der Box sich gern spontan öffnen und der Inhalt dann herausfallen kann.

    Die Mitarbeiterin der Apotheke war einsichtig und meinte, sie klärt das mit dem Großhändler - der aber nimmt das Teil nicht zurück. #hmpf


    Weil es für mich 'bestellt' wurde, muss ich jetzt ein Produkt behalten, das ich nicht wirklich nutzen kann? Also ein Sachmangel ist doch eigentlich immer ein Grund, etwas zurückgehen zu lassen, oder habe ich da einen Knoten im Hirn?

    Warum ist das bei Großhändlern für Apotheken anders? Ich mag gar nichts mehr in der Apotheke bestellen lassen, wenn ich das Risiko eines Mangels dann komplett allein trage #blink dieser Betrag ist nun nicht riesig, aber puffern kann ich es gerade auch nicht und daher keine neue Box woanders bestellen #crying

    Könnt ihr mir beim Verstehen helfen oder sogar dabei, herauszufinden, was ich noch tun kann?

  • nur weil es für dich bestellt wurde, ist das doch keine Sonderanfertigung oder so

    Ich würde auf der gesetzlichen Gewährleistung bestehen, und nach BGB heißt das Rücknahme oder Nachbesserung. Die Apotheke darf Dir also gern eine funktionierende Medibox liefern. Ich glaube, du musst max 2 Nachbesserungsversuche abwarten, spätestens dann kriegst du dein Geld zurück.

  • Gerade kleinere Läden bestellen oft nicht zur Ansicht.

    Das kann ich schon verstehen.

    Und ein Recht auf Umtausch gibt es im Laden vor Ort auch nicht.

    Das ist Kulanz. Einige Händler bieten es auch an.


    Aber wenn der Artikel kaputt ist, dann ist das eine Reklamation.

    Und da ist dann der Verkäufer gefragt.

    Du hast ja nichts mit dem Großhändler zu tun....


    Das gilt auch bei Sonderanfertigungen, wenn sie defekt sind.

  • um es konkret zu machen. Ich würde ihnen schriftlich die Aufforderung zur Nachbesserung des Sachmangels schicken (Paragraphen kann ich Dir gern raussuchen wenn ich die Kinder im Bett habe).

    Frist setzen.

  • Ich sehe keinen Grund dafür, dass bei Apotheken andere Regeln hinsichtlich Reklamation gelten als bei anderen Läden. Das Teil funktioniert nicht gescheit, dann hast du Anspruch auf Nachbesserung, Umtausch oder Geld zurück. Wobei du mW Geld zurück nicht sofort verlangen kannst, sondern die Verkäuferin erstmal das Recht hat, zu versuchen, dir zu einem funktionierenden Teil zu verhelfen.


    Nervig sowas.


    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Ich würde sagen, die Apotheke hat Nachbesserungsbedarf an ihrem Beschwerdemanagement.

    Man muss allerdings unterscheiden: Für Arzneimittel gibt es kein Rückgaberecht, sondern da muss Meldung gemacht werden, wenn etwas nicht stimmt (es gibt allerdings keine Gewähr auf Wirkung!). Ersatz gibt es bei verschreibungspflichtigen Dingen aus rechtlichen Gründen auch nur gegen Rezept.


    Anders sieht es bei „apothekenüblichen Waren“ aus, wie hier mit der Medibox.

    Wenn die kaputt ist, kannst Du sie ganz normal reklamieren. Natürlich kann man nicht etwas bestellen, zu hause ausprobieren und dann zurück geben. Aber in der Apotheke ansehen kann man die Dinge schon und üblicherweise auch zur Ansicht bestellen. Wenn das Ding aber nun in nicht angemessener Zeit kaputt ist, kann und sollte sich die Apotheke nicht an den Großhändler, sondern an den Hersteller wenden.


    Ich hoffe, dass hier nur ein Mißverständnis zwischen unklarar Formulierung und unerfahrener Angestellten vorliegt und dass es im zweiten Versuch zur Zufriedenheit geklärt werden kann.

    Erstmal nochmal miteinander reden. Nicht mit Paragraphen wedeln. Nicht für die 10€.

  • Dein Ansprechpartner ist die Apotheke, nicht der Großhändler. Wie die das klären, kann Dir egal sein.

    Ich würde (erstmal ohne Paragraphen) nochmal hingehen und Gewährleistung einfordern.

    Im Zweifelsfall lass Dir den Chef holen und mach dem deutlich, dass es ein Gewährleistungsfall ist und kein Fall von "gefällt mir doch nicht, weil das pink falsch ist".

  • Danke für eure Antworten!

    Das hilft mir sehr beim Einsortieren. Ein bissl war ich schon am Zweifeln, ob ich da irgendetwas einfach noch nicht wusste über "extra für mich bestellt"...

