SBA beantragen - wie gehe ich da am besten vor?

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  • Liebe Raben, unter euch sind doch auch Sozialarbeiterinnen o.ä. und Raben die für sich selbst einen Schwerbehindertenausweis haben. Könnt ihr mir bitte helfen? Ich stehe wie der Ochs vorm Berg.


    Ich möchte für mich einen SBA beantragen wegen Asperger. Gibt es da (so ähnlich wie beim Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur) Formulierungen, die im Antrag unbedingt drin/ nicht drin stehen sollen? Was soll ich in der Begründung genauer ausführen? Den ausführlichen Arztbrief mit meiner Diagnose lege ich bei, der ist 2 Jahre alt. Brauche ich auch noch was aktuelleres (obwohl Autismus ja unheilbar ist und also nicht verschwunden sein kann in den 2 Jahren)?

  • Liebe Spinosa,


    Antrag findest Du normalerweise online, auf der Seite des Versorgungsamtes bzw. auf den Seiten Deines Bundeslandes. Du musst diesen Antrag nur ausfüllen. Begründen brauchst Du gar nichts. Wichtig ist, dass alles sorgfältig ausgefüllt ist und alle Ärzte, Psychologen und Kliniken, die Dich behandeln oder behandelt haben, auflistest. Antrag muss unterschrieben werden.

    Falls Du den Antrag online nicht findest, zuständiger Bürgerservice hat diese Anträge auch.

    Arztbriefe, die Du hast, Lege dem Antrag bei. Das ist alles.

  • Ja dass ich den Antrag ausfüllen muss ist mir schon klar, habe ihn auch gefunden. Aber was schreibe ich da rein? Und ist es nicht sinnvoll, auch noch einen persönlichen Brief zu schreiben, wo man seine Probleme schildert?

  • Ich fürchte halt dass ich mit 20% GdB abgespeist werde und will keine Fehler machen. Weil ja generell in den letzten Jahren immer weniger GdB für Asperger gewährt wurde und man kaum noch über 30% bekommt. Aber 30 wäre immerhin schon mal was.

  • Ich stelle beruflich oft SBA Anträge und unser Versorgungsamt entscheidet bei Erstanträgen rein nach Arztbriefen, Klinikberichten etc.. Da hatte ich mal nachgefragt. Die Diagnose selber ist auch gar nicht so ausschlaggebend, sondern die konkrete Einschränkung im Alltag. Du bekommst z.B. keinen GdB weil Du Asperger hast, sondern weil Du wegen Asperger nicht berufstätig sein kannst, bestimmte Aspekte Deines Alltags nicht bewältigen kannst etc.. Ich würde alles beilegen, was Du schriftlich hast, dann geht es schneller.

    Das Gute ist, wenn Du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, kannst Du immer noch Widerspruch einlegen oder einen Antrag auf Höherstufung des Grades der Schwerbehinderung stellen. Das ist nicht endgültig.

  • Liebe Spinosa,

    Ich arbeite fürs Land RLP und kann sein, dass Anträge woanders irgendwie ausführlicher sind; bei uns gibt es keinen Spielraum, was Du reinschreibst. Bei uns muss man einfach seine Erkrankungen auflisten und behandelnde Stellen.


    Dein Freitext zählt ehrlich gesagt gar nicht. Was zählt, ist, was Dein behandelnder Arzt/Psychologe schreibt. Wichtige Eckpunkte sind, wie bei allen anderen Erkrankungen psychischer Art, folgende Punkte: besuchte Schulart, Schulabschluss, Ausbildung, Berufstätigkeit. Und dann gibt es intakte Familie/ Partnerschaft, Kinder usw.
    Wenn Du eine weitgehend problemlose Schullaufbahn hattest, dann Ausbildung/Studium und in Deinem Beruf arbeitest, dazu Partnerschaft und Kinder, funktionierenden Alltag ( Kinder nicht in der Pflege oder keine Familienhilfe von JA usw,), dann ist Schwerbehinderteneigenschaft nicht gegeben. Das heißt Grad der Behinderung weniger als 50.


    50 und mehr gibt es, wenn Schulabschluss nicht erworben wird, Ausbildung oder Stidium nicht abgeschlossen und Mensch auch mit abgeschlossener beruflicher Bildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen kann, immer gekündigt wird usw. Oder keine funktionierende Beziehung, Kinder in Pflege oder im Heim oder ähnliche Probleme; oder beides natürlich.


