Frage zum individuellen Beschäftigungsverbot

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  • Die Probezeit kann auf nach der Elternzeit verlängert werden.


    Wer 6 Monate hat und nach 2 Monaten wegen Krankheit nicht arbeiten kann, der kann dann nach der Rückkehr nochmal 4 Monate in Probezeit sein.

  • Jahresurlaub 2020 steht Dir bis zum Ende des Mutterschutzes (also idR 8 Wochen nach Entbindung) zu, also anteilig.

  • Theoretisch wäre es auch möglich, dass du dir die Urlaubstage auszahlen lässt (habe ich so gemacht, ansonsten würde ich im September wieder anfangen und hätte über 40 Urlaubstage abzubauen). Ich meine aber, dass der Arbeitgeber da auch zustimmen muss.

    Leslie Winkle

    Das ist bei Arbeitsunfähigkeit so, bei Mutterschutz/BV nicht, da darf der Urlaub nicht verfallen.

    Es gab dazu mittlerweile einschlägige Urteile, so dass es auch bei Arbeitsunfähigkeit nicht unbedingt so ist, dass der Urlaub verfällt (ist man durchgehen krank, dann geht die Rechtsprechung aktuell dahin, dass er nicht verfällt, jedoch nach der Genesung kurzfristig entnommen werden sollte, außerdem kann er kann nur vom Arbeitnehmer selbst entnommenen werden und wird nicht vererbt)