Vater hat Sucht- oder Missbrauchsproblem - Umgang

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  • Liebe Frau Simon,

    ich möchte mit hier einen neutralen Rat einholen.


    Geburtsjahr des Kindes: 2017

    Sorgerecht: geteilt

    Staatsangehörigkeit: deutsch (alle Beteiligte)

    Kind lebt bei mir


    Mein Sohn kam vor ziemlich genau drei Jahren zur Welt. Davor waren der Kindsvater und ich ca. 1,5 Jahre liiert, aber nicht verheiratet. Die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung haben wir vor der Geburt auf dem Jugendamt geklärt.

    Leider war die Beziehung für mich recht toxisch, es kam schon vor der Geburt zu gewalttätigen Übergriffen auf mich. Zudem hat der Mann ein massives Alkohol- und Cannabisproblem. Er trinkt pro Abend häufig mehrere Bier und oft noch eine Flasche Goldbrandt oder Kräuterlikör oder zwei Flaschen Wein. Zumindest war das der Stand nach der Geburt. Dazu rauchte er pro Tag bis zu 5 Joints. In dieser Stimmung wurde er oft aggressiv, manchmal nur verbal, manchmal auch körperlich. Nach der Geburt musste ich die Polizei holen, um mich zu schützen. Er hat von meinem Vermieter, der mit im Haus wohnt, Hausverbot erteilt bekommen.


    Danach suchte ich Hilfe beim Jugendamt, um begleiteten Umgang für den Kindsvater zu erwirken. Er überzeugte die Mitarbeiterin vom ASD davon, dass er bei einer Betriebsfeier lediglich etwas zu viel getrunken habe und ich komplett überreagiere, weil ich psychische Probleme hätte.

    Sie vermittelte uns an eine Mediatorin eines freien Trägers, um die Umgänge zu regeln. Diese Gespräche brach er ab ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein, da die Mediatorin ihm "zu parteiisch" war.

    Da ich sehr wohl weiß, dass das Kind ein Recht auf seinen Vater hat und der Vater in den Nachmittagsstunden erfahrungsgemäß noch zurechnungsfähig ist und liebevoll mit dem Kind ist, vereinbarte ich mit ihm, dass das Kind 2-3x in der Woche für 2,5 Stunden zu ihm kann. Übernachten lasse ich meinen Sohn aus oben genannten Gründen nicht bei ihm und reguliere den Umgang mehr oder weniger eigenmächtig.


    Der Kleine hat in den letzten beiden Jahren Asthma entwickelt und inhaliert dauerhaft mit Cortison. Der Vater raucht in der Wohnung. Er behauptet zwar, er tue dies nicht, ein andermal sagt er, nur im Badezimmer. Er hat keinen Balkon, auf dem er rauchen könnte. Mein Sohn riecht nach den Umgängen häufig, wenn auch meistens nicht stark, nach abgestandenem Rauch. Ich spreche den Vater regelmäßig darauf an, er verleugnet, ändert aber nichts an seinem Verhalten. Ich habe darauf hin schon häufiger vorübergehend die Umgänge reduziert mit der Auflage, dass er seine Wohnung durchlüftet und draußen raucht.

    Der Vater riecht auch manchmal zu den Übergabezeiten nach Alkohol.

    Nun erzählte mir mein Sohn, der Papa habe in der Küche geraucht, und mein Sohn habe aus dem Werkzeugkasten die Säge herausgenommen und der Papa war sauer und habe sehr geschimpft.


    Ich bin extremst verunsichert, wie ich handeln soll. Ich sehe auf der einen Seite das Recht des Kindes auf den Vater, auf der anderen Seite sehe ich eine Kindeswohlgefährdung durch einen in der Wohnung rauchenden Vater bei einem asthmakranken Kind, der während des Rauchens in der Küche das Kind nicht beaufsichtigt,


    Ich weiß auch nicht, ob das so 1:1 der Wahrheit entspricht, was eine gerade Dreijähriger erzählt, aber die Erzählung passt zu meinen Erfahrungen mit diesem Mann. Natürlich frage ich mich, ob er nicht etwa gekifft hat in der Küche, während mein Kind mit einer Säge herumhantiert hat.


    Meine Frage ist nun: Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich unter diesen Voraussetzungen begleiteten Umgang für den Vater vor Gericht beantragen? Und wenn ja, wie funktioniert das? Wie kann ich ihm seine Suchtprobleme nachweisen, zumal Rauchen in der Wohnung und Alkohol trinken ja nicht verboten ist? Ich habe große Angst davor, dass ich irgendetwas versuche, anzustoßen und das Gericht regelt den Umgang so, dass ich ihm das Kind auch nachts überlassen muss. Das Kind wäre alles andere als sicher oder gut aufgehoben bei ihm. Ich habe auch Angst, mich an den (ziemlich überlasteten) ASD zu wenden, da mein Ex-Partner die Dame dort schon mal davon überzeugt hat, dass ich komplett spinne. Er kann sehr überzeugend sein, wenn er möchte, und das würde er auch vor Gericht tun.


    Ich war schon kurz nach der Trennung bei einer Anwältin, (er hatte mich angezeigt und bekam von der Staatsanwaltschaft eine Verwarnung wegen falscher Verdächtigung).

    Sie meinte, ich solle ihn am langen Arm verhungern lassen mit den Umgängen und warten, bis er einen Antrag auf Umgang stellt vor Gericht. Ich nehme an, er wird das nicht tun, dazu ist konsumiert er zu viel Cannabis und hat nie Geld. Außerdem ist er zwar nicht vorbestraft, wurde aber mehrmals zu Geldstrafen verurteilt , aber Ich fühle mich trotzdem nicht gut bei der Sache.

    Wie kann ich vorgehen, um dem Kind einerseits sein Recht auf Umgang mit dem Vater zu gewähren, es andererseits vor ihm zu schützen? Das Kind liebt seinen Vater, freut sich auf ihn und will ihn sehen.


    Entschuldigen Sie bitte, das ist nun sehr lang geworden, ich fühle mich mit dieser Angelegenheit sehr überfordert und unsicher und allein gelassen. Und am Ende frage ich mich, ob ich nicht wirklich überreagiere.


    Viele Grüße,

    Elternrechts-Alias

  • Liebe Fragestellerin,


    wenn ein Gericht den von Ihnen geschilderten Sachverhalt als nachgewiesen vorliegen hat, würde wohl ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit des Vaters eingeholt werden und aufgrund Gefährdung des Kindeswohls die Anordnung von begleitetem Umgang. Das Rauchen ist dabei nicht ausschlaggebend, sehr wohl aber Alkohol- und Cannabismissbrauch während der Betreuungszeiten.


    Sie haben aber ja auch schon die Erfahrung gemacht, dass es ungewiss ist, ob Ihrer Schilderung geglaubt wird oder dem Vater, der das bestreitet.


    Der korrekte Weg wäre nun, Ihrerseits einen Antrag bei Gericht zu stellen, um dem Vater die Erziehungsfähigkeit abzuerkennen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Gerichte erst bei einer offensichtlichen massiven Gefährdung des Kindeswohls bereit sind, den Umgang einzuschränken und dabei keine eigenen Anstrengungen für den Nachweis der Gefährdung erbringen, sondern eher dazu neigen, der Mutter zu unterstellen, sie wolle mit falschen Behauptungen den Kontakt unterbinden. Dazu muss man auch wissen, dass es viel zu wenig Fachpersonal zur Durchführung eines begleitetenden Umgangs gibt, desses Anordnung bedeutet daher in der regel zunächst: kein Umgang.


    Ich möchte mich daher dem Rat Ihrer Anwältin anschließen, wenn sie ernsthaft in Sorge um das Kindeswohl sind: versuchen Sie, den Kontakt so gering wie möglich zu halten, ohne offenen Widerstand und reagieren Sie erst dann mit einem gerichtlichen Antrag, wenn der Vater seinerseits einen Antrag stellt.


    Beste Grüße


    Bettina Simon