Tadel wegen Zeit vor der Schule?

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  • Welche Regel sollte das sein? Das "Kind" hat laut Stundenplan erst ab der 2. Stunde Schule. Wenn es nach der 5. Stunde Schluss hätte würde es doch auch einfach gehen (wohin auch immer, da fragt dann auch keiner). Randstunden sind immer getrennt von Lücken oder gar Freistunden zu betrachten.

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • bei uns steht sogar in der Schulordnung, dass SuS sich frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulgelände aufhalten dürfen...

    Ansonsten unterschreibe ich bei Team Nicht-Unterschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde den Tadel ununterschreiben zurückschicken, dazu eine nette Notiz: Danke für Ihr Engagement, aber es handelt sich um ein Missverständnis. Kind hatte zu der Zeit noch keinen Schulbegin und durfte sich demnach im Café aufhalten. Ich bitte sie um Löschung des Tadels aus Kinds Akte.

    Ob unterschrieben oder nicht, ist egal. Die Unterschrift drückt keine Zustimmung aus, sondern nur die Kenntnisnahme.


    Aber abgesehen davon, würde ich das genau so machen, wie Ohnezahn es schreibt. Am besten, direkt auf das Blatt schreiben, so kann der Tadel schonmal nicht ohne den Widerspruch in die Akte. (Bei uns wird eine Gegendarstellung immer gewissenhaft mit abgeheftet. Aber bei uns gibt es auch keinen Tadel wegen Cafebesuchs vor Unterrichtsbeginn. In der Mitragspause ist das Verlassen der Schule aber tatsächlich verboten)

  • Das ist ja total bescheuert und kann sich eigentlich nur um ein Missverständnis handeln.

    Ich würde in dem Fall schriftlichen Widerspruch gegen den Tadel einlegen. Und tatsächlich genau so, wie Nebelung schreibt, auf die Rückseite oder untendrunter.

    Bei uns bleiben Tadel nämlich auch in der Akte und werden nicht resettet bei Beginn eines neuen Schuljahres. Also den kann man, wenns blöd läuft, bis Ende der Schullaufbahn mit sich rumschleppen.

    Dieser Beitrag kann eine eigene Meinung enthalten. Im Idealfall ist es die des Verfassers. :evil:

  • In Berlin bleiben Tadel nicht nur in der Schülerakte, sondern werden auch auf dem Zeugnis vermerkt. Bei einer 16 jähriger ist das unter Umständen nicht mehr witzig!


    Also unbedingt klären.


    Liebe Furrina ich täte mich freuen, wenn du berichtest, wie das ausgegangen ist, auch wenn es nicht dein Kind ist

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • das finde ich unglaublich.


    bin auch für schriftlichen widerspruch, wie er hier formuliert wurde. wir sind alle über die krankenkasse gg. unfall in privaten situationen versichert. ist das nicht auch in Dt. so?

  • Natürlich ist das in Deutschland auch so.


    Der Witz ist ja, dass die BG ganz oft ablehnt, einen Unfall als BG-Unfall abzurechnen.....

    Ich hatte vor einiger Zeit einen Wegeunfall -direkter Arbeitsweg alles klar.

    ABER: die Unfall Ursache war in meiner Person, ich bin ohne Fremdverschulden gestürzt.

    Die Ärztin sagte, wenn sie das so schreibt, lehnt die BG ab, sie meinte, da muss ganz bestimmt eine Pfütze gewesen sein und deshalb bin ich gestürzt....

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • privat unfallversichert ist aber nur, wer auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Klar, die direkten Krankenkosten deckt die Krankenkasse, aber Unfallfolgeschäden eben nicht. Trotzdem ist das eine persönliche Entscheidung.

  • VivaLaVida Mit Unfallversicherung ist hier lediglich die Versicherung der Berufsgenossenschaft gemeint. Die gesetzliche Krankenversicherung (oder auch die PKV) ist dann natürlich zuständig, auch eine eventuell vorhandene private Unfallversicherung würde zahlen.


    Zum Thema: Das MUSS doch eigentlich ein Missverständnis sein! Es geht die Schule doch gar nichts an, was die Schülerin außerhalb der Schulzeit tut. Auf alle Fälle schriftlich widersprechen und um Aufklärung bitten.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • VivaLaVida Nein, das ist nicht nur ein Problem der Begrifflichkeiten. In D gibt es unterschiedliche Versicherungen: Unfallversicherung (die bei bleibenden Spätfolgen eines Unfalls zahlt) und die Krankenversicherung (die "nur" die unmittelbaren Kosten für die Behandlung nach einem Unfall trägt).

    Auf dem (direkten) Schul- und Arbeitsweg ist man gesetzlich über die Berufsgenossenschaft versichert. Die zahlt dann beides, unmittelbare Behandlungskosten und auch Spätfolgen (solche gibt es in den meisten Fällen natürlich gar nicht).


    So, wenn man nun aber nicht den direkten Weg zur Schule nimmt, ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig und tritt im Falle eines Unfalls nicht ein. Dann sind die Versicherungen, die man privat abgeschlossen hat, dafür zuständig. Es haben aber viele Menschen in D gar keine spezielle Unfallversicherung. Sondern nur eine Krankenversicherung.


    Nichtsdestotrotz ist es eine private Entscheidung, ob man den direkten Weg zu Schule oder Arbeitsplatz nimmt oder nicht. Weder Arbeitgeber noch Schule dürfen da irgendwas vorschreiben.

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Das finde ich gut. So würde ich es auch machen.

  • doch, für mich ein problem der begrifflichkeiten, weil diese hier in der schweiz m.e. anders verwendet werden. BG gibt es hier so nicht, dass sie für schulwege verantwortlich ist. das wäre eine versicherung der schule, die sich anders nennt.

  • Unterschreiben mit dem dicken Hinweis “zur Kenntnis genommen und Widerspruch“.

    Für den Schulweg hat die Schule weder aufsichtspflicht noch weisungsbefugnis..

    Ich würde da nichts von Bus oder Einverständnis der Eltern schreiben, schlicht auf das Missverständnis bzgl. der Verantwortlichkeit für den Schulweg zum regulären Schulbeginn hinweisen.

    Dann eine Löschung des tadels mit schriftlicher Bestätigung bis zum (14 Tage Frist) fordern.

    Und - wenn das Zeugnis für Bewerbungen, ... relevant ist - ginge ich nochmal hin und nähme Akteneinsicht.

  • ok, also ein problem der begrifflichkeiten.

    jein.

    Beispiel:

    Du rutschst aus (Beispiel Leslie Winkle), brichst Dir dabei das Fußgelenk. Gehst zum Arzt, wirst behandelt, bekommst ev. sogar eine Reha, Krankengymnastik.

    - privater Unfall: Abrechnung über die Krankenkasse.

    Nach x KG-Terminen zahlt die Krankenkasse nicht mehr, Pech gehabt.

    - Wegeunfall: die BG ist mit KG-Terminen (zumindest den Gerüchten nach) "großzügiger", das Interesse, Deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen ist größer.


    ... einige Jahre später. Durch den Bruch, der offensichtlich doch nicht perfekt verheilt war, hast Du zunehmend Probleme mit dem Gelenk. Das wird so schlimm, dass Du Deinen Beruf als Erzieherin nicht mehr ausüben kannst.

    - privater Unfall: hoffentlich hast Du zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen und diese zahlt nun. Wenn nicht, kannst Du hoffen, dass die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift.

    (Berufsunfähigkeit - kannst den Beruf nicht mehr ausüben, Erwerbsunfähigkeit - kannst auch nichts anderes mehr machen, um Deinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ganz grob gesprochen)

    - Wegeunfall: Die BG zahlt dir eine Berufsunfähigkeitsrente.


    ..... durch die OP beim Bruch kamen Bakterien in die Bruchstelle, diese ist nun leider nicht verheilt, sondern in der Folge ging der Knochen kaputt,so dass der Fuß amputiert werden muss.

    - privater Unfall: alle daraus entstehenden Kosten, wie z.B. der Umbau des Autos, ... trägst Du selber, es sei denn, Du hast eine private Unfallversicherun zusätzlich geschlossen.

    - Wegeunfall: die BG .... zahlt (zumindest teilweise?) die Kosten.


    Fazit: Der Unterschied ist besonders dann wichtig, wenn aus dem Unfall Langzeitfolgen entstehen.

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

  • gilt für mich alles nicht. ich bin nirgendwo ausserhalb der KV versichert und regulär erwerbstätig auch schon lange nicht mehr. also auch nicht BU-versichert. es läuft alles über eine - verpflichtende -versicherung bei der krankenkasse.


    ist hier also etwas anders, daher stimmt schon „begrifflichkeiten“ in bezug auf meine eingangsfrage.

  • und bei kindern wird es nochmal unterschiedlicher sein. wir mussten von gesetzes wegen alle eine unfallversicherung abschließen, da bis auf meinen mann, nicht berufstätig. die privatschule ist da ausserhalb des schulgeländes nicht zuständig.


    aus dieser sicht wirkt der tadel noch absurder.

  • Hier steht eine kurze Übersicht zum Thema gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland:


    Klick mich


    Dass die z.T. gleichen Begriffe bei VivaLaVida in der Schweiz andere Versorgungssysteme beschreiben, erscheint mir schon nachvollziehbar.


    Da werden auch in Deutschland oft Begriffe durcheinander geworfen, z.B. ist für Schüler keine Berufsgenossenschaft zuständig, sondern idR die Unfallkasse des Bundeslandes.