Keine Elternvertreterwahl - - ist das nicht vorgeschrieben?

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  • Zur Amtszeit:

    Die Amtszeit kann durch Wahlordnung für alle Elternvertreter der Schule verlängert werden, jedoch höchstens um zwei Schuljahre.


    Zur Organisation der Wahl:

    § 17
    Wahlverfahren

    (1) Der geschäftsführende Amtsinhaber lädt die Wahlberechtigten zur Neuwahl ein und bereitet die Wahl vor. Ist kein geschäftsführender Amtsinhaber vorhanden oder ist er verhindert, so sorgt dafür sein Stellvertreter. Soweit in den Fällen des § 15 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 bei der stellvertretenden Person der Verlust der Wählbarkeit eingetreten ist, findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.

    (2) In neu gebildeten Klassen lädt der Vorsitzende des Elternbeirats oder ein von ihm bestimmter Klassenelternvertreter zur ersten Wahl ein und bereitet sie vor; für geschäftsführende Amtsinhaber gilt dies entsprechend. Nimmt der Vorsitzende des Elternbeirats diese Aufgabe nicht wahr, übernimmt sie der Klassenlehrer oder ein vom Schulleiter bestimmter Lehrer.

  • Das ist also nicht in allen Bundesländern Pflicht? Immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich das ist. Wir sind auch Ba-Wü und da kommt am ersten Elternabend des Schuljahres keiner raus, bevor nicht gewählt wurde. Elternvertreter und Elternvertreterstellvertreter. Die müssen dann zur Elternbeiratssitzung wo dann Elternbeiratsvorsitzende gewählt werden die dann zum Gesamtelternbeirat gehen müssen. Und da gibt es Fristen die eingehalten werden müssen. Aber das steht vermutlich alles in dem Link oben.

    Und wie gestaltet sich das praktisch mit dem "Festhalten" der Eltern bis gewählt ist?

  • Bei meinem Sohn in der Klasse gibt es dieses Jahr auch keine Ehrenvertreter trotz Hochoffiziellen Formularen.

    Von den 5(?) Eltern oder so die da waren hat niemand Wert drauf gelegt und die Lehrerin meine, ihr wäre das egal.

    (Mein Mann war zur Eltern Versammlung. Im letzten Jahr waren wir zu viert und haben beschlossen, dass einer den Schriftführer macht und die drei anderen die Elternvertreter)

  • Klassenelternsprecher sind zumindest ab der weiterführendenschule in Bayern nicht verpflichtend nötig. Ein Schul-Elternbeirat/Elternvertretung schon!

    mit Sohn groß (2007) und Sohn klein (2010)

    • Offizieller Beitrag

    Klassenelternsprecher sind zumindest ab der weiterführendenschule in Bayern nicht verpflichtend nötig. Ein Schul-Elternbeirat/Elternvertretung schon!

    Was zu der interessanten Frage führt, wer denn in Ba-Wü dann den Elternbeirat stellt, wenn der sich aus den Klassenelternsprechern konstituiert. Ist hier in Bayern ja nicht mehr so.

    Oder wird dann einfach Unterbesetzt gearbeitet?

  • cloudy... ich finde das fürchterlich von der Lehrerin... da wird Demokratie schon irgendwie mit den Füßen getreten.


    Das hat ihr einfach nicht egal zu sein.


    Hier in den Schulen wird da entsprehend Werbung gemacht. Der Elternbeirat hat einfach doch einigen Einfluss, der dann auch in der Schulkonferenz deutlich wird.

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • In Bayern: Die Klassenelternsorecher werden für eine Jahr gewählt beim Klassenelternabend.


    Die Wahl für den Elternbeirat findet an einem anderem Abend statt, da können auch alle Eltern antreten, nicht nur die Klassenelternsprecher. Die sind für 2 Jahre gewählt, seit neuestem auch in der Grundschule.

  • Also wir hatten halt Elternabend, zu dem die KL eingeladen hatten. Auf der TO stand keine Wahl, es wurde nicht über eine Wahl gesprochen, es wurde keine Elternvertretung erwähnt. Und ich habe nicht nachgefragt, weil ich es nicht hätte machen wollen #schäm


    Wir sind neu an der Schule, T ist während des letzten Schuljahres gewechselt.