    Ich wedle bestimmt nicht gleich mit Paragraphen, sie bzw. meine Optionen zu kennen beruhigt mich aber und das ist gut gegen meine innere Chaoskonstitution. Oft traue ich mich nämlich nicht, es (noch einmal) zu versuchen. Da ich die Info, dass der Großhändler nein gesagt hat, per Nachricht auf meinen AB bekommen habe, würde ich eh noch einmal persönlich hingehen (müssen)... und dann frage ich sie, ob sie das mit dem Hersteller klären könnten ^^ das finde ich einen sehr hilfreichen Hinweis.

    Ich fühle mich inzwischen auch nicht mehr so wirr im Kopf, meine doofe Erkältung ist langsam auf dem Rückzug - ganz gute Voraussetzungen, mich am Montag nett in der Apotheke zu erkundigen, wie wir weiter vorgehen (ich hab ja auch vor, dort Kundin zu bleiben, sonst würd ich wohl nicht so viel dran herumdenken).

  • ... und dann frage ich sie, ob sie das mit dem Hersteller klären könnten

    Und was machst du dann, wenn sie mit irgendeiner Begründung "nein" sagen?


    Ich glaube, ich würde mich aus der Nummer, von wem die Apotheke, die ja selbst das fehlerhafte Teil auch nur geliefert bekommen hat, ihren Schaden ersetzt bekommt, raushalten. Soweit ich mich entsinne, gelten bei Gewerbetreibenden noch mal andere Regeln bei Sachmängeln, und in irgendwelche Diskussionen dazu würde ich mich gar nicht reinhängen wollen.


    Ich würde vermutlich sagen, dass es beim letzten Mal vielleicht falsch angekommen ist, aber dass das kein Umtausch wegen Nichtgefallen sein soll, bei dem du auf Kulanz von irgendwem angewiesen bist, sondern eine Reklamation, weil das Teil nicht so funktioniert, wie es soll (z.B. weil es von der Beschreibung oder dem Namen her zu erwarten war). Und dass es die Verantwortung der Verkäuferin ist, dir zu einem fehlerfreien Teil zu verhelfen (oder dir dein Geld zurückzugeben). Vielleicht ein bisschen netter formuliert.


    Was möglicherweise mit dem Hersteller klärenswert und für dich von Belang sein könnte ist die Frage, ob er alle Teile mit diesem Defekt produziert, oder ob er prinzipiell in der Lage wäre, ein fehlerfreies Teil zu liefern. Denn das könnte beeinflussen, ob ein Umtausch überhaupt sinnvoll ist, oder ob es besser wäre, dir gleich dein Geld zurückzugeben. Aber *dass* es dir zusteht, ein fehlerfreies Teil zu bekommen, würde ich überhaupt nicht zur Disposition stellen.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • kein Umtausch wegen Nichtgefallen sein soll, bei dem du auf Kulanz von irgendwem angewiesen bist, sondern eine Reklamation

    Ich lasse mich nicht abwimmeln, versprochen :)

    Und dass es nicht um Nichtgefallen geht, hatte ich beim ersten persönlichen Kontakt schon gesagt. Die Angestellte fand es ja durchaus verständlich, dass ich die Medibox so nicht nutzen kann.

    Wenn ihnen nichts neues einfällt, bitte ich auf jeden Fall (nachdrücklich bis stur) darum, jemanden mit mehr Kompetenzen sprechen zu dürfen. Ich hab zum Glück Zeit #pfeif

    Ich werde berichten #ja

  • Viel Glück! Ich kann mir gar nicht vorstellen, daß sich da jemand quer stellen könnte?

  • Und dass es nicht um Nichtgefallen geht, hatte ich beim ersten persönlichen Kontakt schon gesagt.

    Das hatte ich schon so verstanden :).


    Ich dachte nur, das mit dem vermeintlichen Missverständnis wäre für die Mitarbeiterin eine einigermaßen gesichtswahrende Formulierung, die ein "Ich weiß überhaupt nicht, wie Ihre Mitarbeiterin auf die Schnapsidee kam, es könnte mich interessieren, was Ihr Großhändler zu meiner Reklamation sagt" vermeidet und trotzdem klar macht, dass man sich dieses Mal keinesfalls mit so seltsamen Vorschlägen abwimmeln lässt.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Und dass es nicht um Nichtgefallen geht, hatte ich beim ersten persönlichen Kontakt schon gesagt.

    Das hatte ich schon so verstanden :).


    Ich dachte nur, das mit dem vermeintlichen Missverständnis wäre für die Mitarbeiterin eine einigermaßen gesichtswahrende Formulierung, die ein "Ich weiß überhaupt nicht, wie Ihre Mitarbeiterin auf die Schnapsidee kam, es könnte mich interessieren, was Ihr Großhändler zu meiner Reklamation sagt" vermeidet und trotzdem klar macht, dass man sich dieses Mal keinesfalls mit so seltsamen Vorschlägen abwimmeln lässt.

    Ah! Danke für die Erläuterung. Ich brauche manchmal Klartext, weil ich es sonst einfach wörtlich nehme. Gesichtswahrend finde ich super :)