Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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  • Wir sind gerade dabei für meine Eltern die o.g. Papiere zu erstellen. Bislang gab es ein dünnes Papier, in dem meine Eltern sich gegenseitig als Bevollmächtigte eingetragen haben.

    Da meine Mama Demenz hat, soll nun ein Großteil der Verantwortung auf meine Schwester und mich übertragen werden, die anderen Geschwister sollen außen vor bleiben. Zum einen verhalten sie sich schäbig, zum anderen wurde uns von den Ärzten und der Pflegeberatung empfohlen, nicht so viele Leute zu involvieren, weil man dann besser agieren und reagieren kann. Nachdem ich seit einem Jahr quasi täglich Pflege mache, ist das also mein Part. Es kann aber durchaus sein, dass meine Geschwister da Trouble machen, wenn mal was ist.

    Nun stellt sich die Frage, ob man das per Notar machen muss/soll oder ob man sich das sparen kann. Es gibt einige gute Internetseiten, wo man für wenig Geld aktuelle rechtssichere Formulare ausfüllen und hinterlegen kann. Rausgefunden hab ich nicht noch nicht, ob man hier auch selbst erstellte Unterlagen dazufügen kann. Das wäre wichtig, weil ich ein Gutachten von der Therapeutin meiner Mutter über ihren aktuellen Geisteszustand, also die Geschäftsfähigkeit, mit dokumentiert haben möchte. Kann da jemand eine Seite empfehlen, wo sowas geht? Und ist das rechtssicher genug, wenn meine Geschwister, die nichts davon wissen, dass wir eine neue Verfügung machen wollen, dagegen vorgehen möchten? Ich weiß nicht so recht, was sie treibt, wir reden nicht mehr, aber beim letzten Gespräch ging es ihnen darum, möglichst wenig Aufwand für sich zu haben und die Eltern am besten gleich in eine vollstationäre Pflege zu packen. Das wollen sie beide nicht und für meine Mama ist das auch noch viel zu früh.

    Mit einem Notar hab ich schon telefoniert. Wenn ich die Erstellung der Dokumente selbst mache und von ihm nur abstempeln lasse, zahlen wir pro Person mind. 200 Euro bzw. mehr falls Vermögen vorhanden ist.

    Wenn wir uns bei der Erstellung beraten lassen und die Formulare von ihm erstellen lassen, wird es nochmal viel teurer. Hat da jemand Erfahrungswerte? Ist das wirklich so?


    Kennt sich da jemand aus?

    Dankeschön :*

  • Meine Eltern machen gerade genau das beim Notar! Kosten wird das Paket ca. 1500,-

    Und außer einem Haus gibt es kein vermögen.

  • Das Bundesministerium für Justiz hat einen Vordruck. Den kann man nehmen und beglaubigen lassen vom Notar falls es mal um den Verkauf von Vermögenswerten geht. Falls keine Immobilien o.ä. vorhanden ist, kann man sich den Notar spare. Bzgl. Bescheinigung der Einsichtsfähigkeit, das könnte man natürlich anhängen, zB durch die Ärztin oder aber den Notar, der sich davon auch ein Bild macht, sofern das für ihn möglich ist.


    Die Broschüre vom Bundesministerium ist sehr gut, die kannst du dir durchlesen und dürfte alle Fragen beantworten.


    Wenn deine Eltern eine neue Vorsorgevollmacht aufsetzen wollen, können sie das ja tun, du musst zwingend das Original bekommen um handlungsfähig zu sein.


    Patientenvollmacht ist eine ganz andere Kiste, auch dafür hat das Bundesministerium für Justiz eine Broschüre, die sehr gut ist und alles grob erklärt. Wenn du Fragen hast, meld dich gern.


    Im empfohlenen Vordruck für die Vorsorgevollmacht ist übrigens eine Betreuungsverfügung enthalten. D.h. für den seltenen Fall dass trotz Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung nötig sein sollte, verfügt der Vollmachtgeber, dass die schon bevollmächtigte Person vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll.


    Die ganze Sache ist umsonst. Es wird so eine Geldmache damit betrieben, dass es mich ganz wütend macht sowas zu lesen. Was hab ich schon für schlechte, lebensferne und nutzlose Papiere vom Notar für viel Geld gesehen ...

  • Ich kann auch die Broschüre und Vordrucke von hier


    https://www.bmjv.de/DE/Themen/…echt/Betreuungsrecht.html


    empfehlen.


    Falls Grundbesitz vorhanden ist, muß die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt sein. Ansonsten wird dafür ggfs. trotzdem noch ein amtlich bestellter Betreuer notwendig.


    Bei der Betreungsverfügung kann man auch explizit Personen ausschließen.


    Ganz wichtig ist auch bei der Hausbank eine seperate Vorsorgevollmacht auf deren Vordruck zu erteilen.

  • Seinerzeit (Gott, es ist schon so lange her...), als meine Mutter starb und wir Probleme hatten mit Verfügung und Vollmacht, hatte ich dazu auf Rat des Forum mit jemand von der unabhängigen Patientenberatung im Netz telefoniert. Die hatte keine Probleme damit, dass es nicht vom Notar beglaubigt war.

