Guten Morgen,
könntet ihr mir zu folgender Faktenlage weiterhelfen?
- Arbeitsstelle seit 10/19
- schwanger seit 09/19
- individuelles Beschäftigungsverbot seit 10/19 bis 01/20
- Urlaubsanspruch 2019 noch wenige Tage (eben anteilig)
- Urlaubsanspruch 2020 noch komplett
- Mutterschutzbeginn Mai 2020
Es geht konkret um die Urlaubsfrage.
Kann ich den 2019-Urlaub im BV nehmen oder schließt ein BV (ähnlich wie Krankheit) das Nehmen des Urlaubs aus?
Und: wie viel Urlaub steht mir in 2020 zu (vllt auch nur bis Mai?) und muss ich den dann sinnigerweise zwischen Januar und Mai nehmen?
Danke für euer Rabenwissen!