Mein Kind hat sich bei der zahnärztlichen Reihenuntersuchung in der Schule (6. Klasse) geweigert, sich von der Zahnärztin untersuchen zu lassen. Nun haben wir ein Schreiben vom Gesundheitsamt, in dem wir aufgefordert werden, das Kind nächste Woche dort vorzustellen, da ansonsten verwaltungsrechtliche Maßnahmen drohen.
Ich weiß, dass diese Reihenuntersuchungen hier in NRW verpflichtend sind. Im Gesetz und im Brief finde ich aber keinen Hinweis darauf, welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn man nicht teilnimmt. Im Brief steht lediglich, dass er "ohne ausreichende Begründung" abgelehnt hat. Also scheint es ja durchaus Begründungen zu geben, die akzeptiert werden.
Ich werde beim Gesundheitsamt nachfragen, aber vielleicht kennt sich ja die eine oder andere mit den oben genannten Punkten aus, so dass ich gut gewappnet in das Gespräch gehen kann.
Ich möchte hier jetzt gar nicht über den Sinn oder Unsinn dieser Untersuchungen diskutieren. Das Kind möchte nicht und da wir regelmäßig zur ZÄ gehen, ist das für mich so in Ordnung.