vielleicht male ich zu schwarz, aber ich verspüre den Drang, mir Wissensbackground für den Streitfall anzueignen.
Folgende Situation: wir wohnen in Österreich, meine 3 Kinder gehen in Deutschland zur Schule. Grund: wir möchten, dass sie auf eine Montessorischule gehen und das ist die einzig erreichbare.
Jedes Schuljahr müssen wir den Auslandsschulbesuch neu beantragen. Bisher kein Problem, der zuständige Schulrat hat im Sinne der Kinder entschieden und es problemlos genehmigt. Nun geht er in Pension und die Struktur des Amtes verändert sich.
Heute hat mir der Mitarbeiter unserer Gemeinde gesagt, dass das neue Amt bei ihnen angerufen hat und Bestätigungen will, dass unsere Kinder ordnungsgemäß zur Schule gehen. Warum wissen die das nicht? Wurde ja vom nun pensionierten Schulrat schriftlich genehmigt! Wollen sie uns Schwierigkeiten machen? Es wäre für die Kinder der Weltuntergang, wenn sie aus der Schule weg müssten. Sohn bereitet sich im Geiste schon auf den Quali vor, die Mittlere ist nun eeeendlich in ihrer Klasse angekommen. Das wäre ein nicht zu bewältigender Berg für uns als Familie.
Dazu kommt, dass die Jüngste eine starke Entwicklungsstörung im sprachlichen Bereich hat aufgrund ihrer Epilepsie. Da wäre jetzt sowieso die Herausforderung, ihr schulische Förderung und Unterstützung länderübergreifend zu organisieren. Wenn uns da jemand nicht wohlgesonnen ist, wird das noch schwieriger.
So, sorry. Nun meine Frage: gilt das Elrernrecht auf freie Wahl des Schultyps (oder wie geht das in Deutschland noch mal?) auch in Österreich?? Ich find und find dazu nix.
Ach sch... so kann einem der Sonntag verdorben werden.
Lg Mia