Hi ihr, ich suche gerade das Internet ab, komme aber nicht an den Regeln für die Rückgabe von Medikamenten vorbei...
Ich hab mir in der Apotheke vor Ort eine Medikamentenbox bestellen lassen, die leider ihren Zweck überhaupt nicht erfüllt. Das liegt nicht an meinen Ansprüchen, sondern daran, dass 4 der 7 die Schiebedeckel der Box sich gern spontan öffnen und der Inhalt dann herausfallen kann.
Die Mitarbeiterin der Apotheke war einsichtig und meinte, sie klärt das mit dem Großhändler - der aber nimmt das Teil nicht zurück.
Weil es für mich 'bestellt' wurde, muss ich jetzt ein Produkt behalten, das ich nicht wirklich nutzen kann? Also ein Sachmangel ist doch eigentlich immer ein Grund, etwas zurückgehen zu lassen, oder habe ich da einen Knoten im Hirn?
Warum ist das bei Großhändlern für Apotheken anders? Ich mag gar nichts mehr in der Apotheke bestellen lassen, wenn ich das Risiko eines Mangels dann komplett allein trage dieser Betrag ist nun nicht riesig, aber puffern kann ich es gerade auch nicht und daher keine neue Box woanders bestellen
Könnt ihr mir beim Verstehen helfen oder sogar dabei, herauszufinden, was ich noch tun kann?