SBA beantragen - wie gehe ich da am besten vor?

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  • Aber aus dem Arztbrief geht doch gar nicht hervor, in welchem Umfang ich berufstätig sein kann? #confused


    Fest steht, dass ich aufgrund meiner Einschränkungen sehr definitiv unfähig bin, mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten. Außerdem sehe ich den Arbeitsplatz, den ich jetzt habe, akut gefährdet aufgrund meines psychisch bedingten "Fehlverhaltens" und möchte mit dem SBA .den besonderen Kündigungsschutz bekommen. Ich bin wirklich schon oft gekündigt worden, meistens schon in der Probezeit, mit der Begründung ich würde "nicht ins Team passen" = sie mögen mich aufgrund meiner autistischen Besonderheiten nicht. :(

    Aus dem Arztbrief geht das aber alles gar nicht so hervor

    Deshalb rät mir mein Hausarzt KEINE Berichte beizulegen. DaS versorgungsamt kommt dann auf ihn zu und er kann ausführlicher begründen.

    #post Liebe Grüße
    Manu mit J. ( #male '04) ;)

    "One day you will wake up and there won't be any more time to do the things you've always wanted. Do it now."

    Paul Coelho

  • Also ich bekomme als Hausärztin sehr häufig diese Anfragen vom Landratsamt, deshalb wundert mich, dass ihr schreibt, dass das gar kein Gewicht hätte? Immerhin kosten die ja was, also ganz umsonst wird der Aufwand hoffentlich (!) #rolleyes nicht sein.

    Offensichtlich sind ja in deinem Fall auch FA-Berichte vorhanden, also würde ich dir raten, das genaue Ausmaß deiner Einschränkungen nochmal zu besprechen mit HÄ oder Psychiaterin, je nachdem wer angefragt wird. Es geht in der Tat sehr viel weniger um Diagnosen als um konkrete Einschränkungen. (x Stunden belastbar, yyy Meter Gehstrecke mit / ohne Hilfsmittel usw., 30° Beugung, 5 x Insulin spritzen pro Tag ). In deinem Fall eben auch die sozialen Einschränkungen in ihrer ganzen Dimension. Da kann man schon deutlich mehr ausführen als in einem durchschnittlichen Arztbrief steht.

  • Ich habe den Antrag ausgefüllt, Alle Arztberichte (relativ ausführlich) dazu gepackt und 4 Wochen später hatte ich die Bestätigung GdB 30 mit Gleichstellung

  • hanna: natürlich zählen Gausarztberichte grundsätzlich. Ich bezog mich auf diesen konkreten Fall. Eine psychische Störung, die nicht fachärztlich behandelt und nicht psychologisch therapiert wird, dazu auch keine stationäre Aufenthalte bedingte, wird nicht hoch bewertet, egal, was Hausarzt schreibt.
    Überhaupt schreiben Hausärzte oft Gefälligkeitsberichte, sei mir bitte nicht böse, Hanna. Ich unterstelle Dir nicht, das Gleiche zu tun. Deswegen wird in Fall einer ernstzunehmenden Behinderung schon geschaut, ob es noch andere Berichte gibt, die das Ganze stutzen. Oft schreiben Hausärzte zum Beispiel ganz knappe Gehstrecke, und Facharztbefunde befinden sich in krasser Diskrepanz dazu.


    Spinosa: Du hast also doch Berichte. Ich empfehle Dir, alles beizulegen, Arztbrief vom stationären Aufenthalt von vor 3 1/2 Jahren, Berichte der Psychologin, alles.

  • Die rückwirkende Feststellung würde mir nur was bringen, falls ich 50% kriege. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Mir geht es jetzt erstmal vorrangig um den besonderen Kündigungsschutz, den man schon ab 30% kriegen kann. Trotzdem danke für den Hinweis!