Lehrer bitte mal lesen

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  • Aber woher nehmt ihr, dass Kollektivstrafen zulässig sind?


    Das geht gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, die Würde des Menschen. Das kann doch das Schulrecht nicht einfach aushebeln.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

    • Offizieller Beitrag

    Stevens, Art. 1 wird in unterschiedlichen Zusammenhängen eingeschränkt- es muss halt verhältnismäßig sein. Bin schon im Bett, aber deswegen werden diese Strafen in anderen Bundesländern explizit verboten.

  • Was meinst du mit "Stevens"?

    Ich bin keine Juristin und brauche da eventuell etwas mehr Kontext.


    Ich würde davon ausgehen, dass rechtsstaatliche Grundsätze auch in der Schule gelten.

    Ich darf da ja auch nicht einfach stehlen, oder Menschen verletzen auch wenn das nicht explizit im Schulgesetz verboten wird.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

  • Danke, rotes Pesto, das beruhigt mich ja schon, auch wenn ich in Hamburg wohne.

    It all started with the big BANG!


    (Big Bang Theory)

    • Offizieller Beitrag

    Rafiki und es ist Gang und gebe. Wenn man mal ohne Kollektivstrafe lebte, fällt einem auf, wie oft und ständig die ganze Klasse abgestraft wird. Ihr ward laut- dann macht ihr das alle jetzt als Hausaufgabe. Ihr steht nicht ordentlich in der Reihe. Dann warten jetzt alle, bis alle Kinder ordentlich stehen, auch wenn es 45 min sind. 3-4 Kinder waren frech, dann räumt ihr jetzt die Sportgeräte auf.


    Gerne auch in jungs und Mädchen separiert.

  • Aber hier muss doch gar nicht die Frage danach gestellt werden, ob Kollektivstrafen erlaubt sind. Auch wenn das grundsätzlich wichtig ist.

    Aber es sind doch hier zwei andere punkte: das Kind war bei dem Falschverhalten des Kollektivs gar nicht beteiligt, weil abwesend.

    Und völlig unsinnig ist dazu dann bei eben der Absenz, eine Zusammenfassung der 2 Std schreiben zu sollen. Das ginge ja nur, wenn er dann woanders abschreibt...

    • Offizieller Beitrag

    rotesPesto das bezieht sich auf Paragraph 90.

    Eine Strafe wie hier geschildert - Protokoll der Stunde- ist eine pädagogische Maßnahme. Und da ist es- wenn ich mich nicht sehr täusche- erlaubt, auch die ganze Klasse zu „verhaften“. Zumindest kenne ich es durchaus, dass Klassen länger im Unterricht bleiben müssen also 5 Min.).

    DIe Argumentation der Lehrkraft wird sein, dass durch die Unruhe der Unterricht nicht stattfinden konnte und sie so den Unterrichtsstoff lernen sollten bzw. Konzentration wiederhergestellt werden sollte.


    Was tatsächlich problematisch ist, ist dies anschließend zu benoten. Und was gar nicht geht, ist die Abwesende mit einer sechs zu bestrafen. Aber da würde ich mit der Lehrerin reden, ob sie die Abwesenheit auf dem Schirm hat.


    Edit: Und wie gesagt - da geht es mir nicht um Sinn und Unsinn. Sondern lediglich um die rechtliche Grundlage.

  • Ich würde einmal dem Lehrer mitteilen, dass das so nicht zulässig ist. Wenn er dann auf der 6 beharrt wäre ich beim Schulamt und würde das anzigen.


    Wenn die Schule richtig gut ist und ich echt Vertrauen hätte, gäbs noch einen Zwischenschritt bei der Schulleitung.

    unabhängig von "Schule richtig gut" und "echt Vertrauen" würde ich die korrekte Reihenfolge einhalten.

    Lehrkraft -> Schulleitung -> Schulamt

    Das Schulamt wird üblicherweise fragen, ob Du mit der Lehrkraft und der Schulleitung gesprochen hast. Wenn nicht, wird es Dich an selbige verweisen oder selbst das Ganze an Lehrkraft/Schulleitung zurückgeben.


    Und ja, definitv kurzes Gespräch mit der Lehrkraft, mit der Ankündigung, weitere Schritte zu unternehmen.

