Liebe Frau Simon,
ich würde hier gerne einen professionellen und objektiven Ratschlag einholen, da ich selber sehr schwer einschätzen kann, was an Kindesunterhalt gerecht oder angemessen ist ...
Geburtsjahr: 1982
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellte, 32 Std. pro Woche
Nettoeinkommen monatlich: 2.350 €
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2012, 2014
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja.
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir (Mutter)
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: Nur per Absprache zwischen dem Vater und mir, da wir noch nicht geschieden sind. Die Kinder sind jedes zweite Wochenende von Freitag Nachmittag bis Sonntag Nachmittag sowie jeden Dienstag auf Mittwoch früh beim Vater.
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide.
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Vom Vater an mich: 480 €
Eheschließung im Jahr: 2009
Trennung im Jahr: 2018
Ehevertrag: Nein.
Meine Frage:
Kurz zum Zustandekommen unserer Vereinbarung der Unterhaltshöhe: Da beim Vater der Kinder zunächst nach der Trennung keine Bereitschaft bestand, sich mit einem regelmäßigen monatlichen Betrag an den Kosten für die Kinder zu beteiligen und er schockiert war über die Höhe der Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle, hatte ich - zur Entspannung der Situation - vorgeschlagen, dass er sich zunächst "nur" mit 400 € beteiligt, bis sich seine Situation entspannt. Sein Nettoeinkommen liegt seitdem bei etwa 2.300/2.400 €, jedoch hatte er die Tätigkeit erst zum Zeitpunkt der Trennung aufgenommen (vorher Studium), verfügte also über keinerlei Reserven und musste sich nach der Trennung ja auch neu einrichten etc. Außerdem gehe ich davon aus, dass er begonnen hat, sein Bafög zurückzuzahlen (vielleicht mit 100 € monatlich?).
Der Betrag hat sich dann im Laufe der Zeit auf 480€ erhöht, da eins der Kinder in eine private Kita gewechselt hat und er zugestimmt hat, sich an den Mehrkosten zu beteiligen.
Da die Kinder ja recht viel (2 von 7 Tagen) bei ihm sind, hatte ich mich mit dem Betrag abgefunden. Außerdem war er bei plötzlich auftretenden Mehrkosten eher großzügig, hat sich z.B. einmal an einer recht hohen Nachzahlung von Betreuungskosten auf eigene Initiative hin beteiligt, was er nach meinem Verständnis nicht hätte tun müssen, da ich ja eigentlich alle Kosten trage. Auch finde ich es extrem doof, wegen Geld zu streiten, und unser Verhältnis ist ohnehin schon sehr schwierig.
Jetzt ist es aber so, dass das Thema Geld doch immer wieder von seiner Seite auf den Tisch gebracht wird, so fordert er z.B. aktuelle seine o.g. Beteiligung an der Nachzahlung von Betreuungskosten von mir zurück, da er es im Nachhinein nicht als gerecht empfindet, sich daran beteiligt zu haben, da er "mich" ja schon monatlich mit dem Kindesunterhalt "unterstützt". (Die Zahlung ist ein gutes Jahr her.)
Da ich selber kein Gefühl dafür habe, was an Kindesunterhalt angemessen ist, die Düsseldorfer Tabellle auch nicht richtig verstehe, und auch die Perspektive des Zahlenden sehr gut nachvollziehen kann, bin ich eigentlich immer geneigt, den Vorschlägen des Vaters zuzustimmen. Andererseits muss ich davon ausgehen, dass er gerade keinen wohlwollenden Blick auf mich und meine Situation hat, und hätte jetzt deshalb doch gerne mal eine objektive Einschätzung der Situation und dessen, was so allgemein üblich ist.
Meine Fragen wären also folgende:
- Gilt der Betrag der Düsseldorfer Tabelle für unsere Konstellation, obwohl die Kinder relativ viel auch beim Vater sind? Oder spielt das keine Rolle, da ich ja dennoch die Hauptkosten trage? Oder sollte man den Betrag dadurch reduzieren, und wenn ja, wie sehr?
- Wie ist es mit den Betreuungskosten (Kita und OGS)? Nach meinem Verständnis trage ich diese alleine. Ich habe jedoch auch schon mal gehört, dass die reinen Betreuungskosten ohne Mittagessen nicht durch den Kindesunterhalt abgedeckt werden. Wie verhält sich das?
Vielen Dank!