Kinder ohne Krankenversicherung in Deutschland - gibt es das?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Für Freiberufler ist es tatsächlich recht "leicht" aus dem Versicherungsschutz zu fallen.
    Das ist auch immer noch der Fall, passiert KollegInnen recht häufig mal.

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Gilt das denn nur für die Privaten oder kann man tatsächlich auch in der GKV wegen verschlurter Fragebögen rausgekickt werden? Ich hätte jetzt vermutet, dass das nicht so einfach möglich ist.

  • Ich war gesetzlich versichert.
    Es hatte bei mir aber nicht mit verschurten Fragebögen zu tun ;) ich war schlicht blank, hatte aber ein Einkommen, das zu hoch für die Famlienversicherung war.

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • BeautyOfMars wenn ich den Fall meiner Freundin nicht "live" miterlebt hätte, hätte ich es auch nicht geglaubt. Ist jetzt so 8 bis 9 Jahre her.

    Ich weiß es nur von München da gibt es Angebote von den Maltesern.

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)

  • In dem von mir verlinkten Dokument steht, dass Akut- und Notfall(Eil)behandlung immer abgedeckt ist.

    Gilt das denn nur für die Privaten oder kann man tatsächlich auch in der GKV wegen verschlurter Fragebögen rausgekickt werden? Ich hätte jetzt vermutet, dass das nicht so einfach möglich ist

    Die Versicherung erlischt nicht, aber die Kinder sind nicht mehr kostenlos mitversichert. Diese Beiträge werden aber hinfällig, sobald die Auskunft nachgereicht wird.

  • Ich hatte durch den Umzug einen Brief nicht bekommen wo ich zur Angabe einiger Auskünfte aufgefordert wurde. Der zweite Brief kam und da stand drin, wenn ich die Angaben jetzt nicht ASAP mache, wird die Versicherung gekündigt und ich habe keinen Versicherungsschutz mehr #weissnicht

    Deine studentische Versicherung wäre dann beendet, weil nicht klar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Trotzdem existiert seit 01.01.2009 eine Versicherungspflicht in Deutschland, so dass die Versicherung dann auch klären muss, wie es weitergeht, im Zweifel wird eine kostenpflichtige Pflichtversicherung eröffnet.

    Wird die nicht gezahlt, dann ruhen die Leistungen, man ist aber versichert.


    Das ganze Thema ist sehr komplex, im Grunde kann man immer nur den Einzelfall betrachten.

    Dadurch, dass die Versicherungspflicht erst nachträglich eingeführt wurde, wirkt das ganze für "normale" Menschen (also keine Leute, die sich beruflich damit beschäftigen) echt konfus.

  • Eine Kollegin hatte da mal einen wahrhaft bizarren Fall:


    Verheiratet, Ehemann verdient besser und ist privat versichert, sie gesetzlich.

    Baby wurde mit einem Herzproblem geboren - und die Privatversicherung wollte das Kind nicht familienversichern, gesetzliche tuts auch nicht wg. Ehemann. Letztlich wurd's dann die teuerste Variante - Kind extra privat versichern. Udn aus dem Zustand rauskommen ist gar nicht so einfach (ohen Scheidung).


    Man hätte das mutmaßlich juristisch anders durchfechten können, aber wer hat für so was die Nerven?

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Das Kind hätte ganz einfach freiwillig gesetzlich versichert werden können .

  • Katermäuschen, nein, die GKV muss das Kind nicht versichern (auch nicht freiwillig gesetzlich), wenn das andere Elternteil mehr verdient und privat versichert ist.

    Meines Wissens , darf eine Krankenkasse niemanden ablehnen, d.h.eigentlich muss dich die GKV immer nehmen , es sei den sie darf dich nicht aufnehmen .


  • Kinder kostenlos in der Krankenkasse mitversichern


    Bei Kindern ist die Familien­versicherung zudem abhängig von der Kranken­versicherung der Eltern und deren Verdienst­höhe. Klar und einfach sind zwei Fälle: Der beitrags­freie Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung ist für ein Kind immer möglich, wenn beide Eltern­teile gesetzlich kranken­versichert sind, egal was sie verdienen. Und er ist auf keinen Fall möglich, wenn beide Eltern privat versichert sind. Ansonsten kommt es stets auf mehrere Faktoren an.

    Eltern sind verheiratet. Ist nur einer von beiden Ehepart­nern gesetzlich und der andere privat kranken­versichert, dürfen die Kinder nicht immer beitrags­frei in die gesetzliche Kranken­versicherung. Liegt das Einkommen des privat versicherten Eltern­teils über der Versicherungs­pflicht­grenze von derzeit 5 062,50 Euro brutto im Monat, und verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Ehepartner, kann das Kind nicht familien­versichert sein. Das Kind kann dann nur gegen Beitrags­zahlung freiwil­lig gesetzlich versichert werden. Oder es kann beitrags­pflichtiger Kunde einer privaten Kranken­versicherung werden.


    Pflicht zur Kranken­versicherung


    Seit gut 10 Jahren gilt die Versicherungs­pflicht für alle, die dem System der gesetzlichen Kranken­versicherungen zuge­ordnet sind. In den folgenden Abschnitten nennen wir beispielhaft, für welche Personen dies zutrifft. Die Versicherungs­pflicht hat Konsequenzen: So dürfen die Krankenkassen keinen Antrag­steller ablehnen.



    ( Quelle :Stiftung Warentest)