    Das geht so überhaupt nicht.

    Wenn das Verhältnis gut ist, die Klassenleitung kurz informieren.

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Alocasia Ah, okay. Ich hatte Vergleichbares wie in Bayern gesucht.

    Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen und hab bei euch nur das Nachsitzen gefunden, was der Lehrer aussprechen darf #weissnicht


    Und meiner Ansicht nach kann man (oder sollte) nichts benoten, was nur so halb okay ist. Ist ja quasi so, dass ihr es dürft, weil es nicht ausdrücklich verboten ist, wenn ich das richtig sehe #gruebel


    Ich frage ich derweil immer wieder, warum Menschen, die so meinen, ihre Macht ausspielen zu müssen, Lehrer werden #confused.


    Ich hoffe für Furrinas Sohn, dass sich das irgendwie aufklärt.

    Ist halt blöd, das gerade Ferien sind.

  • Ich nehme ja an, dass die Lehrerin in ihrer Liste nachgeschaut hat, wer die Arbeit abgegeben hat, und alle, die das nicht getan haben, haben eine 6 wegen Arbeitsverweigerung.

    Wenn es bei euch Klassenbücher gibt, in denen die Anwesenheit dokumentiert wird, hat sie das ziemlich sicher nicht in ihren Unterlagen und weiß daher gar nicht, wer wann da war.

    Ich würde also davon ausgehen, dass eine kurze Mitteilung "mein Kind war gar nicht da, bitte streichen Sie diese Note" völlig ausreichen wird.

  • Ich würde auch davon ausgehen, dass sie einfach nicht mehr weiß, dass dein Sohn an dem Tag nicht da war.

    Wenn es eine stinknormale benotete Hausaufgabe wäre und nicht unter dem Titel "Strafarbeit" laufen würde, würde das hier ja auch niemand diskutieren.


    Ich habe selbst als Schülerin mal absichtlich eine Arbeit nicht abgegeben. Ich hätte sie eigentlich nachschreiben sollen, wurde aber leider verpfiffen und dann war es ein Täuschungsversuch.

  • Aber hier muss doch gar nicht die Frage danach gestellt werden, ob Kollektivstrafen erlaubt sind. Auch wenn das grundsätzlich wichtig ist.

    Aber es sind doch hier zwei andere punkte: das Kind war bei dem Falschverhalten des Kollektivs gar nicht beteiligt, weil abwesend.

    Und völlig unsinnig ist dazu dann bei eben der Absenz, eine Zusammenfassung der 2 Std schreiben zu sollen. Das ginge ja nur, wenn er dann woanders abschreibt...

    Es ist insofern relevant, als dass man sich eine strategische herangehensweise überlegen muss und diese kann leider nicht sein, was shevek vorschlug. Es kann nur argumentiert werden, dass das Kind nicht da war und insofern auch die Leistung nicht erbringen konnte bzw kann.

    Zum grundsätzlichen Ansatz der kollektiven pädagogischen Maßnahmen: meine Kinder sind als brave und überangepasste Schülerinnen immer die leidtragenden dieser Maßnahmen (unter anderem, meiner persönlichen Meinung nach kann es da nur leidtragende geben) und ich kämpfe seit Jahren dagegen an. Es ist mühsam. Und es ist wichtig, die Gesetzeslage und deren Auslegungen gut zu kennen, bevor man loslegt.

    Liebe Grüße von Rafiki mit M1(*05) und M2 (*07)

  • Ist denn sicher, dass es sich wirklich um eine "Straf"arbeit handelt? Die LK könnte ja durchaus argumentieren, dass das Anfertigen eines Stundenprotokolls eine Hausaufgabe war. Dann wäre Furrinas Sohn zumindest hier nicht ganz aus dem Schneider, denn versäumten Stunden sind Stoff und Hausaufgaben nachzuarbeiten.

  • Ist denn sicher, dass es sich wirklich um eine "Straf"arbeit handelt? Die LK könnte ja durchaus argumentieren, dass das Anfertigen eines Stundenprotokolls eine Hausaufgabe war. Dann wäre Furrinas Sohn zumindest hier nicht ganz aus dem Schneider, denn versäumten Stunden sind Stoff und Hausaufgaben nachzuarbeiten.