    Die nächste Frage ist natürlich, 30 oder weniger. 30 gibt es bei einem im Alltag funktionierenden Menschen, wenn Erkrankung stationäre Aufenthalte oder Reha-Aufenthalte nötig gemacht hat, Medikamenteneinnahme, Psychotherapie, längere AU-Zeiten usw.


    Wenn das nicht zutrifft, 20. Wenn Diagnose gar keine Probleme bewirkt, kann es auch bei 0 rausgehen.

  • Hering das ist ja mal ausführlich geschrieben. Im Saarland wird es identisch gehandhabt. Es zählt nur Diagnose und geht die Person arbeiten bzw zur Schule.

    Sehr niedrig angesetzt alles und möchten die Leute mehr, wird ein Gutachten verlangt, was viele nicht in Kauf nehmen.

    Was mich noch am allermeisten ärgert ist, die Gewährung des SBA ab Antragstellung und nicht ab Geburt.

  • Aber aus dem Arztbrief geht doch gar nicht hervor, in welchem Umfang ich berufstätig sein kann? #confused


    Fest steht, dass ich aufgrund meiner Einschränkungen sehr definitiv unfähig bin, mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten. Außerdem sehe ich den Arbeitsplatz, den ich jetzt habe, akut gefährdet aufgrund meines psychisch bedingten "Fehlverhaltens" und möchte mit dem SBA .den besonderen Kündigungsschutz bekommen. Ich bin wirklich schon oft gekündigt worden, meistens schon in der Probezeit, mit der Begründung ich würde "nicht ins Team passen" = sie mögen mich aufgrund meiner autistischen Besonderheiten nicht. :(

    Aus dem Arztbrief geht das aber alles gar nicht so hervor

  • Nova: es besteht die Möglichkeit, rückwirkende Feststellung zu beantragen; man muss es aber belegen können, Untersuchungen, Arztberichte etc. Wenn das Kind erstmal gar nicht auffällig war, besteht halt auch keine Behinderung ab Geburt.


    Spinosa: das muss leider alles irgendein Arzt oder Psychologe dokumentiert haben. Oder Gutachten des Arbeitsamtes, das sehe ich auch immer wieder. Oder Du gehst zu Deinem Hausarzt und erzählst alles und regst psychosomatische Reha oder Ähnliches an. Nach Rehabilitation muss zuständige/r Arzt/Arztin auch eine Einschätzung bezüglich Deiner Belastbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt abgeben.

  • Hier Berlin und leider die ähnliche Erfahrungen. Ich würde das zusammen schreiben (stichpunktartig), damit zum Arzt gehen und hoffen, dass er das als seins übernimmt oder aber einfach abstempelt.

  • Wenn Hausarzt das ganze abstempelt, bringt es auch nicht viel. Da muss fachärztliche Behandlung dokumentiert sein. Wenn nicht, wenn Betroffener Mensch keine Fachleute aufsucht, wird das Leiden als nicht besonders belastend angenommen.

  • Hering in unserem Falle wars ne Erbkrankheit. Also für selbst ne Laienmeinung eindeutige Sache, belegt durch Gentest von der Uniklinik.


    Zu dem Ursprungsthema, Hausarztschreiben nutzt nix, bist du bis dato nicht auffällig, suchst dir keine Hilfe beim Jugendamt, für dich selbst... Therapie...Reha.. all sowas und bist nicht krank geschrieben sieht der Leidensdrck nach aussen nicht so gross aus.

  • obwohl Autismus ja unheilbar ist und also nicht verschwunden sein kann in den 2 Jahren

    Wie andere bereits geschrieben haben: der "Autismus" alleine zählt gar nicht, sondern wie du in deinem Umfeld klar kommst.

    Weil ja generell in den letzten Jahren immer weniger GdB für Asperger gewährt wurde und man kaum noch über 30% bekommt.

    siehe oben

    Du bekommst z.B. keinen GdB weil Du Asperger hast, sondern weil Du wegen Asperger nicht berufstätig sein kannst, bestimmte Aspekte Deines Alltags nicht bewältigen kannst etc.. Ich würde alles beilegen, was Du schriftlich hast, dann geht es schneller.

    siehe oben - genau so.

    Dabei macht dann eben auch der Beruf etwas aus: in manchen bist du dadurch mehr eingeschränkt, in anderen vielleicht gar nicht.

