BSG-Urteil - kein Versicherungsschutz von Kita zum Homeoffice

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  • Bei der Zeit ist gerade dieser Artikel online zeit. Es geht um zwei Urteile des Bundessozialgericht zum Arbeitswegversicherungsschutz.

    Zum einen: der Weg zur Tankstelle auf dem Arbeitsweg ist nicht versichert.


    Aber für mich viel verwunderlicher ist dies Urteil. Der Weg von der Kita zum Homeoffice ist nicht versichert.


    Die Begründung wird von der Zeit so gelesen:

    Zitat

    Zudem stellten die Richterinnen und Richter des BSG in Frage, ob es für Arbeitnehmende aus dem Homeoffice überhaupt notwendig sei, wegen der beruflichen Tätigkeit die Kinder fremder Obhut anzuvertrauen. Der Gesetzgeber sei nicht gehalten, zur Förderung der Familie jede denkbare den Versicherten günstigen Regelungen vorzusehen, hieß es in der Urteilsbegründung.


    #eek

    Die Begründung kommt mir so hanebüchen vor, dass ich vielleicht etwas übersehe.

    Begründet es sich vielleicht nur auf die Situation der Klägerin, also in dem, was sie im HO macht?

    Oder ist es eine generelle Aussage: wer HO macht, kann auch gleichzeitig die Kinder betreuen.

    Könnt ihr das Urteil erklären?

    Mahatma Pech, Mahatma Glück, Mahatma Ghandi ...
    B.Stelter

  • das ist ja so fern jeglicher Lebensrealität...

    Klar, schön im Home office "Arbeiten" und dabei adäquat Kind betreuen...

  • Da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll.

    Kann Frau sich da irgendwie den Richtern gehör verschaffen?

    Liebe Grüße
    Martina


    Tochter 05/2004
    Sohn 04/2015

    Tochter 01/2019

  • Das Urteil muss ich mir auch zu Gemüte führen, wenn die Kleine Mittagsschlaf macht.


    Keine Ahnung wie das bei anderen ist, aber mein Arbeitgeber lässt nur im Homeoffice arbeiten, wenn die Kinderbetreuung geklärt ist.


    EDIT: zumindest im Grundsatz. Es wird nicht jedes mal geprüft...

  • Weil ich gestern erst die Sicherheitsunterweisung hatte, aber das nicht genannt wurde: ist man denn im Homeoffice versichert?

    ich fand ja schon schräg, dass man in der Kantine und auf dem Klo nicht versichert ist. Bei uns ist das Klo echt baufällig, einmal ist mehr als ein Quadratmeter Fliesen von der Wand gefallen, wenn da grad wer gesessen hätte... Ist ja nicht so als hätte man da eine Wahl, das zu unterlassen.

  • Der Zeit-Artikel verlinkt nicht auf das Urteil, sondern auf die Pressemitteilung. Aus dieser ergibt sich, dass die angesprochene Erwägung wohl von der Vorinstanz, dem Landessozialgericht Niedersachsen stammt. Das hatte diese Zweifel geäußert. Ob das BSG das auch so sieht, kann ich der Mitteilung nicht entnehmen.

  • Aber wenn ich zu meiner Arbeit fahre (habe kein Home-Office) bin ich auf dem Weg zum Kiga auch nicht versichert. Oder verwechsel ich da jetzt was?

  • Auf dem Arbeitsweg bist du versichert, auch wenn du einen Umweg machst um dein Kind in der Kita abzugeben, denn dass dein Kind betreut wird ist ja eine Voraussetzung dafür, dass du arbeiten kannst.


    Unser Personalrat hat uns dringend ermahnt eine private Unfallversicherung abzuschließen, wenn wir im Homeoffice arbeiten. Man ist nämlich dort nur versichert für Unfälle die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen.


    Ich habe mich leider noch nicht darum gekümmert. #schäm

    Liebe Grüße von Peppi mit Groß-S, Klein-S und Mini-S


  • Es wundert mich nicht wirklich, wobei ich die Begründung im Kita-Fall auch nicht nachvollziehen kann.


    Man ist am Arbeitsort auf dem Weg zur Toilette oder Kaffeemaschine auch nicht versichert.

  • Gar nicht versichert ist man auf diesen Wegen nicht, aber halt nicht durch die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse, sondern nur über eine private Unfallversicherung.


    Unser Betriebsrat hat speziell zum Homeoffice kürzlich interessantes geäußert, es scheint jedes Mal der konkrete Bezug zur Arbeit erforderlich sein. Wenn ich im Homeoffice in die Küche gehe um mir einen Kaffe zu machen oder ein Glas Wasser zu holen, bin ich bei einem Unfall nicht über die BG versichert, wäre es auch nicht im Bürogebäude. Gehe ich aber zu Hause in den Keller, weil dort das Kopierpapier liegt, das ich für die dienstlichen Ausdrucke benötige, kann ein Unfall hierbei durchaus ein Versicherungsfall für die BG sein.


    Habe das Urteil nicht gelesen, aber: Könnte der Knackpunkt sein, dass der Weg eben zwischen Zu Hause und KiTa lag und das Homeoffice deshalb unerheblich ist? Wenn das