    Ich denke auch, dass das ungeschickt als Strafarbeit formuliert wurde.

    Wenn der Unterricht mit den geplanten (netten) Methoden nicht läuft, kann man schon mal ein Protokoll zu einer Unterrichtsstunde verfassen lassen. Sicher keine pädagogische Meisterleistung, aber im Deutschunterricht der Mittelstufe gibt es Situationen, wo sich pubertäre Interessen und Leistungsbereitschaft mit den Inhalten und Anforderungen des Bildungsplans nur sehr schwer in Einklang bringen lassen. Mitunter braucht es da auch etwas Druck durch Benotung, sonst erfüllt ein guter Teil nur die absolute Minimalanforderung und ist nicht adäquat auf den nächsten Aufsatz vorbereitet.


    Insofern würde ich mich (in Baden-Württemberg) nicht an der Strafarbeit aufhängen - was allerdings nicht geht, ist eine Leistung zu benoten, die gar nicht erbracht werden konnte, da krank. Das wäre nur möglich, wenn dein Sohn unentschuldigt gefehlt hätte oder Attestpflicht (und kein Attest) hätte.

    Sollte der Lehrer eine Note haben wollen, muss er Gelegenheit zur Nacharbeit geben. Da würde ich also unbedingt nochmal nachhaken. Dabei unbedingt die Hierarchie einhalten: fachlehrer, Schulleitung, RP.


    Beim fehlenden Test müsste auch eine Gelegenheit zur Nacharbeit eingeräumt werden, es sei denn, der fachlehrer kann belegen, dass die Schüler absichtlich die Arbeiten nicht abgegeben haben.

    Wenn das zum ersten Mal vorkommt (gerne mal bei schusseligen Fünftklässlern), dann redet man ein ernsthaftes Wörtchen mit Schüler und Eltern und lässt nachschreiben. Beim nächsten einsammeln kontrolliert man dann auch selber besser - aber ich erwarte auch, dass Schüler da auch selbst drauf achten.

    Beim zweiten oder dritten Mal würde ich aber dann doch System dahinter vermuten. Leider gibt es SchülerInnen, die solche Nummern abziehen und auf mehr Glück beim nachtermin hoffen.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • Ist denn sicher, dass es sich wirklich um eine "Straf"arbeit handelt? Die LK könnte ja durchaus argumentieren, dass das Anfertigen eines Stundenprotokolls eine Hausaufgabe war. Dann wäre Furrinas Sohn zumindest hier nicht ganz aus dem Schneider, denn versäumten Stunden sind Stoff und Hausaufgaben nachzuarbeiten.

    Auf dem Zettel steht " Strafarbeit"

    Wo Furrina drauf steht ist in dem Fall Carrrie drin #evil


    und immer noch mit Chaosfamilie :D

  • moose wie realistisch ist es das gleich 4 Schüler ihre Arbeit nicht abgeben?

    Und nein den Fall hatten wir noch nie.

    Wo Furrina drauf steht ist in dem Fall Carrrie drin #evil


    und immer noch mit Chaosfamilie :D

  • Keine Ahnung... saßen die in der gleichen Ecke? Könnten sie sich abgesprochen haben, das mal auszuprobieren?


    Wahrscheinlich genauso wahrscheinlich wie das Szenario, dass beim korrigieren auf dem vollen Schreibtisch mal ein paar Zettel in die falsche Ablage geraten.


    Ich kenne mein eigenes Chaos (auch wenn ich in15 Jahren noch nix unauffindbar verloren habe - gesucht habe schon auch mal nach einzelnen Schülerarbeiten...). Ich würde den Fehler meist bei mir suchen und eine Nacharbeit anfertigen lassen und mich beim Schüler entschuldigen.

    Hätte ich den Verdacht (aber keinen Beweis), würde ich diesen durchaus äußern aber dennoch nachschreiben lassen.

    Wie gesagt, es gibt beides... schusselige Lehrer und unehrliche Schüler, eine Nachschrift ist die gerechteste Lösung.


    Allerdings habe ich die letzten Tage vor den Ferien als sehr stressig empfunden - weder meine Schüler noch ich waren in Bestform und beide Seiten haben wenig zur Deeskalation beigetragen ? das ging anderen wahrscheinlich auch so....

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…