In NL gibt es strikte Regeln, man kann nicht einfach so entscheiden, dass man die Spritzen will.
Ist auch nicht so, dass die einfach gesetzt werden. Davor muss nochmal zugestimmt werden, der Patient muss vorm Setzen nochmal ausdrücklich zustimmen.
Niemanden wird die Spritze gesetzt, der nicht bei vollem Bewusstsein ist.Aber ...... das Beispiel im Link von patrick*star?
Das Beispiel wäre in der Schweiz so nicht möglich gewesen, da sieht die Rechtslage klar vor, dass die Person die letzte Handlung selbst ausführen muss.
Das bedeutet übrigens für sehr viele Menschen, dass sie dann trotz Willenserklärung dann doch ganz normal palliativ betreut werden.
Liebe Grüsse
Talpa