Frage zum individuellen Beschäftigungsverbot

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Guten Morgen,


    könntet ihr mir zu folgender Faktenlage weiterhelfen?


    - Arbeitsstelle seit 10/19

    - schwanger seit 09/19

    - individuelles Beschäftigungsverbot seit 10/19 bis 01/20

    - Urlaubsanspruch 2019 noch wenige Tage (eben anteilig)

    - Urlaubsanspruch 2020 noch komplett

    - Mutterschutzbeginn Mai 2020


    Es geht konkret um die Urlaubsfrage.

    Kann ich den 2019-Urlaub im BV nehmen oder schließt ein BV (ähnlich wie Krankheit) das Nehmen des Urlaubs aus?

    Und: wie viel Urlaub steht mir in 2020 zu (vllt auch nur bis Mai?) und muss ich den dann sinnigerweise zwischen Januar und Mai nehmen?


    Danke für euer Rabenwissen!

  • Hallo,

    Also im BV kannst du kein Urlaub nehmen, aber der Urlaub darf auch nicht verfallen, sprich du hast 2020 etwas mehr Urlaub.


    Den Urlaub musst du meistens nehmen vor deiner Elternzeit, wobei du für die Zeit im Mutterschutz auch noch Urlaub bekommst, also bis 8 Wochen nach der Geburt.

    Wenn du ihn nicht nehmen kannst/ sollst darf er nicht verfallen sondern du hast ihn nach deiner Elternzeit noch. Das wollen aber viele Firmen nicht.


    So kenne ich zumindest die Regelung. Hoffe es stimmt so

  • Danke schon mal für die erste Info...


    Das mit der Zeit im Mutterschutz habe ich nicht richtig verstanden...


    Ansonsten: weiß jemand, wo das verankert ist, dass man im BV keinen Urlaub nehmen darf?

    Ich bin leider die erste Schwangere dort und alles ist neu für den Chef.....


    Edit: achso jetzt glaube ich es zu verstehen! Klar, Mutterschutz-"Urlaub" 6/8 Wochen vor/nach ET/Geburt gibt es noch 'on top' zum betrieblichen Urlaub. So war es gemeint, oder?

  • Die sechs Wochen Mutterschutz zählen noch zur "normalen" Arbeitszeit, d.h. du hast dafür auch Anspruch auf Urlaubstage. Wenn du also im Mai in Mutterschutz gehst hast du Anspruch auf Urlaubstage 01/20-06/20 (Schätzungsweise, hängt ja alles an den genauen Terminen), also ca. die Hälfte der üblichen Urlaubstage für ein Jahr. Plus die alten Urlaubstage aus 2019, die du wegen des BV nicht nehmen konntest.


    Wenn du zwischen Januar und Mai wieder arbeitest, solltest du also in der Zeit diese Urlaubstage nehmen.


    Wo das steht, kann ich leider auch nicht sagen. Vielleicht ist es über das Mutterschutzgesetz geregelt?

  • warum willst du im bv urlaub nehmen? Du bist doch freigestellt? Oder arbeitest du auf einer anderen Stelle?

    Re mutterschutz: ganz normaler urlaubsanspruch wie sonst für die volle Zeit, nicht nur für 6 Wochen.

    Im Anschluss an den Mutterschaft kannst du Elternzeit nehmen, in dieser Zeit sammelst du (wenn komplett zu Hause) keinen Urlaub an, aber vorhandene Ansprüche verfallen nicht, die kannst du nach der Elternzeit nehmen. Du musst Urlaub weder vor dem Mutterschaft noch zwischen Mutterschaft und Elternzeit abbauen. Auch wenn viele ags das entweder selbst so glauben oder zumindest vermitteln (ein schnell und so).

  • Ich hatte mit Urlaub aus dem Vorjahr, der nicht genommen werden konnte, wegen Krankheit folgendes Problem:


    Und zwar verfällt das bis März im Folgejahr. Nur der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Tage im Jahr) verfällt nicht, also sind bei mir fast Zehn Tage verfallen, die anderen 20 Tage habe ich bereits genommen

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Wenn du aus der Elternzeit zurück kommst, dann kannst du den Urlaub von vor der Elternzeit bis zum Ende des Folgejahres nehmen.


    Also wenn du im Oktober 2020 aus der Elternzeit zurück kommst, dann darfst du den Urlaub bis 31.12.2021 nehmen.