    Allerdings geht man in dem Fall davon aus, dass die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten glaubwürdig bestätigen. Stellt sich später ein Angehöriger quer, kann ich mir vorstellen, dass es Ärger geben könnte.


    Gruß

  • Der Notar ist bei Grundstücken wichtig, WENN über diese zu Lebzeiten verfügt (Belastung, Verkauf) werden soll oder muss (Finanzierung Pflege?). Falls nicht, ist das nicht so unbedingt erforderlich.

  • Danke, das hilft mir schon weiter. Die Broschüren hab ich schon da, ich weiß auch wie wir das ausfüllen werden, es sind nur noch die o.g. Fragen offen.

    Es gibt keinen Grundbesitz und keine Immobilien, meine Eltern wohnen zur Miete, haben ein kleines Sparbuch und hauen sonst ihre Rente auf den Kopf.

    Mein Papa sammelt zwar Münzen, aber die wollen sie vor dem Umzug ins betreute Wohnen, wo wir auf der Warteliste stehen, bereits veräußern. Ich denke, da kommt nicht viel dabei rum.

    Das Zeug ist zwar lt. Katalog immer was wert, aber man muss halt auch erst mal jemanden finden, der dann auch zahlt. Vollständige Sätze der alten DM sind leider noch zu jung um wirklich was wert zu sein.

    Die müssen wir vermutlich bei der Landesbank abgeben.

    Macht es Sinn, die unterlagen in diesem zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen?

  • Falls beim Gericht eine Betreuung beantragt wird, prüfen die dort nach, ob eine Regelung vorliegt.


    Die Registrierung ist meines Erachtens nicht unbedingt notwendig. Direkte Angehörige werden auch direkt vom Richter gefragt, was bereits geregelt ist.

  • Hallo Jaelle,


    mit meiner Mutter habe ich vor knapp 2 Jahren einfach die Gerneralvorsorgevollmacht von der Seite des bmjv ausgedruckt und bin mit ihr Schritt für Schritt alles durchgegangen. Zum Glück noch rechtzeitig, denn kurze Zeit später war hatte sie einen Unfall und wurde danach Schritt für Schritt immer dementer.


    Während des gesamten letzten Jahres, als sie ständig in verschiedenen Krankenhäusern und später dann im Pflegeheim war,

    hat diese Vorsorgevollmacht wirklich für alle Belange ausgereicht, obwohl wir sie nicht beim Notar haben beglaubigen lassen.

    Und ich habe wirklich alles für sie organisiert, egal ob bei Ämtern, Behörden, Krankenkasse, Ärzte, Apotheken...überall wurde diese Vollmacht anerkannt.

    Dafür bin ich so dankbar, denn so konnte ich alles in ihrem Sinne für sie regeln (hoffe ich zumindest, denn zu diesem Zeitpunkt war sie dann schon so dement, das sie nicht mehr gemerkt hat, was um sie herum geschieht #crying )

    Wir haben die Vollmacht über den Tod hinaus erstellt, so das ich auch nach ihrem Tod im November #heul alles regeln konnte, was zu regeln war.

    Und niemals bin ich gefragt worden, warum die Vollmacht nicht notariell beglaubigt wurde.

    Auch nicht bei Kündigung der Wohnung oder Telefon, Stromanbieter etc.


    Allerdings hatte meine Mutter auch kein Vermögen oder Eigentum.


    Ganz viel Kraft wünsche ich Dir und euch

  • Liebe Chaosmurmel ,


    herzliches Beileid #knuddel.


    Ich habe bei meiner Tante auch alle Dinge mit der unbeglaubigten Vorsorgevollmacht und der Bankvollmacht alles (einschließlich Erbabwicklung) sehr gut regeln können. Allerdings gab es auch keine Verwandten, die anderer Meinung waren.


    Manche Betreuungsstellen beraten auch zur Vorsorgevollmacht und beglaubigen auch die Unterschrift.

  • Ach Chaosmurmel, das tut mir so leid.

    Mir graut eigentlich vor den nächsten Jahren und ich weine sehr viel wg. dieser Diagnose.

    Gleichzeitig versuche ich viel positive Zeit mit ihr zu verbringen, das ist so ein Wechselbad der Gefühle ständig.

  • Wir haben diese Papiere damals bei der Stadt (Betreuungsbehörde) beglaubigen lassen. Für die meisten Aspekte des Lebens reicht diese Form aus, bei der Bank haben wir extra was ausfüllen müssen. Inwieweit das aber reicht, wenn jemand der Geschwister was dagegen hat, weiß ich nicht. Der Bevollmächtigte und der zu versorgende müssen halt beide beim Amt dabei sein, damit die Geschäftsfähigkeit eingeschätzt werden kann.

    Kosten etwa 20€.

  • Chaosmurmel herzliches Beileid!



    ich hänge mich mal mit einer Frage dran...


    brauche ich beglaubigte Vollmachten, wenn ich keine Geschwister habe?

    Oder reicht ein ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht aus?

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • silecea Danke für die schnelle Antwort!

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • Ich empfehle wirklich diese Broschüre des Bundesministeriums für Justiz zu leseb, gibt's als pdf für den Download oder als kostenlose Printbroschüre und ist garnicht mal so sperrig geschrieben.