    Die hiesige Autismusambulanz geht aber bereits bei der Einschätzung, ob Autismus vorliegt oder nicht, nach "Leidensdruck", besonders, bei Erwachsenen.

    wird ein Gutachten verlangt, was viele nicht in Kauf nehmen.

    Nicht in Kauf nehmen, ist das eine, das andere ist: der Gutachter sieht dich einmal für maximal 50 min oder so - und schreibt dann sein Gutachten, welches am Ende die Texte, die Fachärzte, die dich schon jahrelang behandeln, einfach aushebelt, weil "ist ja Gutachter". Ich bin da mittlerweile sehr desillusioniert. (Und ich weiß, dass Gutachten nicht gern gemacht werden, weil viel Zeitaufwand usw.)

    Wenn das aus dem Arztbrief nicht hervorgeht, dann ist es das beste, du machst erst einen Arzttermin und erzählst ihm das alles, und stellst erst danach den Antrag.

    das muss leider alles irgendein Arzt oder Psychologe dokumentiert haben. O

    Das empfehle ich auch. Dringend sogar.


    Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mir eine PN schreiben.

  • Ms_Oakenshield genau das meinte ich mit in Kauf nehmen. Irgendein bestellter Gutachter sieht dich für x Minuten und von dem bist du vorab abhängig, wie für dich entschieden wird.


    (Naja vorab, wenn da nur Müll rauskommt, braucht man halt ein Gegengutachten)

  • Ich war vor 3½ Jahren 6 Wochen in einer psychiatrischen Tagesklinik und anschließend in psychotherapeutischer Behandlung und habe auch Medikamente bekommen. Die Diagnose wurde von einem Professor in der Uniklinik gestellt und daneben war ich auch lange Zeit ambulant bei einer Psychiaterin in meiner Nähe in Behandlung. Der Leidensdruck ist also insofern dokumentiert. Jedoch war ich zu dem Zeitpunkt noch Haussaurier und daher gibt es keine dokumentierte Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit. Das letzte Mal war ich bei meiner Psychiaterin vor 1½ Jahren, kurz bevor ich wieder zu arbeiten anfing. Sie war damals schockiert, dass ich mit 50% Beschäftigungsumfang einsteige. Sie meinte, dafür sei ich nicht belastbar genug und ihrer Meinung nach sollte ich lieber nicht mehr als 30% arbeiten. Na ja, ich brauchte aber dringend das Geld, deshalb bin ich gegen den ärztlichen Rat auf 19,25 Wochenstunden gegangen. Nach einem halben Jahr war ich so am Ende, dass ich zähneknirschend doch auf 30% reduziert habe. Jetzt aktuell mache ich eine Ausbildung in einem anderen Bereich in 50% Teilzeit. Und ich gehe schon wieder auf dem Zahnfleisch. Aber die Ausbildung will ich unbedingt schaffen. Deshalb kann ich jetzt auf keinen Fall eine Reha machen. Und deshalb war ich auch so lange nicht mehr bei der Psychiaterin, ich habe neben der Arbeit einfach keine Zeit dafür.


    Aber dann werde ich wohl doch wieder einen Termin bei ihr machen und mir bescheinigen lassen, dass ich nur höchstens 30 bis 50% arbeiten kann.

  • Bei uns war es unkompliziert: Antrag ausfüllen, Diagnose, Nummern vom Hausarzt und von Psychiater. Warten, dann kam der Bescheid.

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -

  • Bei uns war es unkompliziert: Antrag ausfüllen, Diagnose, Nummern vom Hausarzt und von Psychiater. Warten, dann kam der Bescheid.

    Darf ich fragen, welche Diagnose und wie viel Prozent GdB rausgekommen ist?

  • Laut Pflegegradrechner könnte ich möglicherweise Pflegegrad 1 bekommen. Meint ihr es wäre sinnvoll, das zuerst anzugehen? Bekomme ich einen höheren GdB, wenn ich schon einen Pflegegrad habe?

  • Bei uns war es unkompliziert: Antrag ausfüllen, Diagnose, Nummern vom Hausarzt und von Psychiater. Warten, dann kam der Bescheid.

    Darf ich fragen, welche Diagnose und wie viel Prozent GdB rausgekommen ist?

    Autismus 60 % H und Berechtigung für die Marke für Verkehrmittel

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -