Kita: „Wir dürfen nur mit Verordnung des Arztes...“

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  • Hier ist es so, dass weder Medis gegeben werden dürfen, noch (Sonnen-) cremes geschmiert werden, noch Zecken gezogen werden.

    Es ist den ErzieherInnen wirklich verboten, es gibt dazu ganze Aufklärungskampagnen, Seminarreihen.

    Eigentlich dürfte man nicht mal eine Wunde säubern oder ein Pflaster kleben.


    Warum? Tja, weil es immer wieder Fälle gegeben hat, wo etwas schief gelaufen ist. Eine entzündete Wunde, eine Allergie. (oder auch schlimmeres).

    Die ErzieherInnen sind zur Verantwortung gezogen worden. Auch wenn sie alles richtig machen, kann was passieren, kann was schief gehen.

    Von Seiten der Eltern gibt es immer weniger Toleranz oder (Achtung - überzeichnet dargestellt) gar Dankbarkeit, dass gehandelt wurde. Es werden leider oft Schuldige gesucht.

    Daher gibt es solche irren Verordnungen, dass kaum mehr was gemacht werden darf.

    Was kommt dabei raus? Wieder was Doofes - die ErzieherInnen sind die Blöden, weil sie das nicht machen.


    Natürlich ist es nur bei wenigen (Fällen, Eltern was auch) immer so. Aber ein paar reichen um solche Verordungen aufkommen zu lassen.


    Deswegen auch die Absicherung - ich brauch eine Bestätigung vom Arzt.

    Für Medikamentengabe (und sogar - lach - zum Sonnencreme schmieren) würde man eine Einschulung mit dem Arzt benötigen.


    Das hat übrigens gar nichts mit Datenschutz zu tun (obiges Beispiel mit der Zecke), sondern mit der Haftung.


    Ich als Elternteil finde es mittlerweile nicht mehr schlimm, eine Bestätigung zu bringen. Dann macht mans halt. Ist weniger Aufwand als zu diskutieren.

  • Ganz schwieriges Thema!

    Entscheidend ist, was die Berufsgenossenschaft Sagt? Die zahlt nämlich im Haftungsfall.

    Und wenn mir meine Berufsgenossenschaft meiner Einrichtung sagt, wir dürfen keine Pflaster aufkleben, dann dürfen wir das nicht. Kann einfach dienstrechtliche Konsequenzen haben.


    ABER

    Natürlich muss ich Hilfe leisten. Das heißt, ich muss tätig werden, wenn das Gerät des diabeteskindes Alarm schlägt. Im Zweifel muss ich auch die Notfallspritze setzen.



    Ich habe ein Kind gehabt, dass zum Essen irgendwelche Pillen genommen hat. Wenn die Mutter das so ist nacheilet, dann ist das so, was ich aber grenzwertig fand - das Kind könnte di pillendose nicht allein aufmachen. Da hat die Mutter ne andere Lösung gefunden.


    Konkret in deinem Fall Xenia da übertreibt jemand.

    Duracellmädchen hat mit reiseübelkeit zu kämpfen und natürlich gebe ich ihr Mittel dagegen mit auf Klassenfahrten - das managt das Kind allein - und natürlich ohne ärztliche Verordnung

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • wir dürfen in der Kita auch nix mehr geben, es sei denn es gibt eine ärztliche Verordnung. Da irgendwo die Frage nach Diabetes kam: wir hatten vor einiger Zeit ein Kind mit Diabetes, da kam viermal am Tag jemand vom Pflegedienst zu den Mahlzeiten und hat sich um die Medikamentengabe gekümmert.

    Was Zecken angeht wurden wir so belehrt, dass die schnellstmöglich entfernt werden müssen, das sei eine erste Hilfe Maßnahme und deshalb dürfen wir das tun. In der Realität versuchen wir erst die Eltern telefonisch zu erreichen und fragen, ob sie selbst kommen und sich drum kümmern wollen. Wenn die Eltern nicht kommen wollen oder wir niemanden erreichen, machen wir das Ding raus, dafür wurden extra Zeckenkarten und so angeschafft. Was passiert denn, wenn ein Kind jetzt den ganzen Tag mit einer Zecke rumläuft und am Ende eine Borreliose hat? Dann kann ich doch auch verantwortlich gemacht werden, dass ich das Ding nicht entfernt habe oder nicht?

    Splitter dürfen wir allerdings wohl nicht entfernen, weil man dabei das Kind ja noch mehr verletzen könnte oder so #gruebel

  • Ich kenne es auch so, dass nichts gegeben werden darf. Keine Pflaster, keine anderen Medikamente und keine Zecken entfernen. Bei den Pflastern und Medikamenten geht es um Nebenwirkungen und allergische Reaktionen. Bei den Zecken ist es zwar gut, wenn sie möglichst schnell rauskommen, gleichzeitig kann man es aber auch falsch machen - ich habe gehört, wenn ich die Zecke zerquetsche, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass die Zecke ihre Borrellien in den Mensch abgibt. Zugegebenermaßen habe ich aber keine Quelle dafür. Aber da möchte ich dann auch nicht die Lehrerin, Teamerin, Erzieherin sein, die von den Eltern vorgeworfen bekommt, sie hätte die Borrelliose durch unsachgemäßes Entfernen erst verursacht... deshalb kenne ich auch Schulen, bei denen dann auf Klassenfahrt das Kind mit der Zecke zum Arzt gefahren wird. Blöd, aber aus Sicht der Betreuerinnen verständlich. Gleichzeitig kenne ich kleinere Kindergärten, bei denen die Eltern zB das Kleben von Pflastern oder das Entfernen von Zecken erlauben können. Ob es die Erzieherinnen im Zweifelsfall vor einer Klage der Eltern schützt, weiß ich nicht.

  • Es ist den ErzieherInnen wirklich verboten, es gibt dazu ganze Aufklärungskampagnen, Seminarreihen.

    Meine Frage wäre hier: Wer verbietet es? Die Einrichtung verbietet das ihren Mitarbeiter/innen, oder?

    Gleichzeitig kenne ich kleinere Kindergärten, bei denen die Eltern zB das Kleben von Pflastern oder das Entfernen von Zecken erlauben können. Ob es die Erzieherinnen im Zweifelsfall vor einer Klage der Eltern schützt, weiß ich nicht.

    Vor einer Klage schützt das natürlich nicht, aber davor, dass die Klage (mit halbwegs Wahrscheinlichkeit) Erfolg haben kann.

  • Es ist den ErzieherInnen wirklich verboten, es gibt dazu ganze Aufklärungskampagnen, Seminarreihen.

    Meine Frage wäre hier: Wer verbietet es? Die Einrichtung verbietet das ihren Mitarbeiter/innen, oder?

    Vor einer Klage schützt das natürlich nicht, aber davor, dass die Klage (mit halbwegs Wahrscheinlichkeit) Erfolg haben kann.

    Nein, nicht die Einrichtung. Hier ist es landesweit so. (bin aus Ö). Wie es in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.

    Das letzte Seminar, dass ich gmacht habe (machen musste) war vor 2 Jahren. Mittlerweile ist es zur "Normalität" geworden.

    Krass finde ich es natürlich und als Mutter nochmal eigenartig. Aber eine Einrichtung wie Kita, Kiga, Schule whatever ist nun mal eine Einrichtung mit gewissen Richtlinien. In der Familie handhabt man es anders. In der Einrichtung kommen so viele unterschiedliche Sachen zusammen, dass man (leider) so manches akzeptieren muss.

    Die ErzieherInnen sind nur die Ausführenden und können (zumindest hier) gar nichts dagegen machen.

    (Auch nicht gegen die Diskussionen jedes Jahr: "Es ist ja nur Sonnencreme! Warum dürft ihr das nicht? So ein Blödsinn, macht ihr denn da mit? Bitte trotzdem schmieren, ich erlaub es... usw..... plus Erklärungen und Elternbriefe usw durch die ErzieherInnen... neverending story)


    Erste Hilfe wird natürlich geleistet.

    (und Pflaster werden auch geklebt - bzw. wird den Kindern beim Kleben "geholfen" ;))

  • Darf ich mal fragen, wie das bei Sonnencreme rein praktisch funktioniert, wenn die Einrichtungen nicht cremen dürfen?


    In unserer KiTa sollen wir die Kinder morgens möglichst schon eingeschmiert abgeben, damit es beim Rausgehen nicht so lange dauert, bis alle startklar sind. Aber vor dem zweiten Rausgehen am Nachmittag werden die Kinder alle von den Erzieherinnen nachgeschmiert. So lange (und über einen Mittagsschlaf hinweg) hält der Lichtschutzfaktor doch gar nicht bzw. ist der letzte Rest Creme längst in die Bettwäsche gerieben. Da wäre es ja Körperverletzung, die Kinder nachmittags draußen spielen zu lassen, wenn man sie nicht eincremen dürfte.

    (Wegen Allergien: Bei uns muss jedes Kind seine eigene Sonnencreme mitbringen und beschriftet am eigenen Garderobenplatz lagern.)

    (Ich kenne noch das Thema "Gefahr von sexueller Gewalt verhindern". Dazu gehört natürlich auch das Thema Sonnencreme einschmieren. Aber da lautet die Lösung: Nicht mit dem Kind allein sein, sondern immer unter Beobachtung/ öffentlich/ in der Gruppe bleiben, während man das Kind eincremt.)

    zertifizierte Beraterin für Natürliche Empfängnisregelung

  • Gleichzeitig kenne ich kleinere Kindergärten, bei denen die Eltern zB das Kleben von Pflastern oder das Entfernen von Zecken erlauben können. Ob es die Erzieherinnen im Zweifelsfall vor einer Klage der Eltern schützt, weiß ich nicht.

    Vor einer Klage schützt das natürlich nicht, aber davor, dass die Klage (mit halbwegs Wahrscheinlichkeit) Erfolg haben kann.

    Mir wurde erklärt, die Befürchtung wäre gar nicht, dass die Eltern klagen (dem könnte man mit einer Einverständniserklärun entgegenwirken), sondern dass die Krankenkassen klagen, wenn am Ende was Behandlungswürdiges dabei rumkommt.


    Darum hieß es auf Klassenfahrt mal, ich solle 100km anfahren, um dem KInd eine Zecke zu ziehen #blink

    Nein, man hätte nicht genug Personal, um mit dem Kind zum Arzt zu fahren, ich solle kommen und das machen, oder das Kind müsse die Fahrt abbrechen und abgeholt werden.

    Ich habe dem Kind dann am Telefon erklärt, wie es sich die Zecke selber ziehen kann #hammer


    Im Kindergarten bei uns treibt es auch seltsame Blüten. Es gibt Kühlpacks, die Kinder wissen, dass sie da sind, wo sie sich befinden und wann man sie einsetzt. Die Erzieherinnen geben sie aber bei Bedarf nicht raus, das machen die Kinder ausschließlich untereinander.

    Es gibt überall auch Gutes in der Welt.
    Selbst RTL hat Ninja Warrior!

  • ich halte es schon für gerechtfertigt, dass kitamitatbeiter sich von jemand anderem als den Eltern bestätigen lässt, dass die Gabe von Medikamenten ok ist.


    Nur weil Medikamente frei verkäuflich sind heißt es ja nicht, dass sie deswegen keine Nebenwirkungen haben

  • Interessant. Das war hier nie ein Thema. Als meine Kinder noch in der Krippe waren und mal ein Medikament brauchten, habe ich das am Morgen einfach den Betreuerinnen in die Hand gedrückt und sie mündlich instruiert. Mein Sohn hat gerne mal Kopfschmerzen und hat in Lagern immer Medis dabei. Er weiss, wie und wann er diese nehmen darf. Als er letztes Jahr eine Mittelohrenenzündung hatte und während des Tages Medis nehmen musste, habe ich ihm diese einfach in den Ranzen gepackt. Mir wäre nie in den Sinn gekommen, dass das ein Problem sein könnte. Auch seine Heuschnupfenmedikamente hat er in der Saison immer dabei. Und dass Schule und Kita nicht mal Pflaster kleben, Sonnencrème auftragen und Wunden desinfizieren? Man kann alles übertreiben... Scheint mir ein sehr deutsches Thema zu sein.

  • Wir dürfen Medikamente geben, wenn der Arzt sie verordnet hat und er ein entsprechendes Formular ausgefüllt hat. Pflaster dürfen wir auch kleben. Zecken werden von uns entfernt, wenn die Eltern vorher ihre Zustimmung gegeben haben. Das wird am Anfang des Kitajahres nachgefragt.

    Dein Gesicht wird Dir geschenkt, lächeln musst Du selber #blume

  • Nur weil Medikamente frei verkäuflich sind heißt es ja nicht, dass sie deswegen keine Nebenwirkungen haben

    Das hat auch niemand behauptet.


    Aber: Nur weil ein Arzt ein Medikament verordnet hat, heißt es ja nicht, dass es nötig wäre oder keine Nebenwirkungen hätte.

  • Nur weil Medikamente frei verkäuflich sind heißt es ja nicht, dass sie deswegen keine Nebenwirkungen haben

    Das hat auch niemand behauptet.


    Aber: Nur weil ein Arzt ein Medikament verordnet hat, heißt es ja nicht, dass es nötig wäre oder keine Nebenwirkungen hätte.

    Ne, natürlich nicht. Aber man sollte von einem Arzt schon erwarten können, dass er kontraindindikation und Nebenwirkung im Blick hat. Zumindest darf man es von einem Arzt erwarten, aber nicht von Eltern.

  • Ne, natürlich nicht. Aber man sollte von einem Arzt schon erwarten können, dass er kontraindindikation und Nebenwirkung im Blick hat. Zumindest darf man es von einem Arzt erwarten, aber nicht von Eltern.

    Eltern verabreichen aber auch selbst zu Hause "einfach so" rezeptfreie und auch verordnete Medikamente nach Gutdünken.


    Ich bin auch der Ansicht, dass meinem Kind ermöglicht werden sollte, nach meinen Vorgaben auf einer Freizeit unter vorgegebenen Umständen ein Medikament einzunehmen, das es zu Hause auch genommen hätte (z.B. Nurofen bei Kopfweh, Tablette bei Reiseübelkeit, usw.).

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • husky: die Rechtslage ist nicht eindeutig, also ist das innerhalb eines Landes durchaus unterschiedlich.

    Jeder Deutsche ist zur Leistung von erster Hilfe verpflichtet.

    Dabei geht es um Hilfe in lebensbedrohlichen oder gefährlichen Situationen.

    Dann musst du im Rahmen deiner fähigkeiten und Möglichkeiten helfen.

    Du darfst dabei i.d.r. keine Medikamente verabreichen.

    Also dein Kollege hat Kopfschmerzen, du gibst ihm eine deiner ibus, leider verträgt er die nicht. Oder der schwerverletzte klagt über solche schmerzen, dass du ihm eine ibu gibst, die leider Wechselwirkungen hat mit dem Medikament, dass der Notarzt ihm dann gibt - du kannst in Teufels Küche kommen.

    Der insektenstichallergiker vor dir sieht nicht mehr gut aus, du findest in seiner Tasche das notfallmedikament (einmaldosis, fertig positioniert) - rein damit!


    Und dazwischen ist soviel spielraum für Unsicherheit, dass viele halt lieber gar nichts machen.


    Xenia: wie wird es denn einkassiert? Je nach Alter würde ich meinem Kind eine kleine dose mitgeben und es soll bei Bedarf selbst und heimlich nehmen.

    Verschriebenes dann halt hochoffiziell mit Verordnung.

    Die Diskussion mit dem Träger würde ich spaßeshalber mal angehen, und mir die rechtlichen Grundlagen geben lassen. Aber eher nicht mit Hoffnung auf Erfolg.

  • janos: warum? Du schützt damit niemanden, machst vielen Menschen das Leben nur schwerer.

    Freiverkäufliche Medikamente können natürlich Nebenwirkungen verursachen.

    Aber das entscheide ich als Elter, ob ich das Risiko eingehe. Unterschreibe ich, dass die Betreuerin es verabreichen darf, würde ich das Medikament meinem Kind wohl zu Hause auch geben.

  • Etwas OT, aber ich möchte erzählen, wie entspannt es Anderswo sein kann.
    Mein Kind ist ja ein Jahr in NZ zur Schule gegangen, und dort fanden reichlich Aktionen statt, die Anlass zur Ersten Hilfe bieten könnten (Wanderungen über mehrere Tage durch unwegsames Gelände mit Flussdurchquerungen, Klettern in der Natur, Schneewandern mit Übernachtung im Iglu, Surfen, Mountainbiking, Kajak...)

    Sehr entspannt war das, weil wir am Schuljahresanfang, sowie vor jeder mehrtägigen Aktion einen Wisch unterschreiben mussten, der sinngemäß sagte „das Betreuungspersonal entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, welche Maßnahmen nötig und angemessen sind, sowie diese durchzuführen, incl. Gabe von Medikamenten wie Ibu oder so, Versorgung von Wunden...“


    Klar, entweder ich gebe die Verantwortung ab, oder ich lasse es (also das Kind zu Hause).


    Leslie Winkle ich verstehe noch nicht, was die BG mit Deinen Handlungen am Kind zu tun hat? Die BG ist doch dafür da, Deine eigenen gesundheitlichen Schäden durch die Berufstätigkeit abzudecken?

    Oder meinst Du die Berufshaftpflicht?

    • Offizieller Beitrag

    Eiche: so entspannt ist es hier auch (wie Malaga ja beschreibt). Medikamente werden nach Instruktion gegeben, Notfallpläne für Allergikerkinder gibt es natürlich und Sonnencreme wird ebenfalls benutzt.

    Ich gebe meine Kinder in die Hände dieser Personen - wenn ich denen nicht zutraue, ein Pflaster zu kleben oder eine Zecke zu ziehen oder im Notfall schnell zu reagieren sollte ich das eher lassen.

    Ich verarzte auf Arbeit recht regelmässig kleine Unfälle und muss da zum Glück keine Angst vor Folgen haben.


    Liebe Grüsse


    Talpa