  • Leslie Winkle

    Das ist bei Arbeitsunfähigkeit so, bei Mutterschutz/BV nicht, da darf der Urlaub nicht verfallen.


    gluecksmama

    Bei mir ist die Situation ja ähnlich. Urlaubsanspruch besteht für 2019 und für 2020 anteilig bis zum Ende des Mutterschutzes.

    Wenn Du die Tage nicht nehmen kannst, dann bleiben sie während der Elternzeit erhalten und Du kannst die Tage nehmen, wenn Du wieder arbeiten gehst.


    da stehts auch im Gesetz zum Elterngeld


    und hier im Mutterschutzgesetz

  • Danke, ihr weisen Rabinnen!


    Möwe: Ich will überhaupt gar nicht im BV Urlaub nehmen, aber mir wurde das durch die Blume so ... sagen wir mal ... an's Herz gelegt, dass das doch "elegant" wäre. Ich bin nicht völlig weg vom Fenster, arbeite im Homeoffice (wesentlich geringerer Umfang) weiter. Selbe Stelle, aber nicht "vor Ort", sondern daheim, bzw. Teamsitzungen. Hat mit meinem Immunstatus zu tun, dass ich erst einmal nicht vor Ort bin.


    Danke auch für die konkreten Tips zum Verfllen/ NIcht-Verfallen.

    Ich möchte - ehrlich gesagt - nicht darauf bauen, dass ich nach der Elternzeit (und da plane ich 3 Jahre) noch irgendeinen Urlaub nehmen werde. Ja, es ist vielleicht ganz gut, mal hier und da noch ein paar Tage zu haben, aber es ist momentan sehr schwierig, vorherzusagen, wo ich in 3 Jahren stehe. Ich hätte den Urlaub gerne weg (bis auf ein paar Tage vielleicht).


    Meine Kolleg_innen und der Chef sind natürlich sowieso not amused, dass ich wenige Tage dort bin und dann eine Schwangerschaft verkpnde und dann auch noch ausfallen muss. Ich bin im nächsten Jahr ganz grob gesagt Februar/März/April da - und dann wieder weg. In dieser Zeit werden Schließtage sein (betriebsbedingt) und ich muss Urlaub aus 2019 und 2020 nehmen. Eigentlich brauch ich dann ja fast nicht mehr zu kommen......


    Ich bin momentan noch ratlos, wie ich das meinem Chef sagen soll und wie ich das so plane, dass es auch für mich irgendwie Sinn ergibt.


    Personell ist bereits eine neue Kollegin eingestellt worden, die wird vmtl auch "meine Stelle" besetzen dann.


    Mhm....

  • Ich hatte das so verstanden, dass zu den Urlaub auch noch im Anschluss an Deine EZ nehmen darfst, aber nicht musst.


    Wenn Du und Dein Chef möchten, dass das Urlaubskonto früher geleert wird, nimmst du die Tage im Anschluss an die achtwöchige Schutzfrist nach der Geburt und beginnst die Elternzeit entsprechend später.

  • Dann nimm doch den ganzen Urlaub in den 3 Monaten.


    Geschickt ist es unter Umständen auch, wenn du den Urlaub so nimmst, dass du erst zum 1. in Mutterschutz gehst.

    Besonders wenn du vor dieser Stelle garnicht oder weniger verdient hast.


    Dann zählt nämlich der ganze Monat noch zum Elterngeld.

  • Naja, da musst dann vielleicht die Ohren auf Durchzug stellen. Wenn es sich praktisch gesehen nur um so einen kurzen Zeitraum handelt, können sie doch eh nicht wirklich mit dir planen, zumal die Vertretung ja wohl auch schon in den Startlöchern steht.

    Dass du quasi mit Arbeitsbeginn direkt wieder ausgefallen bist, löst natürlich keine Jubelschreie aus, aber so ist es halt manchmal. Das Leben ist eben nicht perfekt planbar. Wenn du die erste Schwangere bist, herrscht da vielleicht auch noch Unsicherheit im Umgang. Deshalb würde ich nochmal auf die jeweiligen Gesetze verweisen, klarstellen wann du da sein wirst und ihnen so zumindest Planungssicherheit geben. Mehr kannst du nicht tun.


    Es klingt jetzt auch nicht so, dass du nah den drei Jahren unbedingt dorthin zurück willst?

  • gluecksmama Dass die das nicht toll finden, kann ich sehr gut nachvollziehen.

