Für Freiberufler ist es tatsächlich recht "leicht" aus dem Versicherungsschutz zu fallen.
Das ist auch immer noch der Fall, passiert KollegInnen recht häufig mal.
Kinder ohne Krankenversicherung in Deutschland - gibt es das?
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Gilt das denn nur für die Privaten oder kann man tatsächlich auch in der GKV wegen verschlurter Fragebögen rausgekickt werden? Ich hätte jetzt vermutet, dass das nicht so einfach möglich ist.
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Ich bin als Studentin in der GKV
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Ich war gesetzlich versichert.
Es hatte bei mir aber nicht mit verschurten Fragebögen zu tun ich war schlicht blank, hatte aber ein Einkommen, das zu hoch für die Famlienversicherung war. -
BeautyOfMars wenn ich den Fall meiner Freundin nicht "live" miterlebt hätte, hätte ich es auch nicht geglaubt. Ist jetzt so 8 bis 9 Jahre her.
Ich weiß es nur von München da gibt es Angebote von den Maltesern.
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In dem von mir verlinkten Dokument steht, dass Akut- und Notfall(Eil)behandlung immer abgedeckt ist.
Gilt das denn nur für die Privaten oder kann man tatsächlich auch in der GKV wegen verschlurter Fragebögen rausgekickt werden? Ich hätte jetzt vermutet, dass das nicht so einfach möglich ist
Die Versicherung erlischt nicht, aber die Kinder sind nicht mehr kostenlos mitversichert. Diese Beiträge werden aber hinfällig, sobald die Auskunft nachgereicht wird.
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Ich hatte durch den Umzug einen Brief nicht bekommen wo ich zur Angabe einiger Auskünfte aufgefordert wurde. Der zweite Brief kam und da stand drin, wenn ich die Angaben jetzt nicht ASAP mache, wird die Versicherung gekündigt und ich habe keinen Versicherungsschutz mehr
Deine studentische Versicherung wäre dann beendet, weil nicht klar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Trotzdem existiert seit 01.01.2009 eine Versicherungspflicht in Deutschland, so dass die Versicherung dann auch klären muss, wie es weitergeht, im Zweifel wird eine kostenpflichtige Pflichtversicherung eröffnet.
Wird die nicht gezahlt, dann ruhen die Leistungen, man ist aber versichert.
Das ganze Thema ist sehr komplex, im Grunde kann man immer nur den Einzelfall betrachten.
Dadurch, dass die Versicherungspflicht erst nachträglich eingeführt wurde, wirkt das ganze für "normale" Menschen (also keine Leute, die sich beruflich damit beschäftigen) echt konfus.
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Eine Kollegin hatte da mal einen wahrhaft bizarren Fall:
Verheiratet, Ehemann verdient besser und ist privat versichert, sie gesetzlich.
Baby wurde mit einem Herzproblem geboren - und die Privatversicherung wollte das Kind nicht familienversichern, gesetzliche tuts auch nicht wg. Ehemann. Letztlich wurd's dann die teuerste Variante - Kind extra privat versichern. Udn aus dem Zustand rauskommen ist gar nicht so einfach (ohen Scheidung).
Man hätte das mutmaßlich juristisch anders durchfechten können, aber wer hat für so was die Nerven?
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Eine Kollegin hatte da mal einen wahrhaft bizarren Fall:
Verheiratet, Ehemann verdient besser und ist privat versichert, sie gesetzlich.
Baby wurde mit einem Herzproblem geboren - und die Privatversicherung wollte das Kind nicht familienversichern, gesetzliche tuts auch nicht wg. Ehemann. Letztlich wurd's dann die teuerste Variante - Kind extra privat versichern. Udn aus dem Zustand rauskommen ist gar nicht so einfach (ohen Scheidung).
Man hätte das mutmaßlich juristisch anders durchfechten können, aber wer hat für so was die Nerven?
Das Kind hätte ganz einfach freiwillig gesetzlich versichert werden können .
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Katermäuschen, nein, die GKV muss das Kind nicht versichern (auch nicht freiwillig gesetzlich), wenn das andere Elternteil mehr verdient und privat versichert ist.
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Und ich dachte immer, Neugeborene von PKV- Eltern kommen automatisch ohne Gesundheitsprüfung in die PKV.
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Katermäuschen, nein, die GKV muss das Kind nicht versichern (auch nicht freiwillig gesetzlich), wenn das andere Elternteil mehr verdient und privat versichert ist.
Meines Wissens , darf eine Krankenkasse niemanden ablehnen, d.h.eigentlich muss dich die GKV immer nehmen , es sei den sie darf dich nicht aufnehmen .
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Kinder kostenlos in der Krankenkasse mitversichern
Bei Kindern ist die Familienversicherung zudem abhängig von der Krankenversicherung der Eltern und deren Verdiensthöhe. Klar und einfach sind zwei Fälle: Der beitragsfreie Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist für ein Kind immer möglich, wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind, egal was sie verdienen. Und er ist auf keinen Fall möglich, wenn beide Eltern privat versichert sind. Ansonsten kommt es stets auf mehrere Faktoren an.
Eltern sind verheiratet. Ist nur einer von beiden Ehepartnern gesetzlich und der andere privat krankenversichert, dürfen die Kinder nicht immer beitragsfrei in die gesetzliche Krankenversicherung. Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 5 062,50 Euro brutto im Monat, und verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Ehepartner, kann das Kind nicht familienversichert sein. Das Kind kann dann nur gegen Beitragszahlung freiwillig gesetzlich versichert werden. Oder es kann beitragspflichtiger Kunde einer privaten Krankenversicherung werden.
Pflicht zur Krankenversicherung
Seit gut 10 Jahren gilt die Versicherungspflicht für alle, die dem System der gesetzlichen Krankenversicherungen zugeordnet sind. In den folgenden Abschnitten nennen wir beispielhaft, für welche Personen dies zutrifft. Die Versicherungspflicht hat Konsequenzen: So dürfen die Krankenkassen keinen Antragsteller ablehnen.
( Quelle :Stiftung Warentest)