    Was ich mich nich frage, ist ob es Ausnahmen gibt, wie Jot Dhyan schreibt, und wie das geregelt ist. Daran könnte es nämlich auch liegen.

  • wie funktioniert in Bayern dann der Elternbeirat?

    Der Elternbeirat ist separat von den Klassenelternsprechern. Klassenelternsprecher sollen pro Klasse 2 gewählt werden. Diese treffen sich bei uns an der Schule 2x im Jahr mit dem Elternbeirat, teilweise ist auch die Schulleitung mit dabei.


    Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre gewählt. Pro Kind haben die Eltern/Erziehungsberechtigte eine Stimme. In manchen Schulen wird per Briefwahl gewählt, bei uns gibt es einen Themenelternabend (ca. 1 Stunde) und danach die Wahl. Trotzdem kommen deutlich unter 100 Personen (bei einer Schule mit 1000 Schülern) zur Wahl.

  • spannend wie unterschiedlich das ist.... gab es einen Grund das so zu trennen... weil eben.... zu den Elternabenden kommen doch meist alle....


    Salamander: Privatschule?

    Grüße von Claraluna


    Shoot for the moon. Even if you miss you will land among the stars.

  • cloudy... ich finde das fürchterlich von der Lehrerin... da wird Demokratie schon irgendwie mit den Füßen getreten.


    Das hat ihr einfach nicht egal zu sein.


    Hier in den Schulen wird da entsprehend Werbung gemacht. Der Elternbeirat hat einfach doch einigen Einfluss, der dann auch in der Schulkonferenz deutlich wird.

    warum ist es fürchterlich von der Lehrerin?

    Von Elternseite ist "so viel" Interesse da, dass gerade mal 5 Eltern zum Elternabend erscheinen und keiner dieser Eltern möchte die Elternschaft vertreten. Ob die Eltern nun ihr Recht, Vertreter zu wählen oder nicht, nutzen, ist doch deren Entscheidung.


    Elternbeirat und Schulkonferenz sind an den mir hier (Hessen) bekannten Schulen 2 paar Schuhe, nicht alle Schulkonferenzvertreter sind zwangsweise Elternbeiräte.

    Vertreter in der Schulkonferenz kann jedes Elternteil werden, das ein Kind an der Schule hat.

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Elternbeirat wird hier gewählt. Für die ganze Schule.

    Klassenelternsprecher wurden die letzten beiden Jahre in der weiterführenden Schule nicht gewählt, weil wir Eltern beschlossen haben, dass wir das nicht brauchen. Und weil es niemand machen will.

    Wenn es keine Klassenelternvertreter gibt: Wer wählt dann den Schulelternbeirat. Hier wählen die Elternvertreter der jeweiligen Klasse aus ihrer Mitte den für die Schule.

    Und wie gestaltet sich das praktisch mit dem "Festhalten" der Eltern bis gewählt ist?

    Mit den Sachthemen / Informationen seitens der Schule wird erst begonnen, wenn die Elternvertreter gewählt sind. Die wollen die Eltern nämlich durchaus haben. An unserer ehemeligen Grundschule war das gängige Praxis.


    Ausnahmen könnte es m. E. nur für Privatschulen geben. Hier hat man ja noch einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Schulträger, der notfalls halt vom Träger gekündigt werden kann. Da ist dann auch die Schulaufsicht nur ein zahnloser Tiger.


    Formell ist es so, dass zur Klassenpflegschaft die Elternvertreter einladen und auch die Sitzung leiten. In der Grundschule wird das gerne mal anders gehandhabt, auf dem Gym habe ich aber schon den Eindruck, dass die KL darauf achten, dass das so gehandhabt wird, auch wenn sie evtl. den größten Redeanteil haben.


    Salamander Waren den einigermaßen viele Elternteile anwesend? Wenn - wie andere Userinnen berichten - nur fünf von 25 Familien vertreten sind, ist das natürlich auch ziemlich traurig.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es keine Klassenelternvertreter gibt: Wer wählt dann den Schulelternbeirat. Hier wählen die Elternvertreter der jeweiligen Klasse aus ihrer Mitte den für die Schule.