    Und deine Überlegungen auch.

    Wenn du im bv Teilzeit Home Office machst, weiß ich nicht, wie das mit dem verfallen von Urlaub aussieht.

    Ich denke, es ist sinnvoll, die rechtliche Seite zu kennen und sich für sich selbst einen guten weg zu suchen. Zuviel Rücksicht auf den ag würde ich nicht nehmen.

    Ich fand es nach der Elternzeit sehr gut, noch alten Urlaub als Puffer zu haben, war aber auch keine drei Jahre weg.

  • Nochmals danke für die Hirn-Hilfe.


    Das mit der Planungs-Sicherheit, das ist jetzt echt mein Job, so sehe ich das auch, ja.

    Auch deshalb versuche ich rauszufinden, wo vermerkt ist, wann wer Urlaub nehmen darf (man darf ja z.B. auch nicht Urlaub abbauen, wenn man 8 Wochen ein Gipsbein hat als LKW-Fahrer).


    Ich will niemanden besch*****, ich will aber auch mich selbst nicht besch*****.


    Ich vermute, dass sie nicht sonderlich mit mir planen, es ist immer noch Erkältungszet im Februar und März und ich habe bereits ein Kind, welches auch nicht uneingeschränkt vom Papa betreut werden kann. Zudem ist man halt auch schwanger sowieso ein Unsicherheitsfaktor - mal kann was vorzeitiges sein, mal hat man eine VU, mal ist man wegen nem Nierenstau außer Gefecht - alles schon gehabt.


    Nö, das ist falsch rübergekommen, dass ich dahin nicht zurück will.

    Ich durfte nur in den letzten Jahren lernen, dass jahrelange Vorausplanungen meistens für die Katz' sind und das Leben seine eigenen Wege geht. Und da dort alles sehr ... sagen wir mal "noch holprig" läuft, kann ich aus diversen Gründen und faktisch echt nachvollziehbar (möcjte ich jetzt nur hier nicht ausbreiten) schlicht nicht sagen, wie eine Rückkehr nach 3 Jahren aussehen wird. Und dass ich 3 Jahre daheim sein werde, so die familiäre Lage bei uns das zulässt (ich weiß, das ist ein Privileg und ich bin dafür sehr, sehr dankbar), das steht auch schon fest.

  • für detailfragen Wende dich ans Ministerium für Familie, ... - die geben keine Rechtsberatung, beantworten aber sehr detaillierte Fragen zu Gesetzen.

    Zu deren Auslegung und Anwendung.

    (Was genau heißt es, die Elternzeit in drei abschnitte zu teilen, was ist ein abschnitt? Wenn der Mutterschaft am 13. Eines Monats aufhört, was heißt das für Urlaub und ersatzleistungen? - Also so der kram in den Gesetzen, den man verschieden auslegen kann.)

    Sehr sinnvoll, gerade wenn man den Eindruck hat, die erste schwangere jemals zu sein, ...

  • Es ist mMn ganz praktisch, wenn man sich den Urlaub aufhebt.

    Willst du nach drei Jahren wieder anfangen, kannst du erstmal den alten Urlaub abbauen und bist somit am 3. Geburtstag deines Kindes daheim (Elternzeit endet ja immer am Tag VOR dem Geburtstag, der dann der erste Arbeitstag ist) und hast - je nachdem wieviele Tage es sind - noch Zeit für die ersten Kiga-Tage.


    Entwickelt es sich anders und du möchtest da nicht mehr arbeiten, kannst du dir den Urlaub auszahlen lassen und bekommst ein bischen Geld für den Kindergeburtstag.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • danke nochmal ihr beiden. Das sind sind hilfreiche Tips und sinnvolle Gedankengänge.

    Ich grübele nochmal.

    Aber den 2019er-Urlaub nehm ich dann schonmal mit ins nächste Jahr....

    Für mich auch irgendwie schön. Ja, man ist nicht krank - "nur" schwanger. Aber etwas langsamer tun in den Monaten vor der Geburt ist schon angebracht meiner Meinung nach...

  • Du bist doch noch in der Probezeit, oder?

    Denkst du, die übernehmen dich in eine Festanstellung, auch während der Elternzeit?


    Das halte ich für unwahrscheinlich. Insofern würde ich gar keinen Urlaub nehmen, denn der muss beim Ende einer Beschäftigung ausgezahlt werden, wenn du ihn nicht nehmen konntest.