Freiberuflich, Fahrtkosten und Steuer?

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  • Ich steh gerade etwas auf dem Schlauch und hoffe auf Tipps!

    Ich habe die letzten jahre überwiegend im Homeoffice freiberuflich gearbeitet. Seit Sommer letzten Jahres hat sich mein Job (Bereich Journalismus) dahingehend verändert, dass ich sehr viel fahre, zu Außenterminen, einmal die Woche in die Redaktion, zu Sitzungen usw. Das merke ich inzwischen sehr deutlich an meinen Tankkosten.

    Meine Frage ist jetzt, wie ich das steuerlich geltend machen kann. Muss ich für jede Fahrt ein Fahrtenbuch führen? Ich habe ja diverse wechselnde Einsatzorte, wie müsste sowas dann aussehen? Im Internet hatte ich gelesen, Fahrtenbuch wäre ein zweischneidiges Ding. Aber Pauschale ansetzen geht ja irgendwie auch nicht, oder?

    Gibt es unter den Raben Freiberufler in einer ähnlichen Situation?

    Danke!#blume

  • Ich habe während meiner Freiberuflichkeit alle beruflichen Fahrten pro Monat aufgelistet, mit gefahrenen km, Start + Ziel, Auftraggeber, und dann habe ich pro km ich glaube irgendwas um die 30cent abgesetzt? Es gibt da eine Pauschale.

    Alles addiert, und das als monatlichen Punkt in meine EÜR aufgenommen.

    Mir will nur nicht einfallen, wie das hieß? Bestimmt gibt es einen griffigen Namen dafür?

    Große Kleine 09/10 und ganz Kleine 06/16

  • Wenn das Fahrzeug zu über 50% dienstlich genutzt wird ( was einmal über mehrere Monate mit Fahrtenbuch belegt werden muss) dann kannst du es auch ganz als Dienstwagen absetzen.
    Ich weiß allerdings nicht ob das für alle Branchen gilt.
    Ansonsten die einzelnen Fahrten mit km Pauschale abrechnen wie oben beschrieben.

  • ja, du kannst es absetzen. du musst die fahrten nur wie von Neschka beschrieben in die EÜR aufnehmen. so mache ich das auch. aber ich mache das nur für große brocken wie wenn ich mal nach amsterdam fahre oder so, weil es sonst nicht so viel ist. oft ist das auch verbunden mit bewirtungsbelegen. ich mache da jeweils eine komplette reisekostenabrechnung, den bewirtungsbeleg gebe ich dazu, das kriegt der steuerberater.

    lg patrick

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe während meiner Freiberuflichkeit alle beruflichen Fahrten pro Monat aufgelistet, mit gefahrenen km, Start + Ziel, Auftraggeber, und dann habe ich pro km ich glaube irgendwas um die 30cent abgesetzt? Es gibt da eine Pauschale.

    So mach ich es seit 15 jAhren und es wurd immer so akzeptiert.

  • Ich habe während meiner Freiberuflichkeit alle beruflichen Fahrten pro Monat aufgelistet, mit gefahrenen km, Start + Ziel, Auftraggeber, und dann habe ich pro km ich glaube irgendwas um die 30cent abgesetzt? Es gibt da eine Pauschale.

    So mach ich es seit 15 jAhren und es wurd immer so akzeptiert.

    So mache ich es auch, die Aufwendungen laut Fahrtenbuch kommen als Ausgabe in die EÜR.

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • Ich schubs das mal, wegen geänderter Bedingungen....

    Ich habe während meiner Freiberuflichkeit alle beruflichen Fahrten pro Monat aufgelistet, mit gefahrenen km, Start + Ziel, Auftraggeber, und dann habe ich pro km ich glaube irgendwas um die 30cent abgesetzt? Es gibt da eine Pauschale.

    Alles addiert, und das als monatlichen Punkt in meine EÜR aufgenommen.

    Mir will nur nicht einfallen, wie das hieß? Bestimmt gibt es einen griffigen Namen dafür?

    Gilt das für die gesamte Fahrt, also Hin- und Rückfahrt = Kilometerpauschale

    (Als AN kann man nur die einfache Fahrt absetzen = Pendlerpauschale)

    Alternativ kann man dem Kunden die Anfahrt berechnen.

    Dann sind es ganz normale Einnahmen und ich kann die Kilometerpauschale nicht mehr geltend machen.

    Hab ich das so richtig recherchiert?

    Edit: Fahrtenbuch führen macht sicher Sinn, um konkret zu sehen, zu wieviel Prozent man den PKW privat/beruflich nutzt. Denke ich?

  • Ich habe es für Hin- und Rückfahrt gemacht.

    Fahrtkosten haben bei mir kaum Auftraggeber übernommen.

    Ja, ich denke auch, daß Fahrtkosten den Kunden eher abschrecken...

    Allerdings habe ich da noch ein Verständnisproblem:

    Falls ich dem Kunden Anfahrt berechne, sind das dann Einnahmen, die ich versteuern muss?

    Denn dann macht es ja noch weniger Sinn, sich die Anfahrt bezahlen zu lassen...

  • Allerdings habe ich da noch ein Verständnisproblem:

    Falls ich dem Kunden Anfahrt berechne, sind das dann Einnahmen, die ich versteuern muss?

    Denn dann macht es ja noch weniger Sinn, sich die Anfahrt bezahlen zu lassen...

    Aber du setzt doch auf der Ausgabenseite die Fahrtkosten entgegen.

    Also mal angenommen, du hast 40 km Anfahrt (insgesamt, hin un zurück). Dann setzt du als Ausgaben entweder die tatsächlichen Fahrtkosten an (so mache ich das) oder eben die 30ct pro km. Würde also z.B. 12 Euro Fahrtkosten machen, die du ein deiner EÜR als Ausgaben geltend machst.

    Wenn du dem Kunden die Fahrtkosten berechnen kannst, generierst du in gleicher Höhe Einnahmen. Steuerlich ist das ein Null-Summen-Spiel.

  • campari , das kommt leider sehr auf dem Einzelfall an.

    Hier ist es recht gut aufgedröselt:

    https://selbststaendigen.info/suche-im-ratge…=d54b7c1ea713cb


    Bzgl dem Kunden in Rechnung gestellte Reisekosten: ja, die werden dann mit dem für diese Rechnung geltenden Steuersatz versteuert.

    Danke für den link.

    Dieses WerkstorPrinzip hab ich auch schon gefunden. Allerdings trifft das bei mir nicht zu, weil es keine 1.Werksstätte gibt. Ich habe nur Kundentermine, zu denen ich von daheim aus starte.

    Also sind das dann immer Dienstfahrten.

  • Hm, das hab ich auf mehreren Webseiten anders gelesen.

    "Im Dienstleistungsbereich wie bei Installateuren, mobilen Friseuren oder Elektrikern wird gerne die Strecke zum Kunden verrechnet. Dadurch trägt der Kunde die Kosten für die Fahrten und in diesem Fall sind die Strecken nicht mehr steuerlich absetzbar."

    "Wenn Sie eine Dienstleistung beim Kunden vor Ort anbieten, etwa als Handwerker, dürfen Sie die anfallenden Fahrtkosten natürlich dem Kunden in Rechnung stellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese Fahrten beim Finanzamt nicht mehr geltend gemacht werden dürfen."

    #confused

  • campari Ich bin freiberuflich tätig und mache eine Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung. Vielleicht ist das ein Unterschied.

    Ich weiß nicht, was die obigen Zitate unter "steuerlich absetzbar" oder "beim Finanzamt geltend machen" verstehen.

    Bei mir ist es so:

    Ich trage alle Ausgaben, also auch die Fahrtkosten in eine Ausgabenliste ein. Bei mir sind Fahrtkosten meist Fahrkarten, aber auch Taxi-Rechnungen oder Car-Sharing-Kosten. Die liste ich alle auf.

    Alle Einnahmen liste ich in der Einnahmenliste auf. Wenn der Kunde Fahrtkosten bezahlt, schreibe ich die jeweiligen Fahrtkosten mit auf die Rechnung. Also entweder Kilometergeld oder Fahrtkarten etc. In der Höhe habe ich dann also zusätzliche Einnahmen. (Bei Fahrkarten o.ä. muss man aufpassen, dass man sie netto ansetzt, bevor man dann auf die ganze Rechnungssumme die MwSt. drauf rechnet, aber das tut jetzt nichts zur Sache).

    Am Ende ergibt sich aus Einnahmen minus Ausgaben der Überschuss. Wenn die Fahrtkosten vom Kunden übernommen werden, tauchen sie zweimal auf, einmal als Ausgabe und einmal als Einnahme und sind für den Überschuss damit "neutral". Die Vorlage habe ich von meiner Steuerberaterin und mache es seit 25 Jahren so. Vielleicht machst du das anders und dann war mein Hinweis für dich nicht relevant, sorry.

    Ich nutzte kein eigenes Auto, sondern allenfalls Car-Sharing.

    Aber wenn ich mein privates Auto geschäftliche nutzen würde, würde ich letztlich die Kosten dafür genauso in die Ausgabenliste eintragen. Meines Wissens kann man entweder ein Fahrtenbuch führen und am Ende nach einem Schlüssel, der sich aus dem Verhältnis private / geschäftliche Fahrten ergibt alle Autokosten aufteilen und die geschäftlichen in die Ausgabenliste übernehmen. Oder alternativ für geschäftliche Fahrten 30ct (?) pro km als Ausgaben ansetzten.

  • AnneL

    Danke für die Erklärung.

    Bei mir wird es allerdings immer der PrivatPKW mit Fahrtenbuch, weil ich privat wenig Kilometer fahre und vermute meine Dienstfahrten werden mit mehr Kilometern zu Buche schlagen.

    Ich kann also nur die 30ct/km als Ausgabe in der EÜR deklarieren. (Falls es sich ergibt, das ich den PKW zu mehr als 50% nutze, könnte ich die Kosten dafür komplett als Ausgaben angeben.)

    Ich habe nochmal mit einer Bekannten telefoniert, die sich damit auskennt und die sagt, dasselbe wie Du. Wenn ich Fahrtkosten vom Kunden erhalte, sind es Einnahmen in der EÜR und gleichzeitig kann ich die gefahrenen Kilometernit den 30ct als Ausgabe eintragen.

    Alternativ könnte ich die Fahrtzeit (zu einem geringeren Stundensatz) dem Kunden in Rechnung stellen und dann auch wieder als Einnahme und parallel dazu die 30ct/km als Ausgabe angeben.

    Ich bin jetzt insgesamt schon mal schlauer.

    Danke :)