    In Bayern wird der EB von der gesamten Schulelternschaft gewählt, pro Kind eine Stimme.

  • Ich finde es extrem schade, dass es so wenig Interesse an der Elternmitwirkung gibt. Es ist leicht, sich über schulische Dinge aufzuregen, aber sich ein wenig einbringen, das ist dann wieder zu viel verlangt.

    Elternräte können dabei helfen, wichtige Informationen zum Schulgeschehen an die Eltern weiterzugeben, Probleme anzusprechen und Lösungen mit zu erarbeiten. Im Rahmen der Schulkonferenz können auch einige Entscheidungen mit getragen werden oder in Fördervereinen besonders unterstützenswerte Themen gefördert werden.

    Ein gutes Verhältnis zwischen Eltern und Schule ist gerade in der Grundschule, aber natürlich auch darüber hinaus, wirklich viel wert

    Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nicht so sehr aufwendig ist, aber nach meiner Erfahrung wirklich viel bringt.


    Wichtig ist dabei aber auch, wirklich klar abzugrenzen, was Elternsprecherin bedeutet. Dieser ist für die Schnittstelle Eltern - Schule zuständig, nicht für die Organisation von Klassenfesten, Kuchenbacken, Standbetreuung etc.

  • Es muss nicht in jeder Schule gewählt werden, in Privatschulen z.B. ist es nicht vorgeschrieben.

    Mein Sohn war in einer privaten Schule zur Erziehungshilfe, die von einem Trägerverein betrieben wurden mit jeweils 10 Kindern je Klasse und da gab es keine Elternsprecher und keinen EB.

    Ich hatte mich da extra schlau gemacht, weil ich fand, dass einer nötig gewesen wäre.

    Das Schulgesetz gilt grundsätzlich nur für öffentliche Schulen. Jaelle hat zum Thema geschrieben.

  • In Bayern: Die Klassenelternsorecher werden für eine Jahr gewählt beim Klassenelternabend.


    Die Wahl für den Elternbeirat findet an einem anderem Abend statt, da können auch alle Eltern antreten, nicht nur die Klassenelternsprecher. Die sind für 2 Jahre gewählt, seit neuestem auch in der Grundschule.

    Hier auch Bayern. Es kommt immer mal wieder vor, dass Elternbeirat und Klassenelternsprecher nicht in Personalunion fungieren. Einige Klassenelternsprecher wollen nicht in den Elternbeirat, einige Elternbeiratsmitglieder sind nicht Klassenelternsprecher. Bislang weiß ich von einer einzigen Klasse, in der es weder Klassenelternsprecher noch Elternbeiratsvertrer gab. Da muss dann der Elternbeirat versuchen, die Klasse in Aktivitäten zu integrieren, die normalerweise der Klassenelternsprecher "organisieren" würde.

    Elternbeirat wird hier gewählt. Für die ganze Schule.

    Klassenelternsprecher wurden die letzten beiden Jahre in der weiterführenden Schule nicht gewählt, weil wir Eltern beschlossen haben, dass wir das nicht brauchen. Und weil es niemand machen will.

    Wenn es keine Klassenelternvertreter gibt: Wer wählt dann den Schulelternbeirat. Hier wählen die Elternvertreter der jeweiligen Klasse aus ihrer Mitte den für die Schule.

    Sowohl an unserer Grundschule als auch an unserer RS wird der Elternbeirat von der gesamten Elternschaft gewählt. Das kann auf einer Elternversammlung durch Handzeichen sein oder auch schriftlich. An der Grundschule gab es dieses Jahr zum ersten Mal eine rein schrifliche Wahl. Bei uns gab es allerdings 8 Stimmen je Kind, nicht nur eine Stimme. Die Organisation der Wahl hat die Schule übernommen. Man konnte sich am Elternabend auf die Wahlliste schreiben lassen, die Schule hat dann Wahlzettel verteilt die anonym abzugeben waren (verschlossener Umschlag).

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