Behinderung GdB 30 - ein paar Fragen

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  • Hallo ihr,


    hier kennt sich doch bestimmt jemand aus.

    Ich habe heute meinen Bescheid bekommen nur 4 Wochen nach Antragstellung, und ohne Widerspruch einlegen zu müssen #applaus

    GdB 30.


    Ich hab mich damit auch schon ein bisschen auseinander gesetzt.

    - Antrag auf Gleichstellung bekomme ich bei der Agentur für Arbeit

    - :?: muss ich meinem Arbeitgeber jetzt schon Bescheid geben, oder erst, wenn ich den Gleichstellungsbescheid von der Agentur für Arbeit habe?

    - Bescheid schicke ich zum Finanzamt wegen Pauschbetrag (:?:was genau heißt das eigentlich?)

    - :?:kann ich auch eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen?


    Ich glaub, das waren erstmal meine Fragen :)

    Hat jemand noch sonstige Tipps, von denen ich nichts weiß?


    Danke schonmal und liebe Grüße

  • Den Pauschbetrag beantragst du mit der Steuererklärung und legst den Nachweis bei. Bei einem GdB 30 musst du allerdings zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.


    https://www.vlh.de/wissen-serv…nderten-pauschbetrag.html


    Die Zuzahlungsbefreiung ist hier gut erklärt:

    https://www.verbraucherzentral…ei-der-krankenkasse-11108

  • danke silecea ! ich bin jetzt tatsächlich ein bisschen schlauer#applaus


    Was mich noch interessieren würde, falls du (oder jemand anderes) das was zu sagen kann:


    "Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt"

    -> das bedeutet, dass ich eine Behinderung habe, die mich körperlich einschränkt, und die irreversibel ist, oder?

    Und das muss nicht bedeuten, dass man auf einen Rollstuhl oder so angewiesen ist?



    Und was den Pauschbetrag betrifft: da zählen dann alle Kosten (Medikamente, Physiotherapie, Fahrtkosten zum Arzt) dazu, die die Behinderung betreffen. Richtig?

    Wenn ich also über 310€ damit komme, bin ich besser dran, wenn ich alles einzeln als austergewöhnliche Belastung angebe, oder?

  • Ich bin nur steuerlich etwas bewandert. Mit dem GdB Behinderung kenne ich mich nicht aus. Zu dem Thema hab ich nur mal wegen meiner Mutter nachgelesen. Sie hat dann aber keinen Antrag gestellt.


    Genau, wenn du die 310 Euro überschreitest, ist es besser die gesammelten Belege einzureichen.


    Ich glaube Flora90 kann hier eventuell weiterhelfen.


    Der VDK ist eine gute Informationsquelle:


    https://www.vdk.de/deutschland…chwerbehinderten_menschen

  • Ok, danke #blume


    Kannst du mir denn vielleicht sagen, inwiefern sich das steuerlich bemerkbar macht?

    Vorrichtung bin ich auch bloß blind, aber ich finde dazu keine wirklichen Infos.

    Also außer das mit dem Pauschbetrag

  • Je nach Merkzeichen (Gehbehindert, blind) gibt es noch Vorteile bei der Kfz Steuer, bei der Pendlerpauschale, beim öffentlichen Nahverkehr, Parkmöglichkeiten und der GEZ.


    Ich denke, das wichtigste ist der Arbeitsschutz. Da bei meiner Mutter lediglich der Pauschbetrag übrig geblieben wäre (und sie als Rentnerin nicht steuerpflichtig ist) habe ich das Thema nicht weiterverfolgt.

  • Was mich noch interessieren würde, falls du (oder jemand anderes) das was zu sagen kann:


    "Die Behinderung hat zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt"

    -> das bedeutet, dass ich eine Behinderung habe, die mich körperlich einschränkt, und die irreversibel ist, oder?

    Und das muss nicht bedeuten, dass man auf einen Rollstuhl oder so angewiesen ist?

    Nein, sowas heißt das nicht. Ob du eine dauernde Einbusse der Beweglichkeit hast, steht auf deinem Bescheid.

    Ich z. B. habe das such und man sieht mir meistens nichts an.

  • achja, wer lesen kann ist klar im Vorteil #haare das steht bei mir wortwörtlich auch so drauf