Die Suchfunktion hat mir leider nicht weitergeholfen, obwohl ich mir recht sicher bin, dass dieses Problem schon mal diskutiert wurde. (Ich kann nicht mal ausschließen, dass ich selber dazu schon mal nen Thread aufgemacht habe. )
Es ist hier wohl schon seit ein paar Jahren so, dass die Kitas und Ganztagsbetreuungen alles ablehnen, was an Medikamenten gegeben werden soll, es sei denn, es liegt eine Verordnung vom Arzt vor. Schriftliche Bestätigung der Eltern, dass es nötig ist, reicht nicht. Und was nicht vorher per Verordnung vom Arzt vorausgesehen werden konnte, wird nicht gegeben. Also auch keine Wunddesinfektion oder so.
Als ich das letzte Mal danach gegoogelt habe, habe ich verschiedene Ratgeber gefunden, jeweils geschrieben von der eigenen Rechtsabteilung für die entsprechende Organisation, die dieses Vorgehen empfohlen haben, und zwar aus zwei Gründen. A) damit man keine Probleme mit der Haftung kriegt. Und B) damit man nicht zu viele Medikamente austeilen muss, weil die Schwelle „Arzt verordnet“ ein bisschen höher ist (und man dann nicht das gesundheitsbewusste Elternteil auf der Matte hat, das gerne Mittags die entsprechenden Nahrungsergänzgunsmittel verabreichen lassen würde).
Was ich nicht gefunden habe, waren reale rechtliche Vorschriften, die den Kitas eine Verabreichung verbieten würden, wenn sie einfach auf erklärten Wunsch der Eltern hin erfolgen würde.
Jetzt habe ich es aber wieder mit einem Träger zu tun, der dieses Vorgehen für eine Freizeit durchziehen will. „Alles muss vom Arzt verordnet werden, auch ein Ibuprofen was bei Bedarf nötig ist.“ Und zwar so richtig aktiv: Was keine Verordnung vorweisen kann, wird einkassiert.
Sie sind aber nicht der Meinung, dass sie sich damit eine bequeme Lösung ausgesucht haben, sondern sie sind der Meinung, dass sie „in Teufels Küche kommen“, wenn sie das nicht so handhaben, weil „das ist so gesetzlich vorgeschrieben“!!!
Ich meine eigentlich, dass sie ganz im Gegensatz zu dem was sie glauben, mit so einer Haltung sich in die Gefahr einer unterlassenen Hilfeleistung begeben - aber ich bräuchte Quellen.
Weiß jemand was, wo diese Regelung herkommt?