Ihr Lieben,
wie ist das mit der Sprengelpflicht im Ruhrgebiet?
Muss man ein Grundschulkind in die wohnortnächste Grundschule anmelden oder gibt es da eine Auswahl? Wie ist es, wenn man an einer Stadtgrenze wohnt, z.B. im Bochumer Süden, und eine Schule in Witten bevorzugt (oder umgekehrt)?
Und wie ist das mit den weiterführenden Schulen, geht das nach Schulbezirk, Stadtgrenzen, was sind die Grenzen der freien Schulwahl?
A propos weiterführende Schulen - braucht man für´s Gymnasium eine Gymnasialempfehlung, einen entsprechenden Notenschnitt, beides oder nur den Elternwillen? Und gilt das genau so für den Gymnasialzweig der Gesamtschulen?
Lieben Gruß - Silbermöwe