Bei der Zeit ist gerade dieser Artikel online zeit. Es geht um zwei Urteile des Bundessozialgericht zum Arbeitswegversicherungsschutz.
Zum einen: der Weg zur Tankstelle auf dem Arbeitsweg ist nicht versichert.
Aber für mich viel verwunderlicher ist dies Urteil. Der Weg von der Kita zum Homeoffice ist nicht versichert.
Die Begründung wird von der Zeit so gelesen:
ZitatZudem stellten die Richterinnen und Richter des BSG in Frage, ob es für Arbeitnehmende aus dem Homeoffice überhaupt notwendig sei, wegen der beruflichen Tätigkeit die Kinder fremder Obhut anzuvertrauen. Der Gesetzgeber sei nicht gehalten, zur Förderung der Familie jede denkbare den Versicherten günstigen Regelungen vorzusehen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Begründung kommt mir so hanebüchen vor, dass ich vielleicht etwas übersehe.
Begründet es sich vielleicht nur auf die Situation der Klägerin, also in dem, was sie im HO macht?
Oder ist es eine generelle Aussage: wer HO macht, kann auch gleichzeitig die Kinder betreuen.
Könnt ihr das Urteil erklären?