Kennt jemand das österreichische Schulrecht?

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  • vielleicht male ich zu schwarz, aber ich verspüre den Drang, mir Wissensbackground für den Streitfall anzueignen.

    Folgende Situation: wir wohnen in Österreich, meine 3 Kinder gehen in Deutschland zur Schule. Grund: wir möchten, dass sie auf eine Montessorischule gehen und das ist die einzig erreichbare.

    Jedes Schuljahr müssen wir den Auslandsschulbesuch neu beantragen. Bisher kein Problem, der zuständige Schulrat hat im Sinne der Kinder entschieden und es problemlos genehmigt. Nun geht er in Pension und die Struktur des Amtes verändert sich.

    Heute hat mir der Mitarbeiter unserer Gemeinde gesagt, dass das neue Amt bei ihnen angerufen hat und Bestätigungen will, dass unsere Kinder ordnungsgemäß zur Schule gehen. Warum wissen die das nicht? Wurde ja vom nun pensionierten Schulrat schriftlich genehmigt! Wollen sie uns Schwierigkeiten machen? Es wäre für die Kinder der Weltuntergang, wenn sie aus der Schule weg müssten. Sohn bereitet sich im Geiste schon auf den Quali vor, die Mittlere ist nun eeeendlich in ihrer Klasse angekommen. Das wäre ein nicht zu bewältigender Berg für uns als Familie.

    Dazu kommt, dass die Jüngste eine starke Entwicklungsstörung im sprachlichen Bereich hat aufgrund ihrer Epilepsie. Da wäre jetzt sowieso die Herausforderung, ihr schulische Förderung und Unterstützung länderübergreifend zu organisieren. Wenn uns da jemand nicht wohlgesonnen ist, wird das noch schwieriger.

    So, sorry. Nun meine Frage: gilt das Elrernrecht auf freie Wahl des Schultyps (oder wie geht das in Deutschland noch mal?) auch in Österreich?? Ich find und find dazu nix.

    Ach sch... so kann einem der Sonntag verdorben werden.

    Lg Mia

    • Offizieller Beitrag

    https://www.oesterreich.gv.at/…/schule/Seite.110002.html


    Bestätigung über den Schulbesuch von der Schule machen lassen, bei der BH einreichen. Wahrscheinlich ist da einfach bei der Amtsübergabe was verloren gegangen... aber Ö kennt nur eine Bildungspflicht, Schule darf frei gewählt werden.


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • Talpa vielen vielen Dank!!


    Genau den Passus: "...im Ausland gelegene Schule) teilnehmen, sofern die Teilnahme der örtlich zuständigen Bildungsdirektion gemeldet worden ist und die Gleichwertigkeit von dieser festgestellt wurde." brauche ich für mein Seelenwohl.

    Die einmal festgestellte Gleichwertigkeit können sie ja nicht so einfach rückgängig machen, vor allem weil die Schule zwar privat, aber in Bayern staatlich anerkannt ist. Wir reichen auch jedes Jahr die Pensenbücher ein.

    Ob die die Kinder wohl einer Art Wissensstansüberprüfung unterziehen können?

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke ehrlich gesagt nicht. Es handelt sich ja um eine "normale" Schule, das sollte easy sein.

    Edit: zur Not reichst Du noch den Lehrplan nach, wenn es jemand besonders genau meint...


    Liebe Grüsse


    Talpa

  • ich danke dir! Mittlerweile hab ich auch mit meinem Mann gesprochen, der hat mich auch beruhigt. Und morgen recherchiere ich mal, wer da was will und ruf an. Frag ganz artig, wer in Zukunft was von uns braucht und dann werden wir sehen. Mensch, es soll doch einfach nur mal laufen!