Kita: „Wir dürfen nur mit Verordnung des Arztes...“

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  • Die mitreisenden Betreuerinnen sitzen am Ende der Pipeline, die werden immer tun, was der Träger sagt

    Das ist in dem Fall nicht so, weil die Betreuer/innen das nur als kleinen Ferienjob machen. Hier sitzen eher die Eltern am Ende der Pipeline, weil der Träger eine gewisse Monopolstellung hat.


    Ich habe mit dem Träger noch an anderen Stellen zu tun, und ich habe durchaus ein Interesse daran, dort meinen Ruf zu verteidigen und nicht als die Mutter dazustehen, die „am Gesetz vorbei“ Medikamente zu ihren Kindern schleusen will.


    Aber wie weist man die Nichtexistenz eines Gesetzes nach?

  • Mit der Begründung wollte unser Waldkindergarten keine Zecken ziehen. Sonnencreme ebenso. Eltern anrufen bei Zecke ging dann auch nicht...


    Ein Rotkreuzler dem ich das mal geschildert habe meinte, das sei unterlassene Hilfeleistung.

    Unglaublich, oder?

    Gibt es hier aber auch, wobei anrufen können sie. Mein Nachbar musste (40 Minuten eine Strecke) mit dem Auto zum Ort der Klassenfahrt fahren, um seinem Sohn eine Zecke zu ziehen, weil die Lehrer/innen das „nicht mehr dürfen wegen dem Datenschutz!!!“.

  • Aber jetzt mal ernsthaft: Die Erzieherinnen ziehen eine Zecke, es läuft blöd, ein Teil bleibt stecken und entzündet sich. Es gibt genug Eltern, die dann einen Riesenalarm starten und mit Klagen drohen.
    Ich kann das schon verstehen.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Aber jetzt mal ernsthaft: Die Erzieherinnen ziehen eine Zecke, es läuft blöd, ein Teil bleibt stecken und entzündet sich. Es gibt genug Eltern, die dann einen Riesenalarm starten und mit Klagen drohen.
    Ich kann das schon verstehen.

    Aber man kennt doch die Eltern? Und man kann doch mit ihnen schriftlich einen Haftungsausschluss vereinbaren?

  • Ich leiste 1. Hilfe. Der Mensch erleidet dabei einen Schaden, überlebt aber. Wäre es besser gewesen, ich hätte ihn sterben lassen?


    Lieber eine Entzündung als eine Borreliose oder FSME.

    Das Wissen von heute ist der Irrtum von morgen.

  • Auf der Klassenfahrt meines Kindes haben wir vorher einen Zettel ausfüllen müssen u.a. ob wir damit einverstanden sind, das die Betreuer Zecken entfernen.

    Ich war mal extra im Kiga um meinem Kind eine Zecke zu entfernen. Die Erzieher/innen durften das nicht.

  • Ich denke, es etwas anderes als Privatperson 1.Hilfe zu leisten als wenn man als Erzieherin Zecken zieht und Medikamente verabreicht.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Aus den Einrichtungen, die meine Kinder betreuten, kenne ich es so, dass nur Personen mit einer speziellen Fortbildung kleine medizinische Handlungen (Medikamentengabe, Desinfektion, Pflaster kleben) durchführen dürfen. Auf der Klassenfahrt meines Großen war eine solche Person dabei, diese bekam für jedes medikationsbedürftige Kind einen verschlossenen, beschrifteten Umschlag mit den nötigen Medikamenten und einem Brief von den Eltern zur Dosierung. Trotzdem durften die Medikamente nur ausgeteilt werden, die Kinder nahmen sie selbst ein unter Aufsicht dieser geschulten Person.

    In der Klasse ist ein Kind mit Epilepsie, es konnte ganz normal an der Klassenfahrt teilnehmen. Die Vorbereitungen waren etwas umfangreicher, aber die Durchführung unproblematisch.

  • Das geht doch bei Diabetes/Allergie usw schon gar nicht?

    Doch, dann attestiert der Arzt das Insulinschema inkl. Der Meßwerte.

    Und auch bei Allergien funktioniert das.


    Ich finde es sehr sinnvoll, dass die Betreuenden Personen sich da absichern wollen.

    jede Medikamentengabe ist ein Eingriff in den Körper und ihr könnt euch gar nicht vorstellen, was so abgehen kann, wenn man nur mit elterlichem okay Medis gibt udn die Eltern hinterher der Meinung sind, das war nicht nötig.....

    Man kann gar nicht so dumm denken.



    Ich habe schon einiges in meinem Job erlebt und das nicht nur bei Kindern sondern bei Erwachsenen auch. Wie oft da schon die polizei auf der Matte stand und alles nachgewiesen werden musste, hieb und stichfest.... ohnein, in der heutigen Zeit würde ich mich auch absichern wo es nur geht.

  • Ich habe schon ganz verschiedene Möglichkeiten erlebt, je nach Träger.


    Bei einer Freizeit war es so, dass man für die sogenannte Hausapotheke unterschreiben könnte, dass sie bei Bedarf gegeben werden kann. Das waren dann so Sachen wie Ibuprofen, Elektrolytlösung, Wunddesunfektion, Pflaster, Verbände, Sonnencreme, was gegen Insektenstiche etc. Dabei durfte man auch Einzelnes streichen. Für alles andere brauchten sie auch eine Verordnung vom Arzt. Für Zecken gab es auch einen Passus. Das fand ich eine recht pragmatische Lösung.


    Je nachdem was du erreichen willst, würde ich mir entweder so eine "Hausapotheke" vom Arzt attestieren lassen oder den Vorschlag machen, in die Diskussion gehen oder eben das Kind nicht mitfahren lassen und das auch begründet kundtun.

  • Dass man sich das von den Eltern schriftlich geben lässt, finde ich auch nachvollziehbar.


    Ich finde es auch nachvollziehbar, wenn man bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine Verordnung des Arztes sehen will.


    Was aber hier der Fall war, war dass für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament, für das eine schriftliche Anweisung der Eltern vorlag, noch zusätzlich eine Verordnung des Arztes für nötig befunden wurde. Und vor allem: dass die Zuständigen beim Träger waren der Meinung, sie müssten das so machen und sie stünden ohne diese Freigabe vom Arzt mit einem Bein im Gefängnis, wenn sie die Medikamente geben. Und sie dachten ernsthaft, sie wären auf der sicheren Seite, wenn sie die Medikamente einfach einziehen bis ein Fax von (irgendeinem x-beliebigen) Arzt kommt. Mit der Entscheidung etwas - gegen den schriftlich erklärten Elternwillen - nicht zu geben, sichern sie sich nicht ab, sondern ganz im Gegenteil.

  • ich dachte immer, dass es eher an falscher handhabe hängen würde.


    das wenn doch irgendwas ist nicht den Erzieher*innen vorgeworfen werden kann,

    dass sie etwas falsch gehandhabt hätten.

    schließlcih haben die keine medizinische ausbildung und ich würde es auch nciht machen wollen.

    schließlich gibt es immer irgendwelche wechselwirkungen, nebenwirkungen etc.

    die dosis genau zu beachten, ...


    das mit den zecken ist natürlich quatsch;

    aber ansonsten gehe ich bei medikamenten u.ä. total mit

  • Nun.
    Auf Klassenfahrt wurden die drei von einer Zecke befallenen Kinder mit dem Taxi ins Krankenhaus gebracht, zum Entfernen der Zwecke.
    Pro Nase 36€ Taxikosten.
    Schön, oder?

    Kopf steckte übrigens noch drin?.

  • Diese Zeckenpanik kann ich irgendwie gar nicht verstehen... Ich mein FSME ist eh egal, wie lang die Zecke drin war. Aber bei Borrelliose gilt: je eher die Zecke draußen ist, umso besser. Und ob der Kopf stecken bleibt oder nicht ist bei beidem völlig wurscht. Da kann sich höchstens die Stelle entzünden, aber wenn man das anständig desinfiziert und evtl. bei Bedarf noch ne Salbe drauf macht, ist das Risiko jetzt ja auch nicht so hoch.

    Wichtig ist halt, sich die Stelle zu merken und die Eltern zu informieren.


    Ich hatte im Hort mal den Fall, dass ein Kind einen riesigen Spreißel im Fuß stecken hatte. Ich hätte das Teil einfach raus ziehen können, aber meine Kollegin hat mir gesagt, dass ich das auf keinen Fall darf!!! Das arme Kind saß da und hatte echt starke Schmerzen, aber die Kollegin bestand darauf, die Mutter anzurufen. Und ich hab mich damals noch nicht getraut zu widersprechen. Inzwischen würde ich den Spreißel einfach rausziehen und die Stelle desinfizieren. Das ist ja erste Hilfe. Und solang kein halber Baum im Kind steckt...

  • Schwieriges Thema, aber nicht für die Gabe von Ibu etc. . Da finde ich den Verweis auf eine Anordnung des Arztes quatsch - das klingt als hätte jemand eine Kurzeinführung in die Problematik bekommen und sie falsch verstanden.


    In der Schule haben wir auch Kinder mit Epilepsie, da dürfen wir das Medikament nicht geben, obwohl der Arzt es im Notfall angeordnet hat und die Eltern einverstanden sind, sondern müssen ermöglichen, dass das Kind es selbst nimmt. Das ist wie buntgrün schrieb ein ganz schmaler rechtlicher Pfad.


    Leider hab ich gerade keine Quelle, aber die Schule hat extra (aber keine Ahnung wo) nachgefragt, weil bei uns die frage auch aufkam bei einem Erste-Hilfe-Kurs im Kollegium. Falls gewollt kann ich nach den Ferien